Ein Überblick: Elektromobilität in Deutschland

Die Anzahl der Neuzulassung von Elektroautos in Deutschland hat in den letzten Jahren stark zugenommen: 2020 wurden 194.200 E-Autos zugelassen, einen Teil davon machten Flottenfahrzeuge aus. Außerdem plant die Bundesregierung, die Vorreiterrolle bei der Batterieforschung und -herstellung für die Elektroautoindustrie zu werden und mittels diverser Maßnahmen im Bereich E-Mobilität die Klimaziele zu erreichen. Wir schauen uns an, wie Deutschland aktuell in Sachen Elektromobilität aufgestellt ist.

Inhaltsverzeichnis:

Die Beliebtheit der Elektroautos wächst weiter

E-Autos werden immer beliebter, wie die Verkaufszahlen der Fahrzeughersteller und die Zahl der Neuzulassungen zeigen. Zwar gab es mehr Neuzulassungen von Benzinern und Dieseln im im Jahr 2020, doch im Vergleich zu den Vorjahren steigen die Neuzulassungszahlen von E-Autos und Hybriden: Laut Kraftfahrtbundesamt machte der Anteil aller Neuzulassungen in der Jahresbilanz 2020 bei Benzinern und Dieselfahrzeugen über 70 Prozent aus. Der Anteil der neu zugelassenen Hybride betrug rund 18 Prozent und der Anteil von E-Pkw knapp 7 Prozent in der Jahresbilanz.

Die Deutschen hören beim Autokauf auf die Stimme der Vernunft, anstatt allein aus dem Bauch heraus zu entscheiden. So die Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des Versicherers CosmosDirekt vom September 2019. Eine umfassende Sicherheitsausstattung sowie hohe Umweltverträglichkeit sind prozentual gesehen die wichtigsten Entscheidungskriterien. Das kann mit ein Grund dafür sein, dass Elektromobilität in Deutschland immer beliebter wird. Innenausstattung, Motorleistung und Design sind dagegen weniger relevant. Dennoch spielen sie eine Rolle – genau wie ein hoher Komfort, Assistenzsysteme und ein hoher Wiederverkaufswert. Auch was den Wertverlust betrifft, stehen Elektrofahrzeuge Benzinern und Dieseln in Nichts nach. Im Gegenteil: E-Autos haben im Wertmeisterranking von Schwacke im Jahr 2020 sehr gut abgeschnitten.

Die Bundesregierung setzt hier seit Juli 2016 auf einen Umweltbonus beim Erwerb eines Elektroautos sowie Services wie einen Ladestationsfinder, um einen positiven Effekt zu erzielen – allerdings nicht im gewünschten Ausmaß. Ihr damals ambitioniert gesetztes Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen auf deutschen Straßen bis 2020 musste die Bundesregierung abschreiben.

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Zwischenfazit im Mai 2021

Das Angebot der Hersteller, die Förderung der Elektromobilität in Deutschland und vielleicht auch die Diskussion rund um den Abgasskandal (Dieselgate) haben sich positiv auf die Nachfrage von E-Autos ausgewirkt. Nichtsdestotrotz stellen insbesondere die hohen Anschaffungskosten, eine ausbaufähige Ladestations-Infrastruktur sowie die geringe Reichweite sicherlich für einige noch eine Hürde dar. Insbesondere die letztgenannten beiden Punkte werden aus Sicht von manchen Firmenfuhrparks noch als Ausschlusskriterium gesehen, wenn das Fahrzeug vom Außendienst oder Servicetechnikern für weite Strecken genutzt werden soll. Hier müssen die Automobilindustrie sowie die Politik noch mehr tun, um den Anreiz von E-Autos zu erhöhen. Eine Maßnahme ist das Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – mehr dazu in unserem Beitrag über die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge bei Gebäuden.

Elektromobilität in Deutschland im Jahr 2030

Laut einer Analyse (2016) der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) wird sich der Anteil von Elektroautos an den Neuzulassungen im Jahre 2030 tatsächlich von derzeit 0,5 Prozent auf 37 Prozent steigern. Damit wird dieser erstmals vor Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor liegen, deren Marktanteil in Folge immer weiter abnehmen wird. Somit bleiben ab dann rund 20 Jahre, um den bestehenden, noch nicht CO2-neutralen Fahrzeugbestand zu drehen. Erreichbar wird dieses Ziel vor allem durch technischen Fortschritt sowie staatliche Regulierung und Förderung sein. Bis dahin werden wir weiterhin von traditionellen Antriebstechnologien abhängig sein. Im April 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Klimaschutz ein Grundrecht ist und die Entscheidungen der Regierung der Erreichung der Klimaziele dienen müssen. Auch die Ziele nach 2030 müssen, so die Richter in Karlsruhe, eindeutig definiert werden. Das war bis dahin nicht der Fall, weshalb diverse Klagen eingereicht worden waren.

Subventionsmöglichkeiten: Mit Elektroautos sparen

Das im Jahr 2016 beschlossene Gesetz zur Förderung von Elektromobilität in Deutschland stellte bereits einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur CO2-neutralen Mobilität bis 2050 dar. Ende 2019 wurde der Umweltbonus für Elektroautos stark erhöht – dieser wird bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Die Fördersätze betreffen alle E-Fahrzeuge, die seit dem 04. November 2019 zugelassen werden. Neben dem Umweltbonus gibt es eine Innovationsprämie seit dem 8. Juli 2020, die den staatlichen Anteil verdoppelt. Sie gilt für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2022 und kann auch rückwirkend beantragt werden für

  • neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen werden, sowie für
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt.

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Das Gesetz soll Anreize schaffen, die Investition in ein Elektroauto zu wagen. Fahrzeughalter sind ab der Erstzulassung für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit und können dadurch kräftig sparen. Zusätzlich zu diesem steuerlichen Vorteil erhalten Käufer eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs eine Prämie von 5.000 Euro (ab 40.000 Euro Nettolistenpreis). Für Plug-In-Hybride sind es 3.750 Euro. Ab einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro gibt es keine Förderung. Die Beantragung und Auszahlung der Prämie erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Seit Juli 2019 ist zudem eine Förderung in Höhe von 100 Euro vorgesehen, wenn ein akustisches Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS) zum Schutz von sehbehinderten oder blinden Personen nachgerüstet wird.

Förderfähige Fahrzeuge

  • Neufahrzeug mit Netto-Listenpreis des Basismodells bis maximal 65.000 Euro
  • Fahrzeug muss mindestens vier Räder haben und höchstens acht Sitzplätze
  • Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller
  • Mindesthaltedauer sind sechs Monate
  • Reine Batterieelektrofahrzeuge
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride)
  • Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen
  • Fahrzeuge mit höchstens 50 g CO2/km
  • Zusätzlicher Bonus für AVAS

Steuerliche Zuschüsse gibt es auch beim Aufladen des Elektromobils auf dem Firmengelände. Wenn der Arbeitgeber eine Ladestation bereitstellt, müssen Arbeitnehmer mit einem Elektrofahrzeug oder Hybridfahrzeug das Aufladen an dieser Station nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Übrigens: Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zeitweise eine betriebliche Ladestation zur privaten Nutzung überlässt, ist dies steuerbefreit. Alternativ ist hier eine pauschale Lohnversteuerung in Höhe von 25 Prozent möglich, wenn der Mitarbeiter eine solche Ladestation selbst anschafft und der Arbeitgeber die Kosten (teilweise) trägt beziehungsweise bezuschusst.

Mehr dazu in unseren Beiträgen:

BVF Fleetricity

Mehr E-Autos in Firmenflotten

Die Neuzulassungen in Firmenfuhrparks sind immer öfter Fahrzeuge mit alternativem Antrieb. Der Anteil dieser Fahrzeuge betrug im ersten Quartal 2021 53 Prozent – das entspricht mehr als jedem zweiten Fahrzeug. Dass die E-Mobilität in Unternehmen immer beliebter wird, spiegelt auch eine Umfrage von Dataforce aus dem März 2021 wider. Über 400 Fuhrparkverantwortliche wurden zu Themen wie Antriebsarten, Lade- und Abrechnungsmöglichkeiten sowie den damit verbundenen Herausforderungen befragt.

Gründe für die wachsende Beliebtheit sind Steuervorteile, doch auch der Umweltschutz, die staatlichen Förderungen sowie die Steigerung des Images der Unternehmen. Die Studie ergab des Weiteren, dass der optimale Preis für ein E-Auto für den Fuhrpark maximal 20 Prozent über dem Preis von Benzinern oder Dieseln liegt. Informationen über die Fahrzeuge seitens der Hersteller, beispielsweise über die tatsächliche Reichweite, der CO2-Bilanz, sind jedoch noch nicht ausreichend für die befragten Fuhrparkverantwortlichen. So sind die Angaben zur tatsächlichen Reichweite vor allem für Vielfahrer wichtig, denn sie müssen Ladestopps einkalkulieren und die damit verbundene Zeit, in der sie das Fahrzeug nicht nutzen können. Die Lebensdauer der Batterien für die Fahrzeuge ist insofern relevant, da sie einen Kostenpunkt ausmacht.

Karte der Bundesnetzagentur: Hier können Sie Ihr E-Auto aufladen

Wo Sie Ihr E-Fahrzeug aufladen können, sehen Sie auf der Karte der Bundesnetzagentur, die die Ladeinfrastruktur für elektronische betriebene Fahrzeuge widerspiegelt. Die Karte wurde im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV) veröffentlicht und ist für Besitzer von E-Autos oder E-Bikes eine Anlaufstelle, die Auskunft über das Netz in Deutschland gibt.

Alle Betreiber, die eine öffentlich zugängliche Station führen, müssen dies seit März 2016 bei der Bundesnetzagentur melden. Ist eine Station noch nicht im Netz der Bundesagentur erfasst, kann diese auch freiwillig gemeldet werden. Die Karte soll regelmäßig überprüft werden.

Die Karte enthält Stand Mai 2021 bundesweit fast 20.000 gemeldete Ladeeinrichtungen. Diese lassen sich getrennt nach Normal- (blau gekennzeichnet) und Schnellladepunkten (rot gekennzeichnet) anzeigen. Außerdem kann man die jeweiligen Steckertypen einsehen. Zudem ist eine Umkreissuche möglich. Hauptsächlich befinden sich die Ladesäulen an Parkplätzen/-häusern. An Rathäusern, Restaurants und Autobahnen befinden sich hingegen nur selten Lademöglichkeiten für Ihr E-Auto.

Elektromobilität in Deutschland Standorte Ladesäulen

Quelle: statista.com

Ziel der Bundesregierung: Batteriezellen aus Deutschland

Deutschland soll die Vorreiterrolle bei der Batterieforschung und -herstellung für die Elektroautoindustrie übernehmen und keine Batterien mehr aus dem Ausland beziehen. So lautete schon 2018 der Wunsch der Bundeskanzlerin in einem Interview.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden hohe Investitionen in die Batterieforschung getätigt. Die Bundesregierung selbst investierte Stand 2018 rund 35 Millionen Euro jährlich in die Forschung und Entwicklung von Lithium-Ionen-Batterien. Im Jahr 2019 wurden der Forschungsetat auf 560 Millionen Euro bis 2023 erhöht. Darunter fällt auch die Förderung von Professuren für Elektrochemie, von denen es derzeit immer noch zu wenige in Deutschland gibt. Die Batteriezellen, die in der Elektroautoindustrie benötigt werden, stammen aus Asien, weswegen Experten vor einer künftig zu großen Abhängigkeit von asiatischen Herstellen warnen.

Geplant ist, dass die Stadt Münster Zentrum für Batterieforschung werden soll. Diese Entscheidung zog bereits Kritik nach sich, habe sich das Bundesforschungsministerium mit dieser Entscheidung scheinbar gegen die anderen möglichen Standorte Ulm, Salzgitter, Karlsruhe und Augsburg entschieden. Laut Anja Karliczek (CDU), ehemalige Bundesforschungsministerin, wolle man jedoch nicht ausschließlich Münster, sondern auch die anderen Standorte stärken, um so Deutschland die Vorreiterrolle zu sichern.

Dass die Batteriezellen in Deutschland hergestellt werden sollen, ist neben dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland ein weiterer Schritt der Bundesregierung in Richtung Erreichung der Klimaziele. Sollten die ambitionierten Ziele der Bundesregierung so bald nicht erreicht werden können, dürfen wir die oft menschenunwürdigen Produktionsbedingungen in Afrika, insbesondere in der Demokratischen Republik Kongo, wo das Mineral Kobalt hauptsächlich abgebaut wird, nicht aus dem Blick verlieren.

Fazit: So steht es um die Elektromobilität in Deutschland

In Sachen Elektromobilität in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. So wurde das Gesetz zur Förderung der E-Mobilität bis 2025 verlängert und die Fördergelder wurden erhöht. Auch das Ladesäulennetz wird stetig erweitert, der Wiederverkaufswert von E-Autos kann mit dem von Dieseln und Benzinern mithalten und die Bundesregierung setzt alles daran, Vorreiter in der Batterieforschung und -herstellung zu werden und so auch – wenigstens teilweise - die Klimaziele zu erreichen. Mit der Zeit wird sich zeigen, ob die Ziele zu hoch gesteckt waren und es zu große Herausforderungen bei der Umsetzung gab oder auch nicht. Insbesondere die Themen Reichweite und Ladesäuleninfrastruktur werden für Fuhrparks, die eine Umstellung auf E-Fahrzeuge planen, weiterhin von Belang sein.

 

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Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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