Autokauf im Internet und das gesetzliche Widerrufsrecht

30 Prozent der Deutschen kaufen mindestens einmal alle zwei Wochen, 29 Prozent sogar einmal pro Woche online ein – so eine Umfrage von statista.de aus 2019. Das Internet macht ein kontaktloses Shoppen möglich – bequem ist es noch dazu. Neben Lebensmitteln, Elektrogeräten und Kleidung kann man auch Autos online kaufen. Wir haben uns gefragt, ob das eine gute Idee ist und das gesetzliche Widerrufsrecht für private Verbraucher gilt. Im Beitrag geben wir einen Überblick, was Sie über den Online-Auto-Kauf wissen sollten und ob der Online-Fahrzeugkauf eine Option im Fuhrparkmanagement ist.

Inhaltsverzeichnis

Auto online kaufen: Was ist beim Kauf zu beachten?

Wer ein Auto kaufen möchte, kann entweder zum Fachhändler vor Ort gehen oder sich online umschauen. Es gibt Dutzende Online-Portale, auf denen Neu- und Gebrauchtwagen angeboten werden – teils mit hohen Rabatten. Um keinem Betrüger auf den Leim zu gehen, sollte man sich erst einmal vergewissern, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Schauen Sie sich die Website genau an:

  • Ist die Website klar, übersichtlich und verständlich gestaltet?
  • Aufdringliche, übermäßige Werbung, viele Textfehler und unnötige Registrierungsaufforderungen sind kein Zeichen für eine professionelle, seriöse Seite. Sie sollten den Kauf auch ohne sich registrieren zu müssen abwickeln können, eine Registrierung sollte optional sein.
  • Existiert ein Impressum und ist es vollständig?
  • Ist der Händler unter den angegebenen Kontaktoptionen erreichbar? Wichtig: Wer ist Ihr Vertragspartner?
  • Sind ausreichend Informationen zum Fahrzeug vorhanden (Fotos von außen, innen, ggf. von ausgebesserten Schäden)?
  • Sind alle Informationen zum Kaufprozess vorhanden, vollständig und verständlich (AGB, Widerrufsrecht, Datenschutzerklärung)?
  • Wie ist die Auslieferung geregelt? In der Regel wird das online bestellte Fahrzeug über ein Autohaus ausgeliefert. Manchmal ist die Abholung im Werk möglich oder es besteht die Option, das Fahrzeug an einen Fahrzeugverleih oder direkt vor die Haustür liefern zu lassen.
  • Wann bekommen Sie die für die Zulassung nötigen Papiere? Manche Anbieter werben damit, die Zulassung für Sie zu übernehmen.
  • Wird eine Testfahrt angeboten? Wenn nicht, kann das bedeuten, dass etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmt.
  • Ist die Datenübertragung sicher, wenn der Zahlungsvorgang eingeleitet wird? (In der URL-Zeile des Browsers sollte zu Beginn „https“ stehen, in manchen Browsern wird zudem ein Schlosssymbol angezeigt, welches eine sichere Verbindung kennzeichnet.)
  • Stehen unterschiedliche Zahlungsarten zur Verfügung (Kreditkarte, PayPal mit Käuferschutz, Überweisung usw.)? Sollte lediglich Vorauskasse aufgeführt sein: Finger weg.
  • Entspricht der Preis am Ende auch den Kosten, die zuvor aufgeführt waren? Sind beworbene Rabatte eingerechnet? Achten Sie auf versteckte Zusatzkosten.


Leider werden die Betrüger immer besser und die unseriösen Internetauftritte sehen teils sehr gut aus. Recherchieren Sie deswegen immer sicherheitshalber Erfahrungen von Dritten (nicht die Bewertungen auf der Website des Anbieters). Wenn Sie nach Prüfung des Internetauftritts und dem Lesen der Erfahrungen kein gutes Gefühl haben: Kaufen Sie lieber beim Händler Ihres Vertrauens vor Ort.

Zwar wird mit Online-Auto-Kauf auf diversen Plattformen geworben, Sie konfigurieren Ihr Traumauto online, die Zulassung kann von der Online-Plattform übernommen werden, der Vertrag und die Bezahlung werden ebenfalls im Netz abgewickelt: Ihr Vertragspartner ist der klassische Autohändler (vor Ort). Leasing und Finanzierung ist online ebenfalls möglich und wird angeboten, doch verhält es sich dabei wie mit dem Autokauf: Ein Finanzdienstleister übernimmt und ist Ihr Vertragspartner.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Fuhrpark alle gesetzlichen Anforderungen  erfüllt und Sie arbeitsschutzrechtlich im Unternehmen abgesichert sind? Nutzen  Sie die Chance, Ihre Prozesse rechtssicher und digital zu gestalten und  vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.

Das Auto online kaufen: Immer von Vorteil?

Online ist das Angebot um ein Vielfaches größer als im Laden um die Ecke. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Autobörsen, gewerbliche Händler und Privatpersonen können bundesweit ihr/e Fahrzeug/e ins Internet stellen. Ein Preisverglich ist online schneller möglich als vor Ort von Geschäft zu Geschäft zu gehen und sich die Preise zu merken. Die Preise sind im Internet teils niedriger als offline, oft gibt es Rabatte, wodurch Sie einiges an Geld sparen. Zudem haben die Onlineshops rund um die Uhr geöffnet, sodass Sie sich ohne Zeitstress umschauen und informieren können.

Bei Neuwagen können Sie online konfigurieren, was das Zeug hält: Welches Modell, welche Ausstattung, Extras, Farben – die einzelnen Kostenpunkte sind in der Regel übersichtlich ausgewiesen, sodass Sie diese mit den Angeboten auf anderen Verkaufsplattformen in Ruhe vergleichen können. Herstellergarantie, Service-Leistungen und Gewährleistungsfrist sind genauso inkludiert wie beim Kauf vor Ort.

Was online nicht möglich ist: Das Fahrzeug anschauen, abgesehen von Fotos, sofern diese ausreichen, um einen umfassenden Eindruck zu geben. Eine Probefahrt oder Begutachtung des Fahrzeugs ist je nach Standort nicht immer möglich und sollte das Fahrzeug abgeholt werden müssen, ist die Anreise zu organisieren. Sollte das Fahrzeug ausgeliefert werden, fallen Kosten dafür an. Das ist auch der Fall, wenn Sie das Fahrzeug vor Ort beim Händler kaufen.

Eine Beratung bietet das Internet auch nicht in dem Umfang, wie es beim Händler der Fall ist. Hier ist eigene Recherchearbeit gefragt. Sollten Sie sich dafür entscheiden, erst einmal bei einem lokalen Händler zu schauen und sich beraten zu lassen: Seien Sie ehrlich und sagen Sie dem Händler, dass Sie auch online nach einem Fahrzeug gesucht und niedrigere Preise gefunden haben. So hat der Händler die Chance, Ihnen ein besseres Angebot zu machen.

Bei Gebrauchtwagen sind eine Begutachtung des Fahrzeugs und eine Probefahrt jedoch wichtig, um Mängel festzustellen. Je nach Anreisedauer und Budget ist es daher möglichweise besser, wenn Sie Ihren Suchradius einschränken. Sollte ein Fahrzeug online versteigert werden, müssen Sie beachten, dass mit dem Zuschlag in der Regel der Kaufvertrag geschlossen wird.

Letztlich liegt es am Käufer zu entscheiden, ob die Vorteile die Nachteile überwiegen und ob es bei genauerer Betrachtung im Einzelfall weitere Punkte gibt, die es gegeneinander abzuwägen gilt.

Deswegen sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen

Wenn Sie ein Auto online kaufen wollen, besteht die Möglichkeit, dass ein Fahrzeug über eine Vermittlerplattform angeboten, der Vertrag jedoch mit einem lokalen Autohaus geschlossen wird. Das gesetzliche Widerrufsrecht beim Online-Autokauf gilt nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft mit einem gewerblichen Händler handelt. Dieser muss sie unter anderem auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hinweisen und auch die Einsicht in die AGB vor Vertragsschluss ermöglichen.

Die AGB unterliegen gesetzlichen Vorgaben (§§ 305 ff. BGB), daher dürfen den Käufer über alle Maßen benachteiligende Regelungen nicht Bestandteil des Kaufvertrags sein. Auch auf das Widerrufsrecht wegen Fernabsatz muss der Verkäufer ausreichend hinweisen. Sollte der Verkäufer seinen Firmensitz außerhalb Deutschlands haben, achten Sie auf das anzuwendende Recht (Gerichtsstand). Fehlt diese Bestimmung, ist der gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers in der Regel entscheidend. Das Recht dieses Staates ist anzuwenden, wenn auch die Website entsprechend ausgerichtet ist (zum Beispiel deutschsprachige Website für den Verkauf der Ware in Deutschland).

Auto online kaufen: Ein (negatives) Praxisbeispiel

Das Landgericht Osnabrück entschied 2019 gegen eine Klägerin, die nach dem vermeintlichen Online-Kauf eines Autos das gesetzliche Widerspruchsrecht geltend machen wollte (Urteil vom 16.09.2019 - 2 O 683/19). Die Frau hatte über eine Internet-Plattform ein Fahrzeug entdeckt und mit dem Autohaus, welches das Fahrzeug online eingestellt hatte, telefonisch Kontakt aufgenommen. Per Mail bekam sie ein Bestellformular, welches sie unterzeichnete, zurückmailte und schließlich zahlte sie den Kaufpreis. Ihr Ehemann holte das Fahrzeug daraufhin beim Autohaus ab. Dieses hatte die Frau in der Mail darauf hingewiesen, dass der Kauf des Fahrzeugs erst mit schriftlicher Bestätigung oder der Übergabe des Fahrzeugs besiegelt würde. Zehn Monate später bestand die Frau auf ihr Widerrufsrecht und wollte den Vertrag rückgängig machen. Das Autohaus wehrte ab, schließlich würde es kein sogenanntes Fernabsatzgeschäft betreiben und hätte das Fahrzeug lediglich online beworben. Der Kauf sei erst mit der Abholung vor Ort zu Stande gekommen und die Kommunikation per Telefon und E-Mail wäre eine Ausnahme gewesen, auf die sich das Autohaus eingelassen habe. So landeten beide Parteien vor dem Landgericht Osnabrück. Das Gericht gab dem Autohaus Recht, dass lediglich die Kommunikation über Telefon und E-Mail nicht ausreichend seien für ein organisiertes Fernabsatzsystem. Ein solches habe einen organisierten Online-Warenversand und da das Autohaus auf die Abholung vor Ort bestanden hatte, sei es egal, ob der Kaufvertrag vor oder bei Abholung geschlossen wurde.

Das gesetzliche Widerrufsrecht beim Online-Kauf

Verbraucher (Privatpersonen) haben grundsätzlich nach deutschem Recht die Möglichkeit bei Fernabsatzgeschäften vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Wie dies genau funktioniert und welche Regelungen hierzu gelten, betrachten wir nachfolgend.

Gesetzliche Grundlage

Gekaufte Ware ohne die Angabe von Gründen zurückgeben und das Geld zurückbekommen? Das gesetzliche Widerrufsrecht macht es möglich: Schließen Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag über eine Ware oder Dienstleistung ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Katalog), stellt dies einen sogenannten Fernabsatzvertrag dar. Dem Käufer steht infolgedessen, bis auf Ausnahmen, ein Widerrufsrecht zu (§ 312d Abs. 1 BGB, § 355 BGB). Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind beispielsweise Sonderanfertigungen/ Maßanfertigungen und Hygiene-Artikel, deren Versiegelung vom Käufer bereits geöffnet wurde. Dadurch sind diese nicht mehr zur Rückgabe geeignet. Auch bei E-Books und anderen digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht nicht bestehen oder bereits vor der gesetzlwichen Frist ablaufen. Versteigerungen sind vom Widerrufsrecht ebenfalls ausgenommen (§ 312d BGB, § 156 BGB), wobei Online-Auktionen, bei denen es keinen Zuschlag gibt, nicht unter diese Ausnahmen fallen (Entscheidung des Bundesgerichtshofs, 03.11.2004, Aktenzeichen VIII ZR 375/03 = BGH NJW 2005, 53).

Widerruf nicht gleich Rücktritt

Widerruf und Rücktritt sind nicht ein und dasselbe. Das Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Ob der Kauf online oder vor Ort zu Stande gekommen ist, spielt dabei keine Rolle. Der Verkäufer muss ausreichend Zeit bekommen, um die Mängel zu beheben. Sollte er die Mängel nicht beheben wollen oder ist die Ware nach der Nachbesserung weiterhin mangelhaft, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Den Widerruf erklären

Einen Widerruf erklärt der Käufer schriftlich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen und sendet die Ware zurück. Für die Retourkosten kommt der Käufer auf, sofern der Verkäufer diese nicht freiwillig übernimmt (wie bei vielen großen Mode-Online-Shops zum Beispiel). Die 14-tägige Frist beginnt mit dem Vertragsschluss bzw. bei einer Online-Bestellung ab Erhalt der Ware, wenn nichts anderes vereinbart wurde (§ 356 Abs. 2 BGB). Sollte der Verkäufer den Käufer nicht oder nicht ausreichend über das Widerrufsrecht informiert haben, verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr. Danach erlischt es spätestens (§ 356 Abs. 3 BGB). Zur Erklärung des Widerrufs können Muster-Schreiben aus dem Internet genutzt werden. Oft gibt es ein solches Muster in den Verträgen selbst (bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen), wo auch die Widerrufsbelehrung steht. Begründen muss der Käufer den Widderruf nicht. Das Widerrufsrecht gilt in der gesamten Europäischen Union.

„Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.“ (§ 355 Abs. 3 BGB)

Das passiert nach Erklärung des Widerrufs

Ist der Widerruf erklärt und kann der Käufer nachweisen, dass er die Ware abgeschickt hat oder sie bereits beim Verkäufer eingetroffen ist, muss der Verkäufer dem Käufer den vollen Kaufpreis zurückzahlen (§ 357 Abs. 4 BGB). Der Verkäufer kann jedoch Wertersatz verlangen, sollte der Käufer die Ware beschädigt haben oder diese deutliche Gebrauchsspuren aufweisen (§ 357 Abs. 7 BGB). In diesem Fall wird der Wertverlust vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Beim Online-Auto-Kauf müssen Sie bedenken: Der Wertverlust eines Fahrzeugs ist enorm. Mit der Zulassung verliert ein Neuwagen etwa 20 Prozent an Wert. Sollte eine Nutzung durch den Käufer notwendig sein, um die bestellte Ware zu prüfen (z. B. auf einer Matratze probeschlafen), gilt die Regelung zum Wertersatz nicht.

Gilt das gesetzliche Widerrufsrecht auch für Firmenkunden?

Grundsätzlich gilt das deutsche Widerrufsrecht ausschließlich für Verbraucher. Im Jahr 2012 befasste sich allerdings das Amtsgericht (AG) Cloppenburg mit einem Fall der Nutzung des Widerrufsrechts durch ein Unternehmen (Urteil vom 02.10.2012 – Az.: 21 C 193/12). Nach einem Fahrradkauf über einen Online-Shop nutzte die Käuferin innerhalb von zwei Wochen das Widerrufsrecht. Hierbei berief sie sich auf die in den AGB definierte Widerrufsbelehrung, die keine Angabe dazu enthielt, dass das Widerrufsrecht ausschließlich durch Verbraucher genutzt werden kann.

Das AG Cloppenburg entschied, dass der Händler durch die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung auch gewerblichen Kunden ein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt hat. Dies hätte nur durch eine explizite Einschränkung des Widerrufsrechts auf Privatpersonen / Verbraucher vermieden werden können. Online-Shops könnten nicht voraussetzen, dass bekannt ist, dass grundsätzlich nur Verbraucher ein Widerrufsrecht im Fernabsatz haben.

Das vertragliche Widerrufsrecht gilt demnach auch für Unternehmer, wenn der Händler in der Widerrufsbelehrung keine Einschränkung auf Verbraucher vornimmt.

Lohnt der Online-Fahrzeugkauf im Fuhrparkmanagement?

Fahrzeugbeschaffung ist eine von vielen Aufgaben im Fuhrparkmanagement. Gute Konditionen, Rabatte und ein umfangreiches Service-Angebot seitens Händlern und Werkstätten können Gründe bei der Wahl der Bezugsquelle für den Fuhrparkmanager sein. Doch auch die unterschiedlichen Bedarfsanforderungen innerhalb der Flotte bzw. Fahrer müssen beim Kauf eines (neuen) Fahrzeugs berücksichtigt werden. Große Unternehmen mit entsprechender Flotte haben in der Regel Großabnehmervereinbarungen mit den Fahrzeugherstellern. Mittelständische und kleine Unternehmen können Verträge mit Händlern schließen, bekommen ob der vergleichsweise geringen Abnahmemenge und -häufigkeit nicht die gleichen Konditionen wie Großkunden. Lohnt es sich daher für Unternehmen mit kleiner Flotte online Autos zu kaufen, wie es Privatpersonen tun können? Immerhin ist der stationäre Fahrzeughandel teurer, da etwa 10 Prozent vom Neuwagenpreis direkt an den Händler gehen.

Auf der Suche nach einem Fahrzeug, dass die Flotte ergänzt, wird vielleicht online geschaut, doch nicht, wenn es um mehrere Fahrzeuge geht. Das Angebot der Onlinekauf-Portale richtet sich hauptsächlich an Privatpersonen und nicht an Flottenbetreiber. Hersteller und Autohändler sind hier eindeutig im Vorteil, da sie neben der richtigen Zielgruppe auch Kompetenz in der Beratung sowie Erfahrung mit Unternehmensflotten haben. Die Suche nach guten Angeboten zu besseren Konditionen als bei Hersteller oder Händler wird zeitaufwendiger, je mehr Fahrzeuge benötigt werden. Ist Ihnen das Ihre Zeit wert?

Wir sind gespannt, wie sich der Fahrzeughandel in den nächsten Jahren weiterentwickelt. Die Digitalisierung schreitet stetig voran: Eine Möglichkeit den Fuhrparkmanager einer großen Unternehmensflotte beim Online-Autokauf zu entlasten, bietet aktuell Beschaffungssoftware. Mittels dessen können zum Beispiel Fahrzeuge pro Gehaltsklasse vorgegeben werden, sodass die Dienstwagenberechtigen eine entsprechend eingegrenzte Auswahl haben und ihr Fahrzeug konfigurieren können. Die Software vergleicht unterschiedlich lange Laufzeiten, Finanzierungsmodelle, bietet aktuelle Markanalysen und sogar Car Policies können erstellt werden.

 

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Kathrin Mikalay

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