Mangelnde Ladungssicherung ist kein Kavaliersdelikt. Jedes Jahr ist nicht ausreichend oder falsch gesicherte Ladung die Ursache für etwa 2.500 Unfälle, die Kosten von circa 500 Millionen Euro nach sich ziehen. Statistisch gesehen halten von allen Lkws, die von der Polizei angehalten werden, fast 70 Prozent die Vorschriften zur Transportsicherung nicht oder nur unzureichend ein. Seit 2009 gibt es den Ladungssicherungsschein nach den Richtlinien des VDI 2700a, der die Teilnehmer nach Abschluss zum Ladungssicherer befähigt.
Wer ist für Ladungssicherung verantwortlich?
Bei der Ladungssicherung tragen sowohl Fahrzeugführer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung. Inwiefern Fahrzeugführer und Fahrzeughalter haften und welche Bußgelder bei nicht richtig gesicherter Ladung anfallen können, haben wir in diesem Beitrag für Sie aufgeschlüsselt:
Ist ein Ladungssicherungsschein Pflicht?
In Paragraf 22 der StVO ist festgelegt, dass die Ladung so gesichert sein muss, dass sich selbst bei einer Vollbremsung keine Gegenstände lösen und dass bei der Ladungssicherung die Regeln der Technik zu beachten sind. Definiert sind diese in den Richtlinien der „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ (VDI 2700.) Darin wird z.B. beschrieben, welche Kräfte während der Fahrt auf die Ladung einwirken und welche Hilfsmittel zur Sicherung genutzt werden können.
Auf die Richtlinien des VDI 2700 beziehen sich auch die Polizei und andere Behörden, wenn sie die ordnungsgemäße Sicherung der Fracht kontrollieren.
Nach Paragraf 23 StVO hat der Fahrzeugführer vor und während der Fahrt für die vorschriftsmäßige Ladungssicherung zu sorgen. Paragraf 31 Abs. 2 StVZO schreibt vor, dass der Fahrzeughalter dem Fahrzeugführer nur dann die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs gestatten darf, wenn dieser dafür geeignet und mit den Vorschriften der Ladungssicherung vertraut ist:
(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein.
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet. (§ 31 StVZO)
Der Ladungssicherungsschein ist gesetzlich nicht verpflichtend, sondern hat, wie alle VDI-Richtlinien Empfehlungscharakter. Um im Fall der Fälle nachweisen zu können, dass der Fahrzeugführer in die Vorschriften zur Ladungssicherung eingewiesen wurde, sollte der Ladungssicherungsschein aus Sicht des Fuhrparkleiters aber eine Voraussetzung für das Führen von Straßenfahrzeugen ab 3,5 t sein.
Zusätzlich zum Ladungssicherungsschein kann eine Unterweisung speziell zur Ladungssicherung bei Lkws als Ergänzung sinnvoll sein.
Welche Inhalte werden vermittelt?
In einem Seminar oder einer Schulung nach VDI 2700a „Ausbildungsnachweis Ladungssicherung“ sind die folgenden Inhalte zu behandeln:
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Stabilität des Transportfahrzeugs
- Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Praktische Übungen
In den praktischen Übungen werden die Teilnehmer dazu angehalten, das Verladen, Sichern und Entladen von Ladungen selbst durchzuführen und zu trainieren. Je nach Anbieter ist mit einem oder mehreren Tagen für die Schulung zu rechnen. Eine Prüfung, etwa wie beim Führerschein, ist bei den meisten Anbietern eher unüblich und wenn es sie doch gibt, erfordern die Fragen meist keinen Lernaufwand. Am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung über die Teilnahme, die auch Ladungssicherungsschein genannt wird.
Wer braucht einen Ladungssicherungsschein?
Seminare zur Ladungssicherung nach VDI 2700a sind für Lkw-Fahrer, Transportunternehmer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche relevant.
Kosten für einen Ladungssicherungsschein
Die Kosten für eine Schulung zum ausgebildeten Ladungssicherer liegen bei etwa 500 bis 600 Euro. Sie können aber vom Bundesamt für Güterverkehr unter Umständen bezuschusst werden. Angeboten werden Schulungen z.B. vom TÜV Süd oder der Dekra Akademie.
In den meisten Ausbildungen zum Berufskraftfahrer oder im Bereich Transport und Logistik wird die Ladungssicherung bereits behandelt. Daher sind die Inhalte vielen Beschäftigten in diesem Bereich nicht unbekannt und aus diesem Grund ist es auch nicht verpflichtend die Schulungbei einem externen Anbieter durchführen zu lassen. Sie kann auch intern, z.B. von der Person, die die Lagerarbeiten koordiniert, organisiert werden. Der Vorteil externer Veranstaltungen ist allerdings, dass den Mitarbeitern ein Nachweis ausgestellt wird, der ihre Qualifikation bescheinigt.
Wie lange ist ein Ladungssicherungsschein gültig?
Der Ausbildungsschein zum Ladungssicherer ist unbefristet gültig. Der VDI empfiehlt jedoch die Schulung nach VDI 2700a in einem dreijährigen Turnus zu wiederholen.
Wichtigste Grundprinzipien bei Ladungssicherung
Im Einzelfall hängen die Sicherungsmaßnahmen von der Art der Ladung und dem Fahrzeug ab. Unter Einbeziehung weiterer Faktoren wie dem Gewicht der Ladung wird mit Hilfe von physikalischen Formeln die benötigte Sicherung berechnet. Dennoch gibt es einige Grundprinzipien, die immer gelten:
- Formschluss: Hierbei erfolgt die Ladung durch bündiges, lückenloses Verladen ohne weiteres Verzurren. Wenn Ladelücken entstehen oder das Fahrzeug nur zum Teil beladen ist, muss durch Hilfsmittel nachgeholfen werden.
- Kraftschluss: Die Ladung wird durch Niederzurren gesichert. Zurrgurte sorgen hierbei dafür, dass die Ladung auf die Ladefläche gepresst wird und sich nicht mehr bewegen kann. Mit zusätzlichen Antirutschmatten oder rutschfestem Boden ist die Ladung noch besser gegen ein Wegrutschen gerüstet. Kraft- und Formschluss können und sollten für eine optimale Sicherung kombiniert werden.
- Sauberer Boden: Verschmutzungen auf der Ladefläche können zu einer Verringerung des Reibungswiderstandes führen, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Ladung wegrutscht. Daher sollte vor der Beladung immer darauf geachtet werden, dass die Ladefläche sauber ist.
- Keine Überladung: Das zulässige Gesamtgewicht, bestehend aus Leergewicht und Ladung, darf nicht überschritten werden.
- Einhaltung des Lastverteilungsplans: Wichtig ist, dass die zulässigen Achslasten bei der Lastenverteilung berücksichtigt werden. Bei Ladeeinheiten, die schwerer sind, können einzelne Ladeabteile z.B. mit Sperrbalken abgetrennt werden, um die Last gleichmäßig auf die Achsen zu verteilen.
- Benutzung von Hilfsmitteln: Zur Sicherung der Ladung haben sich Paletten als Ladungsträger, Zurrgurte, Antirutschmatten, Keile, Kantenschutz, aber auch Netze, Schienen mit Lade- und Sperrbalken sowie Staupolster bewährt.
Neben der empfohlenen Schulung nach VDI- 2700a, ergibt sich aus dem Paragraf 12 des ArbSchG in Verbindung mit Paragraf 4 DGUV Vorschrift 1 die Pflicht für eine jährliche Unterweisung zum Thema Ladungssicherung für verantwortliche Personen. Mehr Informationen zu dem Angebot von LapID zur Unterweisung Ladungssicherung sowie weiteren Fahrerunterweisungen, erhalten Sie hier: