Nachdem wir uns bereits die elektronische Führerscheinkontrolle über DEKRA im Rahmen unseres Interviews mit Erol Colakoglu angeschaut haben, berichtet uns heute Rainer Schwer, Key Account Manager bei DEKRA mit Schwerpunkt auf Leasing- und Fuhrparkmanagementgesellschaften, Autovermieter und Flottenbetreiber, mehr über die Leistungen von DEKRA für Firmenfuhrparks. Im Detail befassen wir uns mit dem Schadengutachten, das in der Regel die Grundlage für Regulierungen von Unfallschäden darstellt.
Herr Schwer, welche Leistungen von DEKRA bieten Sie Ihren Kunden schwerpunktmäßig an?
Das Dienstleistungsportfolio ist breit gefächert und beginnt mit der regelmäßigen Hauptuntersuchung. Der zweite wichtige Bereich sind Gutachten, vom verkehrsfähigen Schadengutachten über Reparaturkostenkalkulationen und Schadenberichte bis hin zu Bewertungen und Zustandsberichten oder auch dem DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge. Hinzu kommen UVV- bzw. DGUV V70-Prüfungen, das Thema Schaden- und Riskmanagement sowie die elektronische Führerscheinkontrolle. Außerdem bieten wir verschiedene Beratungsdienstleistungen an. Und schließlich ist noch der Bereich Aus- und Weiterbildung zu nennen, etwa die Ausbildung zum DEKRA zertifizierten Flottenmanager, Fahrertrainings, die allgemeine Fahrzeugunterweisung mit Hilfe von webbasierten Trainings und vieles mehr.
Wie passt das Schadengutachten in dieses Leistungsportfolio?
Das Schadengutachten ist das Standardprodukt bei Schäden an Fahrzeugen. Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Privathaftpflicht-, Haftpflicht- oder Kaskobedingungen ermitteln unsere Sachverständigen alle Angaben, die zur Beweissicherung und als Grundlage für eine Schadenregulierung erforderlich sind. Schadengutachten sind verkehrsfähig und dienen zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen.
Wann ist ein Schadengutachten im Fuhrpark notwendig und welche Vorteile ergeben sich für Ihre Kunden durch ein Schadengutachten von DEKRA?
Neben den bereits genannten Punkten ist hier zu erwähnen, dass die Gutachten der DEKRA Automobil GmbH nach den „Leitsätzen für Gutachten im Bereich Kraftfahrzeugschäden und Kraftfahrzeugbewertungen“ des Instituts für Sachverständigenwesen IfS erstellt werden. Diese Leitsätze gewährleisten in Verbindung mit dem Produktstandard von DEKRA und dem DEKRA Qualitätskonzept eine bundesweit einheitliche und hohe Produktqualität. Das stellt die Akzeptanz unserer Dienstleistungen am Markt sicher. Alle mit der Begutachtung von Fahrzeugschäden betrauten Mitarbeiter sind entweder als Sachverständige für das Kraftfahrzeugwesen öffentlich bestellt und vereidigt, IfS-zertifiziert oder intern im eigenen DEKRA Ausbildungszentrum nach den Leitlinien des IfS ausgebildet und geprüft.
Können Sie uns einen Überblick über den Ablauf der Erstellung eines Schadengutachtens durch DEKRA geben?
Nach einem Verkehrsunfall ist eine präzise und sorgfältige Beurteilung der Fahrzeugschäden entscheidend. Wir werden in der Regel entweder von Versicherern oder von Fahrzeughaltern mit dem Schadengutachten beauftragt. Dabei spielt oftmals eine wichtige Rolle, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt – ob also der Versicherungsnehmer Geschädigter oder selbst Unfallverursacher ist. Abgesehen davon ist der Ablauf aber derselbe: Der Gutachter untersucht das Fahrzeug eingehend, stellt die entstandenen Schäden fest und dokumentiert sie. Anschließend kalkuliert er auf dieser Basis die voraussichtlichen Reparaturkosten. Neutralität und Sachverstand sind die entscheidenden Punkte bei der Erstellung eines Schadengutachtens.
Vielen Dank für diese Einblicke zum Thema Schadengutachten.