Ein Überblick: Elektromobilität in Deutschland

Auf dem Papier ist die Elektromobilität längst die unangefochtene Zukunftslösung – doch in deutschen Unternehmen ist das mehr Theorie als gelebter Fuhrparkalltag. Der folgende Leitfaden navigiert Sie sicher durch das Thema „Elektromobilität im Fuhrpark“. Wir räumen mit gängigen Vorurteilen auf und zeigen praxisnah, wie Sie E-Mobilität strategisch und profitabel in Ihre Flotte integrieren.
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Ein Überblick: Elektromobilität in Deutschland © mmphoto - stock.adobe.com


Inhaltsverzeichnis:

E-Mobilität im deutschen Fuhrpark

2025 gab es in Deutschland insgesamt 49.3 Mio. Pkw – trotz hoher Energiekosten ist die Tendenz steigend. Umso überraschender, dass 2025 nur ein Bruchteil, insg. 1.9 Mio. Pkw (Stand Okt. 2025), E-Fahrzeuge sind.

Aus der Gleichen Erhebung geht ein Anteil von ca. 5.7 Mio. Dienstwagen aus deutschen Fuhrparks hervor. Die Quote der vollelektrischen Firmenwagen fällt noch geringer aus und lag 2025 bei gerade einmal 766 Tsd. Dabei soll E-Mobilität doch die Lösung für die Zukunft im Fuhrpark sein, einfach, kostengünstig und umweltschonend. Aber warum verläuft die Integration in den Fuhrpark so schleppend? Zu hohe Anschaffungskosten? Fehlende Infrastruktur oder einfach nur zu kompliziert in der Einführung?

E-Mobilität: Strategische Fuhrparkplanung & Fahrzeugauswahl

Anschaffung und Eignung von E-Mobilität: Die Einführung von Elektromobilität erfordert eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile. Im Fokus stehen dabei Reichweiten, Ladezeiten, die Ladeinfrastruktur und die betriebswirtschaftliche Rentabilität (TCO) gegenüber herkömmlichen Verbrennern.

Strategie und Akzeptanz: Zusätzlich müssen Stakeholder und Fahrer von der neuen Technologie überzeugt werden. Dabei bedeuten anfängliche Mehrkosten und eine „begrenzte“, aber dafür eine mittlerweile relativ hohe Reichweite lange kein Aus mehr für E-Autos im Fuhrpark.

E-Fahrzeug- und Antriebsarten: Auch bei E-Mobilität wird zwischen verschiedenen Antrieben unterschieden, wie z. B.

  • reinen Batterieelektrofahrzeugen,
  • Plug-in-Hybriden oder
  • Vollhybriden.

Je nach Fahrprofil – etwa für den städtischen Verkehr, Poolfahrzeuge oder Langstrecken – eignen sich unterschiedliche Antriebsarten. Prüfen Sie also bereits im Vorfeld, welche Motorisierung sich für Ihren Fuhrpark am besten eignet.

Umweltvorgaben und Fuhrparkstrategien: Die verschärften EU-CO2-Flottengrenzwerte zwingen Fuhrparkmanager dazu, ihre Beschaffungsstrategien stärker auf emissionsarme Modelle auszurichten. Eine konsequente Flottenstrategie und Car Policy helfen dabei die eigenen ESG-Ziele zu erreichen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen um Kosten zu senken.

Ladeinfrastruktur (Öffentlich, Betrieblich und Privat)

Öffentliches Laden: Ein zentraler Baustein der Elektromobilität ist das öffentliche Ladenetz. Herausforderungen bestehen hierbei im flächendeckenden Ausbau sowie in der Vielfalt an Tarifen und Bezahlsystemen, weshalb All-in-One-Lösungen für Dienstwagenfahrer essenziell sind. Eine entsprechende Routenplanung kann hier zusätzlich helfen, auch Ladepausen besser zu integrieren.

Gebäudevorgaben und E-Mobilität: Durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) werden Immobilieneigentümer bei Neubauten und größeren Renovierungen verpflichtet, eine ausreichende Leitungsinfrastruktur für E-Fahrzeuge auf Parkplätzen bereitzustellen. Zudem haben Mieter und Wohnungseigentümer zivilrechtliche Ansprüche auf den Einbau eigener Lademöglichkeiten.

Heimisches Laden (Wallbox): Das Dienstfahrzeug soll auch zu Hause geladen werden – mit einer Wallbox kein Problem. Hierbei müssen jedoch technische Voraussetzungen wie ein Starkstromanschluss beachtet werden.

Als Arbeitgeber haben Sie verschiedene Möglichkeiten (Schenkung, Zuschuss, Überlassung, Leasing), um die Wallbox für den Arbeitnehmer bereitzustellen und Elektromobilität erfolgreich im Fuhrpark zu etablieren. Welcher zu Ihnen, Ihrem Unternehmen und den Fahrern passt, muss individuell bewertet werden.

E-Pkw: Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung und UVV

E-Fahrzeuge und die Risiken: E-Autos sind grundsätzlich nicht gefährlicher als Verbrenner. Es gibt nur andere technische Gegebenheiten, die beachtet werden müssen, hierunter fallen das Verhalten bei Pannen und in Unfallsituationen, sowie dem Ladevorgang.

Gefährdungsbeurteilung für Elektrofahrzeuge und Fahrerunterweisung E-Mobilität: Mit der Einführung von E-Fahrzeugen muss die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen zwingend angepasst werden. Darauf aufbauend verlangt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) eine jährliche Fahrerunterweisung für E-Fahrzeuge, die spezifische Inhalte wie den Ladevorgang, den Umgang mit Hochvoltkomponenten und das Verhalten bei Pannen abdeckt.

DGUV V3 Prüfung: Elektrische Ladekabel, Wallboxen und Ladesäulen gelten als elektrische Arbeitsmittel und unterliegen strengen Vorgaben. Sie müssen regelmäßig von Elektrofachkräften auf ihren sicheren und ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Tipp: Organisation der Halterpflichten
Damit Kontrolltermine oder auch die UVV-Fahrerunterweisung den Prozess nicht unnötig verkomplizieren, unterstützen Sie Anbieter wie LapID bei den alltäglichen Aufgaben im Fuhrpark. Die Fahrzeug System überprüft nicht nur rechtssicher und nachhaltig den Führerschein, sondern erinnert Ihre Fahrer auch an wichtige Aufgaben & Termine. Auch die UVV-Unterweisung kann ganz einfach unterwegs, z. B. in einer Ladepause, durchgeführt werden. 

 

Recht, Steuern und Versicherung bei E-Fahrzeugen

Versteuerung von Ladestrom: Das Aufladen eines Dienstwagens an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ist steuerfrei. Wenn der Arbeitgeber eine heimische Ladevorrichtung unentgeltlich überlässt oder bezuschusst, kann dies mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent abgegolten werden. Selbst getragene Stromkosten können zudem den geldwerten Vorteil mindern.

Verschaffen Sie sich im Beitrag von Rechtsanwalt Lutz Fischer einen Überblick über die möglichen Finanzierungsmodelle: Versteuerung des Ladestroms beim Arbeitgeber

Versicherungsschutz: E-Fuhrparks erfordern teils spezielle Versicherungsleistungen. Im Mittelpunkt steht die Allgefahrendeckung für den Fahrzeugakku, um sich vor extrem teuren Schäden durch Tiefenentladung, Kurzschlüsse beim Ladevorgang, Bedienfehler oder Tierbisse abzusichern.

Damit beim Umgang mit E-Fahrzeugen aber auch dem Fahrer nichts passiert, müssen auch Fahrer von E-Fahrzeugen eine UVV-Fahrerunterweisung erhalten. Diese muss speziell für E-Pkw konzipiert sein und den Fahrer für die besonderen Eigenarten sensibilisieren.

Elektrokleinstfahrzeuge (E-Bike, E-Scooter, Pedelec): Ein Fuhrpark besteht aus mehr als nur Pkw, Lkw und Transportern. Auch Motorroller und Fahrräder gehören dazu. Gerade diese kleineren Fahrzeuge, wie Diensträder, eignen sich für eine erste Umstellung auf Elektrobetrieb und ebnen ggf. den Weg für eine größere elektronische Offensive im Fuhrpark. Meistens sind sie eine willkommene Alternative zu einem Dienstwagen. Allerdings darf, gerade bei motorisierten Varianten die Versicherung und auch eine mögliche Fahrerunterweisung nicht außeracht gelassen werden.