Ihre Dienstwagenfahrer sind das ganze Jahr über viel unterwegs und müssen ab und an schwierige Situationen meistern. Damit sie immer sicher ans Ziel kommen, bietet sich ein Fahrsicherheitstraining für Ihre Fahrer an. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Fahrsicherheitstraining für den Fuhrpark.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist ein Fahrsicherheitstraining?
- Welche Inhalte und Fähigkeiten werden bei einem Fahrischerheitstraining vermittelt?
- Können Fuhrparks von eine Fahrsicherheitstraining profitieren?
- Ist ein Fahrsicherheitstraining verpflichtend?
- Was kostet ein Fahrsicherheitstraining?
- Werden Fahrsicherheitstrainings für Unternehmen bezuschusst?
- Mit welchem Fahrzeug wird das Fahrsicherheitstraining durchgeführt?
- Ist das Fahrzeug auch beim Fahrsicherheitstraining versichert?
- Wer führt Fahrsicherheitstrainings durch?
- Müssen Fahrischerheitstrainings versteuert werden?
Was ist ein Fahrsicherheitstraining?
Als Fahrsicherheitstraining werden Schulungen bezeichnet, die Fahrpraxis über das normale Fahrschulwissen hinaus vermitteln. In diesen Schulungen sollen Fahrer den richtigen Umgang mit ihrem Fahrzeug in Gefahrensituationen lernen. Hierzu werden sie und ihr Fahrzeug mit unterschiedlichen Situationen konfrontiert. Die Inhalte können variieren und sind meistens abhängig von den Fahrzeugen und den Vorkenntnissen der Fahrer.
Ziel ist es, die Fahrer auf Gefahrensituationen vorzubereiten. Sie sollen in ihrem Umgang mit dem Fahrzeug und im Straßenverkehr sicherer werden. Dies hat zur Folge, dass weniger Unfälle oder Schäden passieren und sowohl der Straßenverkehr als auch der Fahrer sicher sind.
Welche Inhalte und Fähigkeiten werden bei einem Fahrsicherheitstraining vermittelt?
Fahrsicherheitstrainings unterscheiden sich zwar je nach Anbieter und richten sich nach Fahrer, Fahrzeug und Zweck, sind aber von der Struktur her ähnlich aufgebaut. Jedes Training besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. So wird der Teilnehmer optimal vorbereitet und kann das Gelernte in einer kontrollierten Umgebung anwenden. Im theoretischen Teil geht es maßgeblich um die Fahrzeugphysik und die Fahrzeugtechnik wie z. B. Unterstützung durch Fahrhilfen wie ABS, ESP etc.
Ein Fahrsicherheitstraining wird in der Regel auf speziellen Trainingsplätzen von dem jeweiligen Anbieter durchgeführt. Allgemeine Bestandteile des praktischen Fahrsicherheitstrainings sind:
- Festlegen der richtigen Sitzposition
- Slalomfahren für eine sichere Lenktechnik
- Gefahren- und Zielbremsung auf glatter und griffiger Strecke
- Kurvenfahrt, um Fliehkräfte besser einzuschätzen
- Restgeschwindigkeitsermittlung
- Bremstechniken in Kurven und glatter Fahrbahn
- Über- und Untersteuern des Fahrzeugs sowie Gegenmaßnahmen
Zur Simulation verschiedener Gefahrensituationen werden bspw. plötzlich auftretende Wasserhindernisse, verschiedene Geländesituationen wie Steigungen und Gefälle sowie Dynamikplatten eingesetzt. So wird das Ausbrechen des Fahrzeuges simuliert. Weitere Inhalte können Eco-Trainings sein, in denen bei einer ersten Fahrt das Fahrverhalten des Fahrers analysiert wird. Im zweiten Schritt werden bei einer weiteren Fahrt Hinweise zum energiesparenden Fahren gegeben. Hierzu zählt z. B. vorausschauendes Fahren oder effektives Schalten.
Ebenso gibt es unterschiedliche Trainingsinhalte speziell für andere Fahrzeugnutzer wie z. B. Motorrad-, Kleintransporter-, Lkw- und Busfahrer. Bei Kleintransporter- und Lkw-Fahrern ist besonders das Thema Ladungssicherung relevant.
Ist ein Fahrsicherheitstraining verpflichtend?
Nein, ein Fahrsicherheitstraining ist für Unternehmen keine Pflicht. Die Dienstwagenfahrer brauchen zum Bedienen der Fahrzeuge lediglich die passende Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug.
Die regelmäßige Überprüfung der Fahrerlaubnis in Form einer Führerscheinkontrolle und auch die Fahrerunterweisung sind hingegen verpflichtend. Beides sollte regelmäßig, die Führerscheinkontrolle mind. zweimal jährlich und die Fahrerunterweisung mind. einmal jährlich durchgeführt werden.
Können Fuhrparks von einem Fahrsicherheitstraining profitieren?
Ja, Unternehmen können von Fahrsicherheitstrainings profitieren, da sie das Risiko für Unfälle und Schäden im Fuhrpark reduzieren und diesen so wirtschaftlicher machen. Aber auch in anderen Aspekten punktet das Fahrsicherheitstraining für Dienstwagenfahrer. Ein bedachter Umgang mit dem Fahrzeug und ein angemessener Fahrstil sind ebenso wichtig. Gerade bei jungen, aber auch bei alteingesessenen Fahrern kann ein Fahrsicherheitstraining daher sinnvoll sein.
Mehr Informationen und welche Vorteile ein Fahrsicherheitstraining für den Fuhrpark mit sich bringt, in unserem Beitrag Vorteile eins Fahrsicherheitstrainigs für den Fuhrpark.
Was kostet ein Fahrsicherheitstraining?
Die Kosten für ein Fahrsicherheitstraining variieren zwischen den Anbietern und auch dem Ort. Sie orientieren sich jedoch maßgeblich an dem Fahrzeug, mit dem das Fahrsicherheitstraining durchgeführt wird und den Inhalten, die geübt werden.
Bei bekannten Anbietern (ADAC) reichen die Preise für ein Motorrad-Basis-Training in NRW von 119 Euro bis hin zu einem Intensiv-Lkw-Training in Thüringen für 357 Euro. Für Pkw beginnt die Preisspanne in NRW ab 129 Euro und kann je nach Training über 229 Euro kosten.
Für Firmen werden auch Gruppentrainings angeboten. Diese Angebote sind auf Unternehmen mit mehreren Fahrern ausgerichtet. Bei 12 Teilnehmern und einem 8 stündigen Lkw-Intensiv-Training liegen die Kosten bei ca. 3.258 Euro. Ähnliche Angebote gibt es auch für Dienstwagenfahrer mit Pkw.
Werden Fahrsicherheitstrainings für Unternehmen bezuschusst?
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Fahrsicherheitstrainings für ihre Dienstwagenfahrer und berufliche Vielfahrer.
Bezuschusst werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainings, die nach Vorgaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) durchgeführt werden. Außerdem müssen sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen mit der Bezeichnung „Sicherheitstrainings“ ausgewiesen werden und als Standard-, Basis- oder Intensivfahrsicherheitstraining mind. 8 Stunden dauern.
- Es muss sich um ein EcoSafety-Training (Coaching im Straßenverkehr) handeln, welches entweder mind. 4 Stunden bei 3 Teilnehmern lang ist oder 8 Stunden bzw. einen ganzen Tag dauert mit 6 Teilnehmern.
Bezuschusst werden:
- Pkw-,
- Lkw- und
- Motorrad-Sicherheitstrainings
- Fahrsicherheitstrainings mit dem Schwerpunkt „Fahr und Spar mit Sicherheit“ oder „Sicherheit und defensiv Fahren“
- sowie Short Duration Trainings.
Diese erfüllen die Vorgaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR).
Die Zuschussberechtigten werden in drei Kategorien eingeteilt:
- Auszubildende
- Personen, die abzüglich Arbeitswege pro Jahr mehr als 10.000 km fahren
- Alle anderen Versicherten
Die Bezuschussung liegt für jede der drei Gruppen bei bis zu 120 Euro pro Person. Trotzdem müssen diese im Antrag angegeben werden.
Der Zuschuss wird in Form eines Gutscheins ausgestellt. Dieser ist nicht übertragbar und nur bis zu dem eingetragenen Datum bzw. in der Regel sechs Monate gültig. Ein Überschreiben an einen anderen Kollegen ist nicht möglich. Außerdem müssen Anreise sowie Verpflegung und ggf. eine Unterkunft selbst übernommen werden.
Ob der Veranstalter den Gutschein annimmt, sollte im Vorfeld geklärt werden. Die Rechnung wird von der Berufsgenossenschaft beglichen, sobald der Veranstalter eine Rechnung inkl. der Gutscheine übermittelt hat. Sind die Kosten höher als die 120 Euro, kommt der Mitarbeiter oder das Unternehmen für die Differenz auf.
Die Gutscheine werden über einen Antrag der BGHW bestellt.
Andere Fahrsicherheitstrainings wie z. B.:
- Fahrsicherheitstrainings zum Thema Ladungssicherung mit Seminaranteil
- Fahren mit Anhänger oder Beiwagen (Motorrad)
- Lkw-Fahrtrainings als Modul im Rahmen des Berufskraftfahrerfortbildungsgesetz
- Kombinierte Fahrsicherheitstrainings bestehend aus Sicherheitstraining und Erster Hilfe
werden nicht bezuschusst.
Allerdings können andere Förderungen trotzdem möglich sein. Mehr Informationen hierzu finden Sie bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
Mit welchem Fahrzeug wird das Fahrsicherheitstraining durchgeführt?
Das Fahrsicherheitstraining sollte immer mit dem Dienstwagen oder dem eigenen Fahrzeug durchgeführt werden. Dies ist sinnvoll, da der Fahrer ein Gefühl für dieses spezielle Fahrzeug bekommt und die Fahreigenschaften besser kennenlernt. So bekommt der Fahrer mehr Sicherheit im Straßenverkehr und kann seinen Dienstwagen besser kontrollieren.
Sollten Sie Leasingfahrzeuge in Ihrem Fuhrpark nutzen, hilft häufig schon ein Blick in den Leasingvertrag, um zu schauen, ob dieses für ein Fahrsicherheitstraining genutzt werden dürfen. Ist dies dort nicht schriftlich festgehalten, sollten Sie zur Sicherheit noch einmal bei der Leasingfirma anfragen, die Bedingungen können hier variieren.
Ist das Fahrzeug auch beim Fahrsicherheitstraining versichert?
In der Regel sollte die Versicherung auch bei einem Schadenfall während eines Fahrischerheitstrainings mit dem Dienstfahrzeug greifen. Viele Versicherungen belohnen sogar die Durchführung dieser Trainings mit Vergünstigungen. Eine Ausnahme sind ggf. sportive Fahrsicherheitstrainings.
In jedem Fall sollte Rücksprache mit der Versicherung gehalten werden. Es kann sein, dass ein gesonderter Versicherungsschutz je nach Training hinzugebucht werden muss.
Wer führt Fahrsicherheitstrainings durch?
Fahrischerheitstrainings werden von unterschiedlichen Anbietern durchgeführt. Am bekanntesten sind hier der ADAC, der TÜV oder die DEKRA Akademie. Aber auch Verkehrswachten und Automobilhersteller können Fahrsicherheitstrainings anbieten.
Ob ein angebotenes Training auch wirklich qualitativ hochwertig und professionell durchgeführt wird, erkennt man u. a. an dem DVR Qualitätssigel, das der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. den Veranstaltern verleihen kann. Dieses wird nicht allgemein an den Anbieter verliehen, sondern für jedes Fahrsicherheitstraining einzeln geprüft. Erst bei bestandener Prüfung wird das Fahrsicherheitstraining mit einem Siegel ausgezeichnet.
Müssen Fahrsicherheitstrainings versteuert werden?
Um den Mitarbeitern die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining zu ermöglichen, müssen im Vorfeld ein paar Dinge berücksichtigt werden. Fahrsicherheitstrainings für Mitarbeiter sind in unbegrenzter Anzahl als Betriebsausgaben zu verbuchen. Für die Mitarbeiter ergibt sich hieraus jedoch in Einzelfällen ein geldwerter Vorteil, der steuerpflichtig ist:
- Besteht ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit, ist das Fahrsicherheitstraining komplett steuerfrei.
- Besteht dieser Bezug nicht und es besteht lediglich privates Interesse, muss alles über der Freigrenze von 44 Euro pro Monat versteuert werden. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber allerdings eine pauschale Steuer in Höhe von 30 Prozent übernehmen (Paragraf 37b EstG).
Dies gilt auch, wenn die Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit mit dem Pkw zurücklegen, aber für ihre Arbeit nicht an ein Firmenfahrzeug gebunden sind.