Telematik im Auto: Welche Daten werden gesammelt?

Mittels Telematik-Systemen werden in modernen Fahrzeugen zahlreiche Informationen gespeichert. Versicherungen „belohnen“ die Speicherung und Weitergabe mit günstigeren Tarifen. Auch die Polizei kann auf die Daten zurückgreifen, wenn beispielsweise ein Auto gestohlen wurde. Das Fuhrparkmanagement kann ebenfalls davon profitieren. Doch welche Daten werden eigentlich im Fahrzeug gespeichert und was darf an wen übermittelt werden? Das betrachten wir im nachfolgenden Beitrag.

Wie werden die Daten im Fahrzeug ausgelesen?

Telematik-Systeme werden von Kfz-Versicherungen eingesetzt. Sie übermitteln Fahrerdaten an die Versicherung, die so beispielsweise anhand des Fahrerprofils den Versicherungsbeitrag sehr differenziert berechnen kann. Versicherungsnehmer müssen ihre Daten nicht weitergeben, können aber von der Übermittlung profitieren. Als „Belohnung“ für die Datenweitergabe versprechen die Versicherungen bei guter Fahrweise Ersparnisse bis zu 40 Prozent auf den jeweiligen Tarif.

Für die Datenauslese wird in der Regel eine Telematik-Box im Fahrzeug eingebaut. Welche Möglichkeiten es gibt und wie die Datenauslese genau funktioniert hat bfp FUHRPARK & MANAGEMENT im Gastbeitrag zusammengestellt. Zudem gehen sie auf die Vorteile von Telematik-Systemen für den Fuhrpark ein:

Welche Daten werden im Auto gespeichert?

Klassische Daten, die die Versicherung sammelt und nutzt, sind unter anderem:

  • Geschwindigkeit: Zu schnelles Fahren gehört zu den häufigsten Unfallursachen. Wer achtsam fährt und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, kann Pluspunkte für die Tarifbewertung sammeln.
  • Beschleunigung: Häufiges Anfahren und schnelles Beschleunigen sorgen für Lärm, einen erhöhten Kraftstoffverbrauch und kann als Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer gewertet werden. Dies wird folglich eher negativ bei der Versicherung gewertet.
  • Bremsverhalten: Abruptes und häufiges Abbremsen kann die Unfallgefahr erhöhen und spricht gegen eine vorausschauende Fahrweise. Auch das sieht die Versicherung eher kritisch.
  • Fahrverhalten: Wer beispielsweise vorausschauend und ruhig in Kurven lenkt, kann Pluspunkte bei der Versicherung sammeln. Ähnliches gilt für Fahrten bei ruhigem Verkehr und guten Sichtverhältnissen. Wer häufig in Staus auf Autobahnen oder im Berufsverkehr unterwegs ist, muss eher mit Abzügen bei der Bewertung des Fahrverhaltens durch die Versicherung rechnen. Eine Reduzierung der Prämie ist dann nicht möglich.

Weitere Beispieldaten, die übermittelt werden, sind:

  • Gefahrene Kilometer
  • Spritverbrauch
  • Ladezyklen bei E- und Hybrid-Autos
  • Betriebsstunden der Fahrzeugbeleuchtung
  • Smartphone-Nutzung, beispielsweise Anrufzeitpunkte und Dauer

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Darüber hinaus können natürlich auch GPS-Daten gespeichert und übermittelt werden. Wie es dabei mit dem Datenschutz im Kontext der Dienstwagennutzung aussieht, fasst unser Gastautor Rechtsanwalt Lutz D. Fischer in seinem Beitrag zusammen:

Zusätzliche Daten über das Fahrzeug werden unter anderem über das eCall-Notrufsystem gesammelt. Dies soll Einsatzkräften helfen, schnell zur Unfallstelle zu gelangen. Standort und Position des Fahrzeugs werden dabei durchgegeben. Darüber hinaus werden aber auch Fahrzeugdaten, wie die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Fahrzeugklasse oder Antriebsart übermittelt. Auch wie viele Insassen im Fahrzeug sitzen, wird über eCall weitergegeben. Einen Überblick über das Notrufsystem haben wir Ihnen im nachstehenden Beitrag zusammengefasst:

Welche Dritten greifen auf die Daten zu?

Neben der Versicherung können noch weitere Dritte auf die Daten im Fahrzeug zugreifen. In der Regel stimmen Fahrzeugführer bereits mit dem Autokauf und den AGB zu, dass der Hersteller die Daten nutzen darf. Dieser entscheidet auch darüber, wer die Daten ebenfalls verwenden darf und schränkt die Nutzung gegebenenfalls ein. So haben freie Werkstätten und Dienstleister häufig das Nachsehen.

Im Ernstfall können aber auch Behörden, wie die Polizei, auf die Nutzerdaten zugreifen. So bemerkte man beispielsweise im Jahr 2018 wie ein Autofahrer mit seinem Tesla in der 80er Zone mit 197km/h geblitzt wurde. Zwar wurde für den Datenzugriff ein Gerichtsbeschluss benötigt, aber dann konnte die gesamte Route des Fahrers rekonstruiert werden und es wurde festgestellt, dass dieser auch auf anderen Straßenabschnitten deutlich zu schnell unterwegs war.

Rechtliche Bedenken

Die Fülle an Daten, die an Dritte übermittelt werden (können), ruft seit Jahren Kritiker auf den Plan. Wie der ADAC schildert, sind es insbesondere Juristen, die alarmiert sind. Ein großes Problem an der Datenweitergabe ist, dass der Fahrzeugführer selbst nicht weiß, welche Daten genau gespeichert werden und selbst keinen Zugriff darauf hat. Bei Untersuchungen des ADAC zeigte sich zudem, dass alle Fahrzeuge, unabhängig vom Hersteller, dauernd Daten sammeln und detaillierte Nutzungsprofile erstellen können.

Bis auf das verpflichtende eCall-Notrufsystem gibt es noch keine rechtlichen Regelungen, wie mit der Datennutzung und -weitergabe im Hinblick auf den Autofahrer umzugehen ist. Der ADAC fordert daher unter anderem Transparenz für den Fahrer, welche Daten über ihn gesammelt werden. Außerdem soll der Fahrzeugführer selbst über die Datenweitergabe entscheiden und die Übermittlung im Zweifel abschalten können.

Zusammengefasst: Vor- und Nachteile von Telematik-Systemen

Wer seine Daten seiner Versicherung übermittelt, kann wie bereits geschildert, von günstigeren Versicherungstarifen profitieren. Zudem hilft Telematik im Fahrzeug dabei, dass Unfälle schneller aufgeklärt werden können. Denn auch ABS, Airbags oder Gurtstraffer liefern wichtige Informationen während der Fahrt.

Auch Fuhrparkverantwortliche profitieren von Telematik-Lösungen, wie dem elektronischen Fahrtenbuch, welches Strecken zur Ermittlung des geldwerten Vorteils quasi von selbst aufzeichnet. Zudem gibt es auch digitale Lösungen zum Diebstahlschutz, die automatisch warnen, wenn ein Fahrzeug unbefugt bewegt wird. Die Bewegungsdaten können auch die Polizei unterstützen, um Autodiebstahl schneller aufzuklären.

Nachteilig ist die Datensammlung vor allem für die Autofahrer. Wenn die Versicherung die Fahrweise aufgrund der Daten als „riskant“ einstuft, fallen mögliche Tarifrabatte weg. Zudem können die übermittelten Daten bei Bußgeldverfahren oder Schadenfällen gegen den Fahrer verwendet werden. Da diesem der Zugriff auf die Daten fehlt, können diese auch nicht zur Verteidigung herangezogen werden. Der Fahrer wird „gläsern“ und kann von seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also selbst zu bestimmen, was mit den personenbezogenen Daten passiert, keinen Gebrauch machen.


Anna Lena Otto

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