Wissenswertes zur Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen im Unternehmen tragen zu mehr Sicherheit bei, denn Sie geben Informationen über den richtigen Umgang mit einem Arbeitsmittel. Darüber hinaus enthalten Betriebsanweisungen Hinweise, wie im Falle eines Unfalls zu reagieren ist. Wir betrachten die rechtlichen Grundlagen der Betriebsanweisung, deren Einsatzmöglichkeiten und möglichen Inhalte genauer.

Was ist eine Betriebsanweisung?

Betriebsanweisungen verweisen auf mögliche Gefahren im Umgang mit einem Arbeitsmittel und geben Informationen darüber, wie sich Mitarbeiter vor möglichen Gefahren und Risiken schützen können. Enthalten sind zudem Schutzmaßnahmen, die zur Reduzierung von Gefahren ergriffen werden. Bei Betriebsanweisungen handelt es sich daher um gängige Mittel des Arbeitsschutzes, die dazu beitragen sollen, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Eine Betriebsanweisung wird in der Regel in Form eines Formulars erstellt.

Rechtliche Grundlagen der Betriebsanweisung

Den rechtlichen Rahmen für die Erstellung von Betriebsanweisungen regelt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen der DGUV Vorschrift 1 in Paragraf 2 Abs. 1. Hierbei handelt es sich um die allgemeine Pflicht des Arbeitgebers. Weitere Regelungen finden sich darüber hinaus auch im Arbeitsschutzgesetz in den Paragrafen 4 und 9 Abs. 1 (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung in Paragraf 9 (BetrSichV), der Biostoffverordnung in Paragraf 14 (BioStoffV) sowie der Gefahrstoffverordnung in Paragraf 14 (GefStoffV).

Je nach Gefahr und Arbeitsbereich kommen weitere Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften hinzu.

Ausgangspunkt für die Erstellung einer Betriebsanweisung ist die individuell für den Arbeitsbereich durchgeführte Gefährdungsbeurteilung. Diese identifiziert alle möglichen Risiken und Gefahren für den Mitarbeiter im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit.

Für Betriebsanweisungen ist die Schriftform vorgeschrieben. Mündliche Anweisungen erfüllen die Anforderungen der DGUV nicht. Darüber hinaus sind weitere Anforderungen definiert:

  • Verfassung in verständlicher Form und Sprache
  • Objekt- und adressatenbezogen
  • Keine zeitliche Begrenzung
  • Grafisch einheitlich gestaltet
  • Konkret verfasst

Ist keine Betriebsanweisung vorhanden und es kommt zu einem Unfall, kann dies rechtliche Konsequenzen in Form von Bußgeldern oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Wann wird eine Betriebsanweisung eingesetzt?

Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sind Unternehmen zur Erstellung von Betriebsanweisungen verpflichtet, sofern Gefahren für die Mitarbeiter im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung identifiziert wurden.

Kommt der Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit beispielsweise mit Gefahrstoffen in Berührung, bedient Maschinen und Anlagen oder ist sogar eine persönliche Schutzausrüstung für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich, ist auch eine Betriebsanweisung notwendig.

Betriebsanweisungen können daher in die folgenden drei Kategorien unterteilt werden:

  • Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen >> Orange Kennzeichnung
  • Betriebsanweisungen zur Bedienung von Maschinen und Anlagen sowie Arbeitsverfahren >> Blaue Kennzeichnung
  • Betriebsanweisungen über den Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung >> Grüne Kennzeichnung

Kommt der Mitarbeiter beispielsweise mit verschiedenen Maschinen in Kontakt, ist für jede Maschine eine eigene Betriebsanweisung zu erstellen, sofern von dieser ein Gefahrenpotenzial ausgeht.

Die Art der Gefahr wird in verschiedenen Farben dargestellt (siehe oben). Zusätzlich können Betriebsanweisungen in verschiedene Abschnitte unterteilt werden.

Damit der Inhalt der Betriebsanweisung auch Anwendung findet, sind diese im Idealfall vor der ersten Bedienung der Maschine oder der Nutzung eines Gefahrstoffs für die Mitarbeiter zugänglich zu machen.

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Wer ist für die Erstellung einer Betriebsanweisung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Erstellung der Betriebsanweisung liegt beim Arbeitgeber. Dieser kann durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erstellung unterstützt werden.

Auch wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erstellung der Betriebsanweisung unterstützt oder auf Muster-Betriebsanweisungen von Dienstleistern zurückgreift, muss die Betriebsanweisung durch den Arbeitgeber unterschrieben werden. Erst dann erhält sie ihre Gültigkeit.

Was beinhaltet eine Betriebsanweisung?

Die Betriebsanweisung ist in verschiedene Abschnitte aufgeteilt. Zu Beginn werden Arbeitsbereich und Tätigkeit sowie das Unternehmen definiert. Danach folgt die Beschreibung des Anwendungsbereichs für die Betriebsanweisung. Worauf hin im nächsten Abschnitt die Gefahren für Mensch(en) und Umwelt aufgelistet werden. An dieser Stelle sind die Gefahrgutsymbole zu finden, welche unterschieden werden in:

  • Warnzeichen
  • Gebotszeichen
  • Verbotszeichen
  • Brandschutzzeichen
  • Rettungszeichen
  • Kennzeichnung der Gefahrstoffe

Auf die Gefahren folgen die definierten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Hygienevorschriften oder um das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung handeln. Im Anschluss wird definiert, wie sich Mitarbeiter im Falle eines Schadens oder bei einer Störung zu verhalten haben. Abschließend gibt die Betriebsanweisung Informationen darüber, wie Hilfe verständigt werden kann. Hier sind beispielsweise die Notrufnummern hinterlegt. Beim Umgang mit Gefahrstoffen wird zusätzlich die sachgerechte Entsorgung des Gefahrstoffs im Rahmen der Betriebsanweisung definiert. Betriebsanweisungen für Maschinen und Anlagen enthalten an dieser Stelle Informationen über Wartung und Instandhaltung.

Empfehlungen für die Inhalte der Betriebsanweisungen geben darüber hinaus die Berufsgenossenschaften, die Gefahrstoffverordnung in Paragraf 14 sowie die Technische Regel für Gefahrstoffe TSRG 555:

Der Umfang einer Betriebsanweisung sollte zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Ist dies nicht möglich, ist die Betriebsanweisung in mehrere Teilbetriebsanweisungen zu untergliedern.

Wo wird die Betriebsanweisung veröffentlicht und ausgehangen?

Die Betriebsanweisung wird den Mitarbeitern im Unternehmen zugänglich ausgehangen. Um den Wiedererkennungswert zu steigern, sollten Betriebsanweisungen eine einheitliche äußere Form haben. Betriebsanweisungen sollten daher immer dort ausgehangen werden, wo der Mitarbeiter mit der möglichen Gefahr in Berührung kommen kann. Das direkte Aushändigen der Betriebsanweisung an die Mitarbeiter ist ebenfalls möglich. Dies ist beispielsweise bei Dienstfahrzeugnutzern sinnvoll, da es hier in der Regel keinen zentralen Ort gibt, an dem die Betriebsanweisung ausgehangen werden kann.

Eine Unterschrift, dass die Mitarbeiter die Betriebsanweisung zur Kenntnis genommen haben, ist nicht erforderlich. Möchte man als Arbeitgeber dennoch einen Nachweis darüber, ob die Mitarbeiter die Betriebsanweisung gesehen und gelesen haben, kann diese beispielsweise eine Unterweisung integriert werden. Im Rahmen einer Unterweisung kann dann die Bestätigung erfolgen, dass die Inhalte der Betriebsanweisung bekannt sind.

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Wie oft müssen Betriebsanweisungen überprüft werden?

Betriebsanweisungen sollten, genauso wie die Gefährdungsbeurteilung, regelmäßig überprüft und an die aktuellen Gefahrensituationen im Unternehmen angepasst werden. Sobald bekannt wird, dass sich eine Gefahrensituation im Unternehmen ändert, sind zum einen die Gefährdungsbeurteilung und zum anderen die Betriebsanweisung anzupassen.

Die Betriebsanweisung sollte daher beispielsweise beim Umgang mit Gefahrstoffen in folgenden Fällen überprüft und ggf. angepasst werden:

  • Bei der Änderung des Arbeitsverfahrens
  • Bei dem Einsatz eines neuen oder anderen Arbeitsmittels
  • Bei dem Einsatz eines neuen oder anderen Einsatzstoffes
  • Bei Änderungen an der Einstufung des Gefahrstoffs
  • Bei Änderung der Gefahrstoffsymbole
  • Basierend auf Ergebnissen aus Auswertungen von Betriebsunfällen, die darauf hindeuten, dass die Betriebsanweisung nicht ausreichend formuliert ist
  • Basierend auf Änderungen an der Gefährdungsbeurteilung, bei Anpassung oder Aktualisierung dieser

 


Stefanie Effer

Stefanie Effer


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