Führerschein verloren oder gestohlen - was nun?

Davor ist wohl niemand sicher: Wir verlieren Dinge. Zu den häufigsten Sachen, die man im Alltag verliert, gehören der Geldbeutel, Schmuck oder das Smartphone. Doch auch den Führerschein kann man verlieren, verlegen oder, was besonders unschön ist: er wird gestohlen. Die Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, doch dürfen Sie ohne den Führerschein nicht hinters Steuer. Also sollten Sie dringend handeln. Woher bekommt man einen neuen Führerschein, wenn man seinen verloren hat oder wenn der Führerschein gestohlen wurde? Was kostet ein Ersatz und wie lange dauert es einen neuen Führerschein zu erhalten? Wir gehen diesen und weiteren Fragen im Beitrag nach.

Wir haben uns bereits damit auseinandergesetzt, ob ein Ersatzführerschein beantragt werden muss, wenn der Führerschein beschädigt ist. Doch wie ist die richtige Vorgehensweise und welche Dokumente werden zur Beantragung eines Ersatzführerscheins benötigt, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde?

Wo muss ich hin, wenn ich den Führerschein verloren habe?

Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihren Führerschein verloren haben, sollten Sie umgehend nachschauen, wo sich die für Sie zuständige Führerscheinstelle befindet und diese aufsuchen. Teilen Sie den Verlust des Führerscheins nicht zeitnah mit und werden Sie bei einer Kontrolle ohne Führerschein erwischt, müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro zahlen.

Welche Dokumente brauche ich für die Beantragung eines Ersatzführerscheins?

Bei der Führerscheinstelle oder Fahrerlaubnisbehörde müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen, um einen Ersatzführerschein beantragen zu können:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie den Führerschein verloren haben. Vorlagen finden Sie beispielsweise im Internet. Sie können die eidesstattliche Versicherung bei einem Notar oder der Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Mit dieser Versicherung geben Sie der Fahrerlaubnisbehörde Ihr Wort, dass Sie keine Dokumentenfälschung begehen.
  • Falls der Führerschein gestohlen wurde: Diebstahlbescheinigung (Polizei)
  • Gegebenenfalls eine Karteidatenabschrift: Haben Sie zu dem Zeitpunkt, als der Führerschein ausgestellt wurde, woanders gewohnt, brauchen Sie die Daten der zum damaligen Zeitpunkt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild

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Was kostet ein Ersatzführerschein?

Ein neuer beziehungsweise ein Ersatzführerschein kostet Sie, je nachdem welche Dokumente Sie benötigen, ob Sie zufällig noch ein aktuelles Lichtbild haben und in welcher Region Sie in Deutschland wohnhaft sind, etwa 35 bis 40 Euro. Die eidesstattliche Versicherung kostet etwa 30 bis 40 Euro. Falls Sie eine Express-Lieferung wünschen, müssen Sie mit zusätzlich 15 bis 35 Euro rechnen. Die Express-Variante ist durchschnittlich innerhalb von 48 Stunden hergestellt und kann bei der Führerscheinstelle abgeholt werden. Wurde Ihr Führerschein gestohlen, kostet Sie die Diebstahlbescheinigung nach einer Anzeige bei der Polizei etwa 35 Euro.

Was muss man bei einem Führerscheinverlust im Ausland beachten?

Sollte Ihnen Ihr Führerschein im Ausland abhandengekommen sein, müssen Sie die Polizei dort darüber informieren. Falls Sie ohne Führerschein und den Nachweis über dessen Verlust zurück nach Deutschland fahren, können Bußgelder auf Sie zukommen. Außerdem wichtig: Falls Ihnen der Führerschein im Ausland gestohlen wurde, ist die Diebstahlanzeige (wie auch in Deutschland) und der entsprechend von der Polizei ausgestellte Nachweis wichtig für die Beantragung eines Ersatzdokuments, sobald Sie wieder in Deutschland sind.

Wie lange dauert es, einen Ersatzführerschein zu bekommen? 

Es können zwei bis sechs Wochen verstreichen, bis Sie Ihren Ersatzführerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Die Führerscheinstelle stellt Ihnen bei Beantragung eines Ersatzführerscheins einen vorläufigen Führerschein oder auch Übergangsführerschein aus. Diesen bekommen Sie sofort ausgehändigt und seine Gültigkeit endet mit dem Erhalt des Ersatzführerscheins. Da auf dem vorläufigen Führerschein kein Passbild vorhanden ist, müssen Sie bei einer Kontrolle Ihren Personalausweis ebenfalls vorzeigen.

Was Sie überdies auch machen können, ist eine Bescheinigung über die Befreiung von der Führerscheinpflicht zu beantragen beziehungsweise sich ausstellen zu lassen. Diese kostet zwischen 10 und 18 Euro und Sie benötigen keinen vorläufigen Führerschein. Sie ist ebenfalls nur in Kombination mit dem Personalausweis gültig und muss bis zum Erhalt des Ersatzführerscheins bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Haben Sie vor ins Ausland zu reisen oder müssen dies aus beruflichen Gründen spontan, sollten Sie die Express-Lieferung bei der Beantragung des Ersatzführerscheins verlangen. Das kostet Sie zwar mehr Geld, jedoch gehen Sie so auf Nummer Sicher und haben im Ausland einen Führerschein dabei.

Taucht der verlorene Führerschein wieder auf, müssen Sie dies der Fahrerlaubnisbehörde melden und ihn dort zur Vernichtung abgeben. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro sowie der Verdacht auf Dokumentenfälschung.

Seit 2013 werden nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat ausgestellt. Sie bekommen einen neuen EU-Kartenführerschein ausgestellt, wenn Sie Ihren alten Papierführerschein verlieren oder er Ihnen gestohlen wurde. Das gilt auch für verlorene oder gestohlene Kartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Dann sparen Sie sich immerhin die Notiz im Kalender, wann Sie Ihren Führerschein hätten umtauschen müssen. Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, welche Fristen gelten – wir haben eine Übersicht für Sie erstellt.

Führerscheinverlust im Fuhrparkmanagement

Sind Sie Dienstwagenfahrer oder Poolfahrzeugnutzer und haben Ihren Führerschein verloren? Informieren Sie Ihren Arbeitgeber bzw. das Fuhrparkmanagement umgehend über den Verlust Ihres Führerscheins. Manche Arbeitnehmer sind per Dienstwagenüberlassungsvertrag sogar dazu verpflichtet, da der Führerschein eine arbeitsrechtliche Relevanz haben kann. Kein Führerschein, kein Dienstwagen. Wieso Dienstwagennutzer beim Verlust des Führerscheins und/oder der Fahrerlaubnis eine Mitwirkungspflicht haben und welche Pflichten das Fuhrparkmanagement in diesem Fall hat, erklärt Rechtsanwalt Lutz D. Fischer im Beitrag: Welche Pflichten hat das Fuhrparkmanagement bei Verlust der Fahrerlaubnis eines Mitarbeiters?

 

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Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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