Um die Sicherheit im Fuhrpark zu gewährleisten, müssen die Hauptuntersuchung (HU) und die Fahrzeugprüfung nach UVV regelmäßig durchgeführt werden. Häufig werden dabei Mängel entdeckt, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Doch was bedeutet das für Fahrzeug und Fuhrpark?
Wird ein Fahrzeug genutzt, muss dieses regelmäßig überprüft und kontrolliert werden. Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen muss daher regelmäßig sowohl die Hauptuntersuchung (HU) als auch die Fahrzeugprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vorgenommen werden.
Wie sich beide Prüfungen voneinander unterscheiden, und wo sie Gemeinsamkeiten haben, klären wir hier im Detail:
Was tun bei Mängel bei der HU?
Bei einem Fahrzeug steht alle zwei Jahre die Hauptuntersuchung (HU) an. Sollten dort Mängel festgestellt werden, müssen diese innerhalb eines Monats behoben werden. Anschließend muss das Auto die Nachprüfung bestehen, ansonsten wird die Prüfplakette entfernt. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bis alle Mängel beseitigt sind.
Die Prüfergebnisse der HU lassen sich in sechs Stufen einordnen, die anhand der Schwere des Mangels eingestuft werden. Es gibt:
- Ohne (erkennbare) Mängel (OM): Plakette wird erteilt.
- Hinweis (HW): Plakatte wird erteilt. Der Prüfer stellt z. B. verschlissene Stellen fest, die in Zukunft zu einem Mängel werden könnten.
- Geringe Mängel: Plakette wird erteilt, eine Nachbesserung ist allerdings unverzüglich
- Erhebliche Mängel (EM): Plakette wird nicht erteilt, es ist eine Nachprüfung nach Behebung des Mangels notwendig. Der Fahrzeughalter hat einen Monat Zeit diesen beheben zu lassen. Dann folgt eine Nachuntersuchung. Wird die Frist der Nachuntersuchung nicht eingehalten, muss der Fahrer mit einer weiteren, erheblich teureren Überprüfung rechnen.
- Gefährliche (verkehrsgefährdende) Mängel (VM): Plakette wird nicht erteilt, der Halter muss alle Mägel innerhalb eines Monats beheben lassen. Danach erfolgt ebenfalls eine Nachprüfung.
- Verkehrsunsicher (VU): Es werden Mägel festgestellt, die eine direkte oder indirekte Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt merklich beeinträchtigen. Das Fahrzeug ist für den Straßenverkehr nicht mehr zulässig und wird im wahrsten Sinne des Wortes „aus dem Verkehr gezogen“. Mängel, die zur Verkehrsunsicherheit führen können, sind z. B. defekte Brems- oder Lenkanlagen oder erhebliche Rostschäden.
Die Kosten der Nachprüfung variieren je nach Region, sind aber in der Regel günstiger als die Gebühren der HU. Bis Mängelklasse „VM“ dürfen sie trotz fehlender Plakette noch bis zur nächsten Werkstatt fahren.
Als Nachweis der HU dient eine Prüfungsbescheinigung beziehungsweise ein Untersuchungsbericht, welchen der Halter bekommt. Wenn das Fahrzeug keine Mängel aufweist, wird dies mittels Prüfstempel sowie einem Namenszeichen im Fahrzeugschein vermerkt.
Die häufigsten Mängel treten bei der Beleuchtung durch falsch eingestellte oder defekte Lichter auf. Aber auch die Lenkung, Bremsen und die Reifen sind oft betroffen.
Was Sie sonst noch zum Thema TÜV-Prüfung wissen müssen, haben wir in einem weiteren Beitrag für Sie zusammengefasst:
Was tun bei Mängeln bei der UVV-Fahrzeugprüfung?
Neben der HU ist bei Firmenwagen zusätzlich eine jährliche UVV-Prüfung erforderlich. Bei Schäden, die im Rahmen der Fahrzeugprüfung festgestellt werden, gibt es keine Mängelklassen. Allerdings legt der DGUV Grundatz 314-003 fest, welche Konsequenzen Mängel, die die Betriebssicherheit des Fahrzeugs gefährden, für Halter und Fahrzeug nach sich ziehen.
Der Sachkundige, der die Prüfung durchführt, muss Mängel am Fahrzeug festhalten und eine Aussage darüber machen, ob und unter welchen Bedingungen das Fahrzeug weiterhin sicher benutzt werden kann.
- Bei Mängeln, die eine sichere Verwendung des Fahrzeugs unmöglich machen und Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer gefährden, darf das Fahrzeug nicht weiterverwendet werden. Bevor es wieder genutzt werden darf, muss das Unternehmen die Mängel beseitigen und es muss eine erneute Prüfung stattfinden.
- Bei Mängeln, die keine akute Gefährdung darstellen, aber bis zur nächsten Fahrzeugprüfung eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, muss entsprechend reagiert werden. Dazu gehören die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, Änderung von Betriebsparametern wie z. B. der Nutzlast oder der Betriebsgeschwindigkeit. Wurden die Mängel beseitigt, muss dies ebenfalls nochmal überprüft werden.
Ist die Kontrolle erfolgreich, wird eine Prüfplakette mit dem aktuellen Datum angebracht und muss als gedruckte Version im Fahrzeug mitgeführt werden. Diese Plaketten dürfen aber nicht mit den Prüfplaketten der HU verwechselt werden. Fahrzeuge, die die Plakette nicht erhalten, dürfen nicht mehr bewegt werden.
Die sachkundige Person muss alle Mängel, die bei der Fahrzeugprüfung aufgefallen sind, in einem Prüfbericht festhalten. Dieser muss dem Arbeitgeber oder einer beauftragten, verantwortlichen Person vorgelegt, von ihm unterzeichnet und dokumentiert werden.