Fahrzeugidentifikationsnummer: Definition & wo sie steht

Fahrzeugidentifikationsnummer: Definition & wo sie steht
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Jedes Kraftfahrzeug verfügt über eine Fahrzeugidentifikationsnummer, die eine eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs zu Hersteller, Modell usw. aufzeigt. Früher auch als Fahrgestellnummer bezeichnet, dient sie sozusagen als „Ausweis“ des Fahrzeugs. Wir fassen zusammen, wo die Fahrgestellnummer zu finden ist und wann man sie benötigt.

Inhaltsverzeichnis:

Das Wichtigste zur Fahrzeugidentifikationsnummer in Kürze:

  • Es gibt keinen Unterschied zwischen den Begriffen Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Fahrgestellnummer (VIN) oder Vehicle Identification Number, sie können synonym verwendet werden.
  • Jedes Fahrzeug verfügt über eine Fahrgestell- bzw. Fahrzeugidentifikationsnummer (heutzutage 17-stellig).
  • Die FIN (VIN) gibt Auskunft über Baureihe, Motortyp, Ausstattung, Herstellungsland und -ort/-werk, Modelljahr.
  • Die FIN lässt sich bspw. über Online-Checker prüfen und kann mit den Unterlagen abgeglichen werden. Damit kann Manipulation und somit ein Autodiebstahl ausgeschlossen werden.

Was ist die Fahrzeugidentifikationsnummer?

Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), auf Englisch als „Vehicle Identification Number (VIN)“ bekannt, ist die 17-stellige Seriennummer, über die jedes hergestellte Kraftfahrzeug verfügt. Damit lässt sich das Fahrzeug u. a. hinsichtlich des Herstellers, Modelljahrs oder Baujahr eindeutig identifizieren. Sie wird in der Regel bereits vor Produktionsbeginn vergeben. Bis heute ist die Fahrzeugidentifikationsnummer häufig noch unter dem Namen Fahrgestellnummer bekannt. So hieß die Identifikationsnummer offiziell bis zum Jahr 1981. Im Jahr 2022 wurde die uneinheitliche Fahrgestellnummer abgeschafft und die FIN durch einen dreistelligen Weltherstellercode (WMI) ergänzt. In Europa wurde dies im Rahmen der  EU-Verordnungen 76/114/EWG und 78/507/EWG umgesetzt.

Aufbau der Fahrzeugidentifikationsnummer

Die heutige Fahrzeug-Identifikationsnummer muss 17 Stellen enthalten. So ist es in der bereits genannten EU-Verordnung 76/114/EWG sowie nach der Norm DIN ISO 3779 festgehalten. Unterteilt wird die FIN in fünf Blöcke:

Wie lässt sich die Fahrzeugidentifikationsnummer entschlüsseln?

Stelle

Bedeutung

1-3

Weltherstellercode (WMI)

4-9

Baureihe, Motortyp, Ausstattung

10

Modelljahr

11

Herstellungsort/-werk

12-17

fortlaufende Fahrzeugnummerierung

 

Fahrzeugidentifikationsnummer_AufbauAbbildung: Aufbau der Fahrzeug-Identifikationsnummer, Eigene Darstellung LapID Service GmbH

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Weltherstellercode

Der World Manufacturer Identifier (WMI), auf Deutsch Weltherstellercode, nimmt die ersten drei Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer ein. Vergeben wird der Code vom Verband der Automobilingenieure SAE International. Der Weltherstellercode besteht aus einem Buchstaben oder einer Zahl für das Herstellungsland und ein bis zwei Stellen für die Herstellermarke.

Der Verband vergibt die Codes für die Herstellungsländer entlang des Alphabets bzw. von Ziffern:

  • Afrika (A-H)
  • Asien (J-R)
  • Europa (S-Z)
  • Nordamerika (1-5)
  • Australien (6-7)
  • Südamerika (8-0)

Der Ländercode für Deutschland ist bspw. „W“. Bekannte Autohersteller aus Deutschland haben daher folgende Weltherstellercodes:

  • Volkswagen: WVW
  • Audi: WAU
  • BMW: WBA
  • Daimler AG: WDD

Baureihe

Die Stellen vier bis neun der FIN geben Aufschluss über die Baureihe, den Motortyp und Ausstattung eines Fahrzeugs. Wobei an den Stellen sieben und acht das jeweilige Fahrzeugmodell eingetragen wird. Werden nicht alle Stellen vom Automobilhersteller verwendet, muss dies mit einem Füllzeichen deutlich gemacht werden – oftmals an Position 9 (z. B. „ZZZ“ bei Audi oder VW).

Modelljahr

An Position zehn wird das Modelljahr eingetragen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um das Baujahr des spezifischen Fahrzeugs, sondern das erste Produktionsjahr des Modells aus einer fortlaufenden Serie. Das Modelljahr kann entweder durch eine Ziffer oder durch einen Buchstabend kenntlich gemacht werden. Dabei durchlaufen die Modelljahre erst alle Buchstaben, dann alle Ziffern bis einschließlich 9 und dann geht es wieder mit Buchstaben los. Ausgenommen von der Auflistung sind „I“, „O“, „Q“ sowie „U“, „Z“ und die Ziffer „0“. Insbesondere bei „O“ und Null ist die Verwechslungsgefahr zu groß.

Beispiele:

Jahr

Code

Jahr

Code

2005

5

2015

F

2006

6

2016

G

2007

7

2017

H

2008

8

2018

J

2009

9

2019

K

 

Herstellungsort

Stelle elf der FIN steht für den Herstellungsort bzw. das Herstellungswerk des Fahrzeugbauers. Hierbei kann es sich um einen Buchstaben oder eine Ziffer handeln. So steht ein „W“ an dieser Position z. B. für Wolfsburg als Herstellungsort von einem VW-Fahrzeug.

Fortlaufende Fahrzeugnummerierung

Bei den letzten sechs Ziffern der FIN handelt es sich um eine individuelle Produktionsnummer je nach Hersteller.

Bei Fahrzeugen aus früheren Jahren kann die Fahrzeugidentifikationsnummer von den 17 Zeichen abweichen. Zwischen 1954 und 1981 gab es keinen allgemeingültigen Standard. So haben Oldtimer aus der Zeit häufig kürzere Buchstaben und Ziffer-Kombinationen.

Wo ist die Fahrgestellnummer zu finden?

Die Fahrzeugidentifikationsnummer wird sowohl am Fahrzeug direkt als auch in den Zulassungspapieren hinterlegt. Nachfolgend ein Überblick:

Die FIN am Fahrzeug

Die Fahrgestellnummer war früher meist auf einer Plakette im Motorraum des Fahrzeugs eingestanzt. Dies war jedoch anfällig für Fälschungen, wodurch Autodiebe ein leichtes Spiel hatten. Seither wird die Fahrzeugidentifikationsnummer meist direkt in das Blech des Fahrzeugs geprägt, was deutlich schwieriger zu fälschen ist. So ist sie je nach Hersteller bspw. im Türrahmen zwischen Vorder- und Rücksitztüren, im Motor- oder Kofferraum angebracht. Viele Fahrzeuge verfügen zudem über eine analoge oder elektronische Anzeige bei der Windschutzscheibe bzw. am Armaturenbrett oberhalb des Lenkrads. So ist die Identifikationsnummer auf einen Blick erkennbar. Bei Krafträdern befindet sich die Fahrzeugidentifikationsnummer ebenfalls am Rahmen, meist auf Höhe des Lenkkopfs oder der Gabel.

Die FIN in der Zulassungsbescheinigung

Zusätzlich ist die Fahrzeugidentifikationsnummer in den Fahrzeugpapieren hinterlegt. Konkret befindet sich die FIN im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Feld E und im Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei Punkt Nummer 4.


Wie kann die Fahrzeugidentifikationsnummer abgerufen und überprüft werden?

Besonders beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen ist die Fahrzeugidentifikationsnummer wichtig, denn hierüber soll Autodiebstahl verhindert werden. Es ist daher ratsam, die FIN zu überprüfen, wenn man z. B. vor dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs steht.

Inzwischen gibt es im Internet einige Anbieter, die die Möglichkeit bieten, die FIN online abzurufen und zu prüfen. Man erhält dabei in der Regel einen kostenpflichtigen Bericht zu den technischen Angaben und zur Historie des Fahrzeugs (Wer ist/ war als Fahrzeughalter registriert etc.). Dadurch kann schnell sichtbar werden, ob das Fahrzeug in einer Datenbank für gestohlene Fahrzeuge erfasst wurde. Auch Werkstätten nutzen die FIN, um schnell passende Ersatzteile für das jeweilige Modell bestellen zu können.

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs wird die FIN ebenfalls von der Zulassungsstelle geprüft. Dafür muss die Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden.Zusätzlich sollte man beim Autokauf immer noch am Fahrzeug selbst nach der FIN schauen und diese mit der in den Zulassungspapieren abgleichen. Ein Online-Checker kann mögliche Manipulationen ausschließen. Sollten doch Veränderungen an der FIN festgestellt werden, ist von einem Kauf abzuraten. Zudem sollte die Polizei verständigt werden.

Die Fahrzeugidentifikationsnummer ist nicht mehr lesbar, was nun?

Ist die Fahrzeugidentifikationsnummer am Fahrzeug nicht mehr lesbar aufgrund eines Unfalls oder Rost, kann dies zu Problemen führen. Gemäß Paragraf 59 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen alle „Kraftfahrzeuge und Anhänger […] gut lesbar und dauerhaft“ unter anderem über eine Fahrzeug-Identifikationsnummer verfügen.

Das bedeutet auch, dass man ohne FIN streng genommen nicht am Straßenverkehr im Sinne von Paragraf 19 StVZO teilnehmen darf und mit einer Strafe rechnen muss. Eine Werkstatt kann die Fahrzeugidentifikationsnummer jedoch wieder neu einstanzen. Das muss im Anschluss von der Zulassungsstelle oder einer Prüforganisation wie dem TÜV schriftlich bestätigt werden. Das Dokument kann dann zu den Zulassungspapieren gelegt werden.

Ähnliches gilt, wenn ein Teil ausgetauscht werden muss, auf dem die FIN eingeprägt wurde. Mit der Bestätigung durch die Werkstatt kann man eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ bei der Zulassungsstelle anfordern. Diese wiederum wird benötigt, um beim Fahrzeughersteller eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen. Wird ein Fahrzeugteil samt FIN ausgebaut und soll für ein anderes Fahrzeug verwendet werden, muss die alte FIN durchkreuzt und die neue FIN danebenstehend eingeprägt werden (Vgl. § 59 Abs. 2).

Fehlt die FIN gänzlich darf die Zulassungsstelle diese im Rahmen der Vorgaben nach Paragraf 59 Absatz 2 StVZO zuteilen:

(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend. (§ 59 Abs. 3 StVZO).

Datenschutz bei der FIN

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wurde die Frage geklärt, ob es sich bei der Fahrzeugidentifikationsnummer um personenbezogene Daten bzw. ein personenbezogenes Datum handelt. Vorangegangen waren die Unstimmigkeiten zwischen einem Ersatzteilhändler und einem Autohersteller. Der Autohersteller gab Wartungs- und Reparaturinformationen zu einem Fahrzeug auf seiner Webseite bekannt, ohne die FIN mit anzugeben. Der Ersatzteilhändler bemängelte dies und reichte Klage ein, nachdem der Autohersteller, die Meinung vertrat, dass die FIN ein personenbezogenes Datum sei und so gem. DSGVO nicht veröffentlicht werden dürfe.

Mit dem Urteil aus November 2023 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die FIN für sich alleinstehend kein personenbezogenes Datum sei und Autohersteller gem. EU-Recht verpflichtet sind, die Fahrzeugidentifikationsnummer gegenüber unabhängigen Wirtschaftsakteuren, wie Ersatzteilhändlern, Werkstätten usw. herauszugeben.

Berücksichtigt man nur den alphanumerischen Code, der u. a. Aufschluss über den Hersteller, das Baujahr, Modelljahr, Fahrzeugnummerierung gibt, für sich, stellt die FIN nur ein sachbezogenes Datum dar und hat somit keinen Personenbezug. Das Gericht stellte klar, dass die FIN erst durch Hinzunahme von Hilfsmitteln oder Dokumenten, wie bspw. der Zulassungsbescheinigung zum personenbezogenen Datum wird, da so eine Verbindung zwischen dem Fahrzeug und dem Halter hergestellt werden kann. 

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Anna Lena Otto

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