Führerscheintourismus: Den Führerschein im Ausland machen

Not macht erfinderisch: Um mitunter der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) zu entgehen, die zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis Voraussetzung ist, oder weil es woanders günstiger ist, begann der sogenannte Führerscheintourismus. Die Annahme: Wenn der in Deutschland erworbene Führerschein entzogen wurde, kann ein neuer im Ausland gemacht werden, ohne MPU und dabei mit weniger Kosten verbunden. Wir betrachten die Rechtslage und klären, ob und falls ja in welchen Fällen es legal ist, den Führerschein im Ausland zu machen.

Führerschein im Ausland machen: Rechtsgrundlagen

Im europäischen Ausland ist die Erlangung der Fahrerlaubnis teils deutlich günstiger als in Deutschland. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Menschen ihren Führerschein im Ausland machen möchten, insbesondere dann, wenn ihnen ihre Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde.

Doch kann der Fahrerlaubnisentzug in Deutschland durch Führerscheintourismus umgangen werden? Das geht nicht. Wurde eine Sperrfrist auferlegt, besitzt ein im Ausland erworbener Führerschein keine Gültigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich und legal, den Führerschein im Ausland zu machen. So muss man mindestens 185 Tage seinen Erstwohnsitz in dem Land haben, in welchem die Fahrerlaubnis erworben werden soll (§ 28 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung).

Für Studierende und Schüler hingegen existiert eine Ausnahme: Machen sie ihren Führerschein während eines mindestens sechs Monate dauernden Aufenthalts im europäischen Ausland (EU, EWR), wird die Fahrerlaubnis auch in Deutschland anerkannt. Sie müssen lediglich nachweisen, dass der Auslandsaufenthalt allein dem Besuch einer Schule oder Hochschule diente.

Die Verordnung gilt seit 2009 in Deutschland, nachdem der Europäische Gerichtshof dem Führerscheintourismus Einhalt gebieten musste: Insbesondere Tschechien und Polen waren nach ihrem EU-Beitritt im Jahr 2004 beliebte „Reiseziele“ für Führerscheintouristen beziehungsweise Verkehrssünder geworden. Infolgedessen erließ die Europäische Union 2006 die dritte EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG), die in Paragraf 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung verankert ist und bis 2011 von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. Ein ordentlicher Wohnsitz musste nämlich vor 2009 nicht nachgewiesen werden.

Führerschein im Ausland: Das Wohnsitzprinzip

Die Fahrerlaubnis ist in dem Land in Europa oder in einem Land im Europäischen Wirtschaftsraum, in dem man seinen ordentlichen Wohnsitz (185-Tage-Regelung) hat und dort möglichst nah am Wohnort, zu erwerben – das besagt das Wohnsitzprinzip (s. § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung). Diese Regelung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Hat man keinen festen Wohnsitz, ist es in der Regel nicht möglich, den Führerschein zu machen.

„Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt.“ (§ 7 FeV)

Der Erwerb der Fahrerlaubnis am Zweitwohnsitz ist möglich, jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen. Hinzu kommt, dass Sie die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde des ersten Wohnsitzes benötigen. Einen Ausnahmefall haben wir bereits genannt: Schüler und Studierende im EU-Ausland. Ein weiterer Ausnahmefall wäre, wenn der Fahrschüler seine Fahrpraxis nicht seinem Alltag entsprechend erlernen könnte. Würde er beispielsweise hauptsächlich auf dem Land praktischen Unterricht haben, doch im Alltag überwiegend in einer Großstadt fahren müssen, ist ein Risiko für die Verkehrssicherheit gegeben. Das könnte dazu führen, dass die Fahrerlaubnis am Zweitwohnsitz erworben werden darf. In jedem Fall ist es also ratsam, sollte der Führerscheinerwerb am Zweitwohnsitz erfolgen, dies vorher mit den Behörden abzuklären.

Übrigens: Einen Scheinwohnsitz anzumelden, also sich unter einer Adresse anzumelden, ohne dort zu wohnen, ist verboten (§ 54 Bundesmeldegesetz (BMG)). Das musste auch ein Mann feststellen, der seinen Zweitwohnsitz in einem Nachbarland und dort auch seine Fahrerlaubnis erworben hat. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vermutete, dass es sich in diesem Fall um Führerscheintourismus in Tateinheit mit einem Scheinwohnsitz handelt. Der Führerschein des Mannes wurde für ungültig erklärt und das Urteil im sich daraufhin anschließenden Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Koblenz ging zu Gunsten des KBA. Es erkannte aufgrund des Wohnsitzverstoßes die im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ab (AZ 4 L 158/20.KO).

Was kostet ein Führerschein im Ausland?

Den Führerschein für die Klasse B in Deutschland zu machen kostet etwa 1.500 bis 2.400 Euro. Die enorme Preisspanne ist darin begründet, dass es keinen Pauschalpreis für den Führerscheinerwerb der Klasse B (Pkw-Führerschein) gibt. Je nach Anzahl der Fahrstunden, Anzahl der Wiederholungen der Theorie-Prüfung und eben auch aufgrund von regionalen Preisunterschieden kann der Führerschein teuer werden. Rainer Zeltwanger, Vorsitzender des Fahrschulverbands, rat Fahrschülern auf Nachfrage des Handelsblatts, sogar mit bis zu 3.500 Euro zu rechnen – insbesondere wegen gestiegener Kosten für Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie.

Im Ausland ist es deutlich günstiger: In Belgien zahlen Sie etwa 600 bis 1.200 Euro für den Führerschein. Frankreich verlangt etwa 1.200 Euro. Irland, Schweden und Dänemark verlangen hingegen fast so viel wie Deutschland, nämlich etwa 1.500 Euro. Norwegen kommt noch näher an die deutschen Preise heran: Mit 3.000 Euro ist der Führerschein hier mit am teuersten. Günstiger geht es nur in Tschechien und Bulgarien: In Tschechien kostet das Erlangen des Führerscheins 300 Euro. Hinzukommen die Gebühren für einen staatlich geprüften Dolmetscher. Bulgarien ist am günstigsten: 100 Euro für den Führerschein.

Führerscheintourismus: Bußgeld bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

Dubiose Angebote, den Führerschein im Ausland zu machen, gibt es heute noch. Doch bei allen angeblich lohnenden Angeboten muss eines klar sein: Führerscheintouristen erfüllen nach Paragraf 21 StVG den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Welche ausländischen Führerscheine sind in Deutschland gültig?

Wenn Sie Ihren Führerschein legal in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, ist Ihr Führerschein auch in Deutschland gültig. Führerscheine, die nicht in der EU oder im EWR erworben wurden, müssen hingegen innerhalb von sechs Monaten nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland umgeschrieben werden. In welchen Fällen es sinnvoll ist, sich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen, erfahren Sie im gleichnamigen Beitrag.

Wo Sie Ihren Führerschein letzten Endes legal gemacht haben, ist bei der im Fuhrpark obligatorischen Führerscheinkontrolle irrelevant. Wichtig ist, dass der Führerschein im Original vorliegt und die für die Kontrolle relevanten Fahrerlaubnisklassen gültig sind. Eine Kopie des Führerscheins reicht nicht für eine rechtssichere Führerscheinkontrolle aus. Mit LapID können Sie deutsche EU-Kartenführerscheine, die alten Papierführerscheine sowie Führerscheine aus dem Ausland kontaktlos kontrollieren und so Ihre Halter- und Sorgfaltspflichten erfüllen. Mehr zur Führerscheinkontrolle, den rechtlichen Grundlagen, die unterschiedlichen Kontrollmethoden erfahren Sie in unserem Beitrag.

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Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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