Was in anderen europäischen Ländern zum Teil seit vielen Jahren in Betrieb ist, ist jetzt auch in Deutschland gestartet: Nach einer kurzen Testphase, die aufgrund von Verzögerungen und fehlenden Genehmigungen immer wieder verschoben wurde, ist die nicht ganz unumstrittene Abschnittsmessung oder Section Control auch auf deutschen Straßen zu finden. Spätestens jetzt sollten Fuhrparkverantwortliche ihre Fahrer über die Veränderung im Straßenverkehr informieren.
Was ist Section Control und wie funktioniert es?
Bei Section Control handelt es sich um ein Streckenabschnittskontrollsystem, welches zur Überprüfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit genutzt wird. Anders als bei anderen Radarkontrollen wird nicht nur ein Messpunkt berücksichtigt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen bestimmten und längeren Abschnitt hinweg. Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Durchschnitt, löst der Blitzer aus. Die zu erwartenden Strafen umfassen Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister sowie im schlimmsten Fall ein Fahrverbot.
Section Control Strecke in Niedersachsen von Januar bis März 2019 bußgeldpflichtig
Die Abschnittskontrolle soll insbesondere an stark befahrenen Straßen zum Einsatz kommen und zum einen zur Unfallvermeidung beitragen. Untersuchungen in Belgien haben bereits gezeigt, dass die Zahl der Raser und Unfälle dank Section Control abgenommen hat. Zum anderen hofft man, dass sich dadurch der Verkehrsfluss etwas harmonisiert und so die Umweltbelastung gesenkt wird. Neben Belgien und Deutschland gibt es diese Art der Geschwindigkeitsmessung beispielsweise auch in den Niederlanden, Österreich, Polen, Italien, Großbritannien und der Schweiz.
Der 2,2 km lange Abschnitt der B6 bei Laatzen (in der Nähe von Hannover) diente bis Januar 2019 nur als Test für das Messsystem. Seit Mitte Januar 2019 allerdings drohten den täglich rund 15.500 Fahrzeugführern Bußgelder bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit. Dies war Bestandteil einer Erprobungsphase, die noch bis Mitte 2020 laufen sollte. Bei einem erfolgreichen Abschluss der Erprobung müssten Autofahrer damit rechnen, dass weitere Abschnittsmessungen auf deutschen Straßen folgen. Für einen Regelbetrieb müssen jedoch erst noch die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden.
Funktionsweise von Section Control
Anders als bei herkömmlichen Radarfallen wird bei Section Control eine Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke, meist zwischen 2 und 5 km, errechnet und überprüft. Dafür werden mindestens am Anfang und am Ende des überwachten Abschnitts Kameras positioniert, die die Fahrzeuge bzw. die KFZ-Kennzeichen erfassen (siehe Info-Grafik).
Bild: Infografik "Section Control" (Eigene Darstellung)
Das System ermittelt anschließend, wie viel Zeit ein Fahrer, unter Berücksichtigung der vorgegebenen Geschwindigkeit, durchschnittlich für den überwachten Streckenabschnitt benötigt. Dafür werden Daten vom Anfang bis zum Ende der Abschnittsmessung verschlüsselt zwischengespeichert. Unterschreitet der Fahrer die Zeit, sobald er das Ende der Abschnittsmessung passiert, hat er die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten. Seine Daten werden dann endgültig gespeichert und für ein Bußgeldverfahren weiterverarbeitet.
Sorge um Datenschutz
Auch wenn diese Art der Geschwindigkeitsüberwachung als „fair“ gilt, da keine kurzzeitigen Geschwindigkeitsübertretungen gemessen werden, äußerten Datenschützer bereits ihre Bedenken. Denn bei den Abschnittsmessungen wird eine nicht unerhebliche Menge an Daten generiert und (kurzzeitig) gespeichert. Da die Geschwindigkeit über eine längere Strecke kontrolliert wird, werden nicht nur Daten der Verkehrssünder, sondern aller Verkehrsteilnehmer verarbeitet und gespeichert. Erst wenn keine Geschwindigkeitsübertretung nachgewiesen werden kann, werden die Daten gelöscht. Die Piratenpartei in Niedersachsen, zum Beispiel, hat bereits angekündigt, gegen die Abschnittsmessung beim Verwaltungsgericht Hannover Klage einzureichen.
Neben datenschutzrechtlichen Zweifeln weisen Experten auch auf die Möglichkeit von Fehlmessungen hin. Sobald eine Messung auf dem Streckenabschnitt fehlerhaft ist, hat das Auswirkungen auf die endgültige Auswertung, wodurch Verkehrssünder beispielsweise ungestraft davonkommen könnten.
Section Control gesetzeswidrig? Der aktuelle Stand
März 2019
Diese Datenschutzbedenken haben letztendlich mit dazu beigetragen, dass das Verwaltungsgericht in Hannover im März 2019 eine grundlegende Entscheidung zum Thema Section Control getroffen hat : Das Verwaltungsgericht Hannover hat nach einer einstweiligen Anordnung sowie einer Klage dem Land Niedersachsen untersagt, für die Geschwindigkeitskontrollen die Kennzeichen des Klägers zu erfassen, ein Erfolg für die Datenschützer, die diese Erfassung als äußerst kritisch angesehen haben. Dem Anwalt, der täglich die Section Control-Strecke fährt, geht es darum, dass die Anlage die Kennzeichen aller passierenden Vehikel erfasst – und das ohne Ermächtigungsgrundlage für die Fahrer, die sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Zwar werden die erfassten Daten, sofern keine Treffer, gelöscht, doch wird – selbst bei diesem Testbetrieb – so in das verfassungsrechtlich garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht eingegriffen.
Da Section Control wirksamer als Blitzen ist, soll sie bald wieder angeschaltet werden. Hierfür muss jedoch noch das Niedersächsische Polizeirecht geändert werden. Ein Entwurf für diese Änderung wurde bereits erstellt und eingereicht. Seit der Inbetriebnahme der Section Control wurden auf der B6 in Laatzen bereits 141 Geschwindigkeitsverstöße erfasst, weshalb der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) die Entscheidung, die effektive Pilotanlage abzuschalten, sehr bedauert und nun hofft, dass sie bald wieder zum Einsatz kommt.
Juli 2019
Der Streckenradar kann nach einer Gesetzesänderung in Niedersachsen wieder in Betrieb gehen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nachträglich eine Eingriffsermächtigung geschaffen, wogegen keine Rechtsmittel eingelegt werden können (Az. 12 MC 93/19, Entscheidung im Eilverfahren vom 3. Juli). Es handelt sich um eine kurzfristige Erlaubnis, da die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Section Control erst im anhängigen Hauptverfahren getroffen wird.
November 2019
Es ist entschieden: Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die Section Control wieder in Betrieb genommen werden kann und diese Form der Geschwindigkeitsüberwachung rechtmäßig ist (Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2019 - 12 LC 79/19).
September 2020
Der Anfang 2019 begonnene Rechtsstreit um die Streckenabschnittskontrolle bei Hannover ist endgültig abgeschlossen. Das teilte das Land Niedersachsen in einer Presseerklärung mit. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision eines Klägers zurück. Dadurch bleibt das Urteil des OVG Lüneburg aus letztem Jahr November gültig und die Abschnittskontrolle ist rechtmäßig.
Wie bei allen Neuerungen oder Änderungen im Straßenverkehr bzw. im Fuhrparkmanagement sollten Fuhrparkverantwortliche ihre Fahrer frühzeitig über die Abschnittsmessung informieren. Aufkommende Bedenken oder Skepsis beispielsweise bezüglich des Datenschutzes sollten ernst genommen und geklärt werden. Daher ist nicht nur die reine Informationenweitergabe relevant, sondern auch die Art und Weise wie kommuniziert wird. Weitere Tipps liefert unser Blog-Beitrag „Kommunikation im Fuhrpark“.