Unterweisungen sind im Unternehmen verpflichtend und ein gängiges Mittel der Prävention. Sie dienen dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit der Mitarbeiter. Aber wie können sie durchgeführt werden? Ein Überblick über die Umsetzungsmöglichkeiten von Unterweisungen im Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis:
- Wie können Unterweisungen durchgeführt werden?
- Können Unterweisungen auch schriftlich erfolgen?
- Ist eine digitale Unterweisung möglich?
- Welche Anforderungen werden an digitale Unterweisungen gestellt?
- Wie kann eine Online-Unterweisung nachgewiesen werden?
Wie können Unterweisungen durchgeführt werden?
Wie Unterweisungen durchgeführt werden müssen, ist im Detail nicht festgelegt. Eine Orientierung gibt allerdings die DGUV-Regel 100-001. Unterweisungen sind grundsätzlich persönlich durchzuführen. In einigen Fällen ist sogar eine mündliche Unterweisung erforderlich. Diese Pflicht ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben, wie bspw. der Gefahrstoffverordnung, der TRGS 555 oder der ASR A2.1. Unterweisungen zur persönlichen Schutzausrüstung der Kategorie 3 müssen darüber hinaus immer mit einer Übung verbunden sein (§3 Abs. 2 PSA-Benutzungsverordnung).
Können Unterweisungen auch schriftlich erfolgen?
Die DGUV-Regel 100-001 gibt herzu konkrete Emfephlungen. Hier heißt es in den Erläuterungen zu § 4 DGUV Vorschrift 1: „Ein ausschließliches Selbststudium der Versicherten ist zur Unterweisung in der Regel nicht ausreichend.“
Eine rein schriftliche Unterweisung der Mitarbeiter ist daher nicht zu empfehlen.
Ist eine digitale Unterweisung möglich?
Unterweisungen und deren Inhalte basieren auf der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens. Um die Unterweisung durchzuführen, können elektronische Hilfsmittel, wie bspw. E-Learning-Unterweisungen, eingesetzt werden. Informationen über den Einsatz elektronischer Hilfmittel gibt ebenfalls die DGUV-Regel 100-001. Hier heißt es: „Grundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar.“
Welche Anforderungen werden an digitale Unterweisungen gestellt?
Damit Unterweisungen digital durchgeführt werden können, sind die Vorgaben der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ zu berücksichtigen.
Unterweisungen mit elektronischen Hilfsmitteln müssen arbeitsplatzspezifisch aufbereitet sein. Standardisierte Unterweisungsmodule sind hierfür mitunter um unternehmensspezifische Regelungen und Besonderheiten zu ergänzen.
Bei LapID können Sie die Unterweisungsmodule jederzeit um eigene Inhalte in Form eines individuellen PDF-Dokuments ergänzen. So können Sie die Inhalte an Ihre unternehmensinternen Anforderungen anpassen.
Zusätzlich ist bei digitalen Unterweisungen die Integration einer Verständnisprüfung (z. B. in Form von Zwischenfragen oder einem Abschlusstest) erforderlich. Darüber hinaus müssen Mitarbeiter jederzeit die Möglichkeit haben, ein persönliches Gespräch zu suchen, um über Inhalte der Unterweisung zu sprechen.
Werden all diese Kriterien von E-Learning-Unterweisungen im Unternehmen erfüllt, steht einem Einsatz nichts entgegen.
Wie kann eine Online-Unterweisung nachgewiesen werden?
Um jederzeit einen Nachweis über die durchgeführte Unterweisung zu haben, ist die Dokumentation entscheidend. Hierzu ist es wichtig, dass das System, welches eingesetzt wird, alle Unterweisungen zum Mitarbeiter dokumentiert. Bei einer manuellen Dokumentation ist es wichtig, alle Daten zu erfassen. Dazu zählen die Erfassung von Datum, Unterweisungsinhalten und die Daten des Mitarbeiters, der unterwiesen wurde.
Denkbar sind auch Bestätigungen, die sich die Mitarbeiter ausdrucken oder herunterladen können.
Bei LapID erhalten Ihre Mitarbeiter nach der durchgeführten Unterweisung ein Zertifikat. Dieses beinhaltet alle geforderten Informationen, die für eine rechtssichere Dokumentation notwendig sind. Die Zertifikate sind ebenfalls im LapID System abrufbar.