Höhere CO2-Steuer, M+S Reifen Verbot und Blackbox für das Auto: Auch 2024 müssen Autofahrer wieder mit Änderungen rund um den Straßenverkehr rechnen. Wir fassen die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.
Geplante Förderung für E-Autos gestoppt
Ursprünglich war der Plan, auch 2024 den Kauf von E-Autos finanziell zu fördern. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 ändert sich das allerdings – denn die Bundesregierung muss sparen. Als Konsquenz entfällt die Förderung für E-Fahrzeuge 2024 komplett.
Bis zum 17.12.2023 wurden alle Anträge weiterbearbeitet, aber seit dem ist erst einmal Schluss. Wer nun ein Elektrofahrzeug kaufen möchte, kann nicht mehr auf den Zuschuss vom Bund hoffen.
Statt E-Autos sollen aber Wallboxen, also private Ladestationen, weiterhin gefördert werden. Das Förderprogramm der Kfw-Bank hat einen Umfang von rund 200 Millionen Euro.
Farbwechsel bei der TÜV-Plakette: 2024 wird Grün
Im Jahr 2024 löst die grüne TÜV-Plakette die Rosafarbene ab. Die Farbe gibt Aufschluss darüber, ob der TÜV (HU und AU) beim Fahrzeug noch gültig ist. Denn: es wird jährlich gewechselt. Im Jahr 2030 steht dann die nächste grüne Plakette an.
Erstzulassungen unter 3,5 Tonnen erhalten 2024 eine hellgelbe Plakette nach bestandener Hauptuntersuchung und müssen dort erst nach drei Jahren wieder vorgestellt werden.
Die TÜV-Prüfung zu versäumen, ist im Übrigen keine gute Idee. Werden Sie mit abgelaufenem TÜV bspw. von der Polizei angehalten, drohen Bußgelder. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag:
Alle Jahre wieder: Änderung der Kfz-Versicherung
Jährlich neu beurteilt wird die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen. Durch die Festlegung neuer Typen- und Regionalklassen ergeben sich für einige Autofahrer höhere Kosten bei der Kfz-Versicherung. Rund 7 Millionen Autofahrer sind von der TypenklassenAnpassung betroffen. Rund 5 Millionen Fahrer profitieren davon. Für den Großteil bleibt allerdings alles beim Alten.
Mit Blick auf die Regionalklassen profitieren rund 2 Millionen Autofahrer von der Neueinstufung. Etwa 4 Millionen Fahrer müssen mit einer höheren Einstufung rechnen.
Neue Versicherungsplakette für Pedelecs, E-Scooter & Co.
Jedes Jahr ändert sich ebenfalls die Farbe der Plakette für Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs und Co. Ab März 2024 tragen diese eine blaue Versicherungsplakette. Sie ist dann wieder ein Jahr gültig.
Die Blackbox fürs Auto kommt
Im Flugzeug Standard und auch bald im Auto Pflicht: die Blackbox. Ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) mit dem „Event Data Recorder (EDR)“ ausgestattet sein. Darin werden Informationen gesammelt, wie Geschwindigkeit, ABS oder der Unfallhergang. Gespeichert werden diese jedoch nur bei einemUnfall. Ansonsten werden sie nach ein paar Sekunden automatisch wieder gelöscht.
Neue Fahrerassistenzsysteme
Ergänzend zur Blackbox wird weitere Technik im Fahrzeug Pflicht. Neue Fahrerassistenzsysteme wie der
- Notfallspurhalte-Assistent,
- Geschwindigkeitsassistent,
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner,
- Rückfahrassistent,
- Notbremsassistent und das Notbremslicht,
- eine Vorrichtiung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre und
- ein Abbiegeassistent mit Kollisionswarner
sind ab dem 07. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend. Davon erhofft man sich noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Nächste Jahrgänge beim Führerscheinumtausch
Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine ausgetauscht werden. Das betrifft alle Führerscheine vor 2013, die noch kein Gültigkeitsdatum auf dem Führerschein stehen haben. Damit nicht alle Führerscheininhaber 2033 ihren Führerschein umtauschen, hat die Bundesregierung eine Staffelung festgelegt.
Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle Führerscheininhaber mit den Geburtsjahren 1965 bis 1970 ihre Führerschein umgetauscht haben. Jahrgänge ab 1971 haben dann bis zum Jahresbeginn 2025 Zeit. Der Führerschein ist nach dem Umtausch 15 Jahre gültig.
Winterreifen: Alpine-Symbol wird Pflicht
Viele Winterreifen haben es ohnehin schon, jetzt wird es Pflicht: das Apline-Symbol. Ab Oktober 2024 muss auf jedem Winterreifen sowie Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol abgebildet werden. Es ersetzt (oder ergänzt) die bislang noch häufig vorzufindene M+S (Matsch + Schnee)-Kennzeichnung. Diese darf nicht mehr allein auf dem Reifen stehen. Bei fehlendem Alpine-Symbol droht Autofahrern ein Bußgeld bis zu 60 Euro.
Mehr zum Alpine-Symbol und den Regelungen in europäischen Nachbarländern gibt es in unserem Beitrag zum Thema „Winter im Ausland – Regeln und Wissenswertes“
Ausweitung der Lkw-Maut
Bereits seit 2005 gibt es in Deutschland eine Lkw-Maut ab 7,5 t. Künftig ist die Höhe der Maut an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs gekoppelt. Darauf hatte sich die aktuelle Bundesregierung bereits verständigt. Zum 01. Juli 2024 wird die Maut dann auch noch auf Fahrzeuge ab 3,5 t ausgeweitet. Ausgenommen von der Regel sind Handwerksfahrzeuge unter 7,5 t.
Erhöhung der CO2-Steuer
10 Euro mehr pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid - die Kompensation von CO2 wird im neuen Jahr von 30 auf 40 Euro steigen. Entsprechend erhöhen sich auch die Preise für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl. Das wiederum beeinflusst die Spritpreise, die Autofahrer letztlich an den Tankstellen bezahlen müssen. Insgesamt muss mit einer Erhöhung von drei bis vier Cent pro Liter gerechnet werden.
Weiterhin als Ausgleich soll die seit 2022 erhöhte Pendlerpauschale dienen. Derzeit beträgt diese 38 Cent pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer).
Nächste Abgasnormen werden Pflicht
Bevor die Euro-7-Norm im Jahr 2025 gilt, wird zunächst die Abgasnorm Euro 6 weiter ausgeweitet. Ab September 2024 ist Euro 6e für alle neu zugelassenen Fahrzeuge (Erstzulassung) Pflicht. Hierbei sind nochmal Änderungen an der RDE-Messung vorgenommen worden.
Bei Motorrädern wird die Abgasnorm von Euro 5 auf 5+ angepasst. Diese gilt bereits seit dem 01. Januar 2024 für neue Typengenehmigungen. Ab Januar 2025 gilt sie dann auch für die Erstzulassungen.
Handy-Blitzer im Einsatz
Nach einem Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2022 soll nun eine Gesetzesänderung flächendeckende Handy-Blitzer in dem Bundesland möglich machen. Sogenannte Monocam-Technologien können erfassen, ob Autofahrer während der Fahrt ihr Handy in der Hand halten. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. In anderen europäischen Ländern ist diese Technik bereits im Einsatz. Perspektivisch könnten die Handy-Blitzer auch bundesweit zum Einsatz kommen.
Änderungen an den Grenzen zur Österreich, Italien und der Schweiz
Die Vignetten in Österreich werden im neuen Jahr um eine Tagesvignette ergänzt. Der Preis dafür liegt bei 8,60 Euro. Entsprechend erhöht sich auch der Preis für eine 10-Tagesvignette. Diese liegt künftig bei 11,50 Euro.
Im Laufe des Jahres 2024 soll der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Dabei handelt es sich um eine Modernisierung des seit April 1999 geltenden Vertrags zwischen Deutschland und der Schweiz. Die engere polizeiliche Zusammenarbeit erfolgt mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage an den Grenzen und soll mehr Schutz sowie Gefahrenabwehr bieten. Das bedeutet auch eine Vereinfachung von Bußgeldverfahren im Straßenverkehr. Eine gegenseitige Vollstreckung erfolgt allerdings erst ab einem Bußgeld von 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken.
Mit höheren Bußgeldern ist zudem in Italien zu rechnen. Aufgrund gestiegener Unfallzahlen hat sich die italienische Regierung bereits für höhere Strafen entschieden. Betroffen sind Vergehen wie Alkohol oder Handynutzung am Steuer.
Führerschein-Test für Senioren?
Bereits länger wird darüber diskutiert, ob es alle fünf Jahre einen verpflichtenden Fahrtest für Senioren geben sollte. Davon erhofft man sich mehr Sicherheit auf den Straßen. Einen Vorstoß hatte die EU-Kommission gewagt. Der Führerscheintest für Senioren ist Bestandteil der Führerschein-Novelle 2023/24. Allerdings gab es bislang keine Einigkeit unter den Mitgliedsstaaten. Auch der deutsche Verkehrsminister Volker Wissing legte Einspruch gegen die Pläne zum Führerscheintest für Senioren ein.
Weitere mögliche Änderungen der Führerschein-Novelle könnten sein: Digitaler Führerschein fürs Smartphone, Änderungen beim Lkw- sowie Bus-Führerschein (derzeitiges Mindestalter liegt bei 21 Jahren und soll auf 18 herabgesetzt werden), Ausnahmen für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen beim Zulassungsgewicht (von 3,5 auf 4,25 t) etc.