Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten

Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten
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Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, riskiert häufig nicht nur die Gesundheit, sondern auch sein Leben. Dem Gefahrstoffbeauftragten kommt daher eine zentrale Rolle zu - er gewährleistet die Sicherheit am Arbeitsplatz. Wie er das macht und welche Aufgaben er hat, in unserem Überblick.

Inhaltsverzeichnis:

Ist die Benennung eines Gefahrstoffbeauftragten im Unternehmen Pflicht?

Ja, es muss ein Gefahrstoffbeauftragter im Unternehmen benannt werden, wenn der Arbeitgeber selbst nicht über die entsprechenden Kenntnisse verfügt.

Denn Paragraf 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) legt fest:


(1) Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.

In erster Linie ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Durchführung einer Gefärhrdungsbeurteilung. Laut Gesetz kann er die Aufgabe aber auch an eine „fachkundige Person“ übertragen (Paragraf 6, Absatz 11 GefStoffV). Diese fachkundige Person wird von Unternehmen i.d.R. als Gefahrstoffbeauftragter bezeichnet.


Der Begriff Gefahrstoffbeauftragter wird im Deutschen Arbeitsschutzrecht nicht explizit benannt. Dort kommen lediglich die Begriffe Sicherheitsbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit vor, deren Aufgabenbereich jedoch deutlich umfangreicher ist als der eines Gefahrstoffbeauftragten.

Welche Aufgaben hat ein Gefahrstoffbeauftragter?

Die Tätigkeit eines Gefahrstoffbeauftragten besteht grundsätzlich darin, für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen zu sorgen. Das sind die wichtigsten Aufgaben:

Erstellung & Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen: Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewertet der Gefahrstoffbeauftragte die Risiken, denen die Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung leitet er präventive Schutzmaßnahmen ein.

Überwachung & Beratung:
Zu seinen Aufgaben zählt außerdem, dass er die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Maßnahmen, die zum Schutz der Mitarbeiter festgelegt worden sind, überprüft. Er berät das Unternehmen, welche Gefahrstoffe gekauft und eingesetzt werden sollen. Zudem ist er Ansprechpartner für alle Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

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Schulung und Unterweisung:
Als Gefahrstoffbeauftragter ist er dafür verantwortlich, die Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten, zu unterweisen. Konkret müssen die Mitarbeiter u.a:.

  • über die Gefahren und Risiken
  • und den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen aufgeklärt werden
  • und entsprechende Schutzmaßnahmen kennen.

Eine Unterweisung sollte jährlich durchgeführt werden.

Unterweisungen kann der Gefahrstoffbeauftragte selbst durchführen oder an ein externes Unternehmen auslagern. Anbieter, wie LapID, bieten Unterweisungen per E-Learning zum Thema Gefahrstoffe an.

Dokumentation: Er erstellt alle notwendigen Dokumente und Berichte zur Handhabung von Gefahrstoffen wie z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen. Diese müssen jederzeit auf dem aktuellen Stand sein und aufgezeichnet werden.

Koordination:
Der Gefahrstoffbeauftragte arbeitet einerseits mit externen Dienstleistern wie Entsorgungsbetrieben, aber auch mit internen Abteilungen wie anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt zusammen.

Lagerung & Transport: Eine weitere Aufgabe des Gefahrstoffbeauftagten ist es, zu gewährleisten, dass alle Gefahrstoffe ordnungsgemäß gelagert werden. Auch für den sicheren innerbetrieblichen Transport von Gefahrstoffen muss er sorgen.

Aufgaben eines GefahrenstoffbeauftragtenAbb.: Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten, (eigene Darstellung)

Welche Anforderungen gibt es an einen Gefahrstoffbeauftragten?

Die Anforderungen sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Dazu zählen jedoch in jedem Fall:

  1. Berufsausbildung oder Berufserfahrung oder zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. z.B. als Ingenieur oder Techniker.
  2. Kompetenz im Arbeitsschutz sowie Fähigkeiten und Kenntnisse.
  3. Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen zum Gefahrstoffbeauftragten.

Welches Fachwissen muss ein Gefahrstoffbeauftragter haben?

Ein Gefahrstoffbeauftragter sollte Wissen zu mindestens folgenden Themen haben:

  • Vorgaben des Chemikalienrechts (GHS, REACH)
  • Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
  • Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Gefahrstoffen
  • Kennzeichnung
  • Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt
  • Verhalten und Maßnahmen bei Unfällen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

Gefahrstoffbeauftragter ist nicht gleich Gefahrgutbeauftragter

Achtung Verwechslungsgefahr! Ein Gefahrgutbeauftragter hat zwar auch zur Aufgabe, die Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen. Der Unterschied liegt allerdings darin, dass Gefahrstoffe, sobald sie außerhalb des Unternehmens transportiert werden, als Gefahrgüter gelten. Ab dann liegen sie im Verantwortungsbereich des Gefahrgutbeauftragten.

Unterweisungen im Unternehmen  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheit  und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dies umfasst  beispielsweise Unterweisungen wie Erste Hilfe, Brandschutz oder  Bildschirmarbeit. Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und dokumentiert  werden.   Mit LapID können Sie Arbeitssicherheitsunterweisungen einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zu Unterweisungen erhalten.


Sonja Riepe

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