Durch den Klimawandel treten Stürme in Deutschland immer häufiger auf. Infolgedessen erhöht sich auch der Schadenaufwand für Sturm- und Hagelschäden. Im Jahr 2021 waren die Kosten für Sturmschäden in Baden-Württemberg und Bayern mit über einer Mrd. Euro am höchsten. Abgeknickte Äste oder herumfliegende Gegenstände können auch für Autos gefährlich werden. Doch zahlt die Versicherung bei Sturmschäden am Auto?
Welche Versicherung zahlt für Sturmschäden am Auto?
Ob der Versicherer zahlt, hängt von der Versicherung, der Stärke des Sturms und der Art des Schadens ab. Wer nur die verpflichtende KFZ-Versicherung abgeschlossen hat, muss normalerweise alle Kosten selbst tragen.
Es sei denn, ein Dritter ist seiner Verkehrssicherheitspflicht nicht nachgekommen. Dies ist der Fall, wenn Dachziegel schon vor dem Sturm locker oder Bäume morsch waren und Hausbesitzer bzw. Eigentümer von Bäumen nicht nachweisen können, dass sie regelmäßige Kontrollen durchgeführt haben. Hat der Besitzer eine Privathaftpflichtversicherung oder eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen, übernimmt diese den Schaden. Ansonsten muss er selbst in die Tasche greifen.
Mehr zur allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht bei Bäumen erfahren Sie in diesem Beitrag:
Mit einer Kaskoversicherung hat man gute Chancen, dass der entstandene Schaden übernommen wird. Wir erklären im Folgenden für welche Schäden die Teil- und Vollkaskoversicherung unter welchen Bedingungen aufkommt.
Wann greift die Teilkaskoversicherung?
Die meisten Versicherungen halten sich an die Definition der Beaufort-Skala, nach der erst ab Windstärke 8 (62-74 km/h) ein Unwetter als Sturm gilt. Demnach werden die Kosten erst ab dem Erreichen dieser Windstärke übernommen. Sollte die Versicherung einen Nachweis anfordern, kann der Fahrzeughalter online oder telefonisch auf Angaben des Wetterdienstes zurückgreifen.
Bei unverschuldeten und unmittelbaren Schäden durch Sturm und Hagel zahlt die Teilkaskoversicherung die entstandenen Reparaturkosten oder den Zeitwert des Autos, sodass der Fahrzeughalter nur für die Kosten der Selbstbeteiligung aufkommen muss. Das gilt sowohl für fahrende als auch für stehende Autos. Wenn also ein abgebrochener Ast oder ein Verkehrsschild sturmbedingt auf ein geparktes Auto fällt, ist dafür auch die Teilkasko zuständig.
Wenn der Gegenstand, der den Schaden verursacht hat, allerdings mit dem Fahrzeug verbunden ist, gibt es keinen Versicherungsschutz. Dies ist bspw. der Fall, wenn sich eine fixierte Vorzeltstange während eines Unwetters löst und den zugehörigen Wohnwagen beschädigt.
Die Kosten für einen Mietwagen können durch die Teilkaskoversicherung anteilig übernommen werden, wenn die Leistung zu dem Tarif dazugebucht wird. Stellt ein Halter sein Fahrzeug bspw. trotz Hochwasser-Warnung in einem besonders gefährdeten Gebiet ab, kann das Verhalten als fahrlässig eingestuft werden.. Hier zahlt die Teilkasko ebenfalls nur, wenn grobe Fahrlässigkeit im Vertrag mitversichert ist.
Wann zahlt die Vollkaskoversicherung?
Sogenannte mittelbare Sturmschäden werden allein durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dazu zählen selbstverschuldete Unfälle, wie z.B., wenn ein umgefallener Baum schon auf der Straße liegt und der Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, sodass er gegen den Baum fährt.
Ist ein morscher Ast auf Ihr parkendes Auto gefallen, kommt die Vollkaskoversicherung auch schon bei Windstärken unter 8 für den entstandenen Schaden auf.
Wird man in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft?
Wird der Sturmschaden der Kfz-Versicherung gemeldet, so ist mit keiner Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zu rechnen. Bei der Teilkaskoversicherung existieren grundsätzlich keine Schadenfreiheitsklassen. Das ist darauf zurückzuführen, dass der Versicherungsnehmer an den in der Teilkasko versicherten Risiken keine Schuld trägt.
Anders sieht es bei der Vollkaskoversicherung aus. Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt zwar die Vollkasko die Reparaturkosten, der Fahrzeughalter wird aber trotzdem zurückgestuft und muss zukünftig höhere Beiträge für die Kfz-Versicherung bezahlen.
Bei kleineren Kratzern und Lackschäden kann es sinnvoll sein, selbst für die Reparaturkosten aufzukommen. So verhindern Sie eine Rückstufung und zahlen weiterhin die gleichen Beiträge.
Wie meldet man den Schaden der Versicherung?
Nachdem der Sturmschaden entdeckt wurde, sollte er so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Bei vielen Versicherungen gibt es eine Deadline von einer Woche für die Schadenübernahme. Bei schweren Unwettern, die viele Fahrzeuge getroffen haben, führen Versicherungen oft Sammelbesichtigungen in leerstehenden Hallen oder Partnerwerkstätten durch.
Solange niemand bei dem Unfall verletzt wurde, muss der Schaden nicht der Polizei gemeldet werden.
Bei den meisten Versicherungen kann der Schaden sowohl telefonisch als auch per Brief oder Online-Formular gemeldet werden. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Dokumentieren Sie den Schaden. Fotografieren Sie detailliert die beschädigten Stellen und nehmen Sie auch Fotos der Umgebung auf, um das Ausmaß des Sturmes zu zeigen.
- Benachrichtigen Sie die Versicherung. Informieren Sie sich vorher bei Ihrer Versicherung auf welchem Weg Sie den Schaden melden können.
- Teilen Sie der Versicherung Ort und Zeit mit. Versuchen Sie der Versicherung so genau wie möglich den Ort und den Zeitpunkt, an dem der Sturmschaden entstanden ist, weiterzugeben, damit diese den Vorfall anhand der Unwetter-Warnung besser rekonstruieren kann.
- Geben Sie Zeugen an. Sollte es Zeugen für den entstandenen Schaden geben, sollten diese mit Namen und Anschrift an den Versicherer weitergegeben werden.
- Lassen Sie den Schaden nicht selbst reparieren. Wenn Versicherungsschutz gewünscht ist, sollten Sie das Fahrzeug nicht selbst in die Werkstatt Denn häufig schicken Versicherer Gutachter vorbei, die sich den Schaden anschauen.
Damit Sturmschäden am Auto gar nicht erst entstehen, sollten Sie beim Fahren während eines Unwetters einige Hinweise befolgen. Welche das sind, haben wir in unserem Beitrag zusammengefasst: