Das gewerbliche Führen eines Busses oder Lastkraftwagens ist seit September 2014 nur noch mit der entsprechenden Aus- beziehungsweise Weiterbildung, gekennzeichnet durch die Schlüsselzahl 95, auf der Führerscheinrückseite gestattet. Die Kennzeichnung gibt an, dass man die sogenannte EU-Grundqualifizierung besitzt. Erfahren Sie, was unter Schlüsselnummer 95 zu verstehen ist, wer die dafür nötige Qualifikation machen muss, welche Ausnahmen es gibt und welche Fristen gelten.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Schlüsselzahl 95?
- Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation für die Schlüsselzahl 95
- Für wen gilt lediglich die Weiterbildungspflicht?
- Wer bietet Schulungen für die Schlüsselnummer 95 an?
- Schlüsselzahl 95 fehlt: Diese Bußgelder drohen bei Verstoß
- Verlängerung der Schlüsselzahl 95 in Corona-Zeiten
Was ist die Schlüsselzahl 95?
Was die Schlüsselzahl 95 konkret bedeutet, hat das BMVI definiert. Hier heißt es:
„Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum... erfüllt (zum Beispiel: 95.01.01.2012).“
Die Schlüsselnummer wird nach erfolgreicher Qualifikation im Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen. Bis Mai 2021 wurde sie auch der Rückseite des EU-Kartenführerscheins eingetragen.
Bild: Deutscher EU-Kartenführerschein, Eintragung Schlüsselnummer 95; bis Ablauf der Gültigkeit der Schlüsselzahl noch auf der Führerschein-Rückseite, dann bzw. seit Mai 2021 gibt es den sog. Fahrerqualifizierungsnachweis, in dem die Schlüsselzahlen vermerkt sind.
Schlüsselzahl 95 im Führerschein?
Die Schlüsselnummer wurde nach erfolgreicher Qualifikation auf dem Führerschein eingetragen. Dies erfolgte bei Kartenführerscheinen auf der Rückseite unter Nummer 12 - hinter der Klasse der Fahrerlaubnis und hinter dem Datum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Auf alten rosa oder grauen Papierführerscheinen hingegen ist die Schlüsselzahl 95 nicht vermerkt.
Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation für die Schlüsselzahl 95
Unter den Nachweis der sogenannten Grundqualifikation fallen Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben und mit einem Zugfahrzeug über 3,5 t zulässige Gesamtmasse unterwegs sind (§ 1 BKrFQG, § 5 BKrFQG).
Grundlage für den Erwerb der Grundqualifikation ist eine schriftliche Prüfung über diverse berufsrelevante Kenntnisbereiche (siehe dazu die Anlage zur BKrFQ-Verordnung). Hinzukommt eine praktische Prüfung, die aus einer Fahrprüfung, einem praktischen Prüfungsteil und dem Bewältigen einer kritischen Fahrsituation besteht. Die beiden Prüfungen können bereits ohne den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden.
Die beschleunigte Grundqualifikation ist schneller absolviert: Beträgt die Dauer der schriftlichen Prüfung der Grundqualifikation 240 Minuten, sind es bei der beschleunigten Variante 90 Minuten. Zudem besteht im Gegensatz zur Grundqualifikation eine Teilnahmepflicht am Unterricht: 140 Unterrichtsstunden zu jeweils 60 Minuten. Auch bei der beschleunigten Variante können die Prüfungen ohne den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden.
Für wen gilt lediglich die Weiterbildungspflicht?
Fahrer, die vor dem 10. September 2008 (D1, D1E, D oder DE) beziehungsweise 2009 (C1, C1E, C oder CE) ihre Fahrerlaubnis der oben genannten Klassen erworben haben, sind nicht verpflichtet, die Qualifikation nachzuweisen (§ 3 BKrFQG). Für sie besteht jedoch die Pflicht einer Weiterbildung (§ 5 BKrFQG), deren Umfang 35 Stunden zu je 60 Minuten beträgt und alle fünf Jahre erneut gemacht werden muss. Der Nachweis über die erfolgte Weiterbildung ist die Schlüsselzahl 95.
Für Ihre Zeitplanung, damit Sie die Frist nicht versäumen:
- Da die Plätze bei anerkannten Schulungsanbietern möglicherweise begrenzt sind, informieren Sie sich frühzeitig und melden sich rechtzeitig an.
- Verlieren Sie außerdem in Ihrer Kalkulation nicht die Bearbeitungs- und Vorlaufzeiten der zuständigen Führerscheinstelle aus den Augen.
Nutzen Sie die Führerscheinkontrolle von LapID auch zur Verwaltung verschiedener Ablauffristen. Über die Funktion „weitere Erinnerungen“ können Sie im LapID Kundensystem die Ablaufdaten der Schlüsselzahl 95 festlegen, den Fahrer hieran erinnern und somit sicherstellen, dass die Eintragung immer aktuell ist.
Wer bietet Schulungen für die Schlüsselnummer 95 an?
Die Industrie- und Handelskammer gibt Auskunft über gesetzlich anerkannte Schulungsanbieter (§ 7 BKrFQG) für die (beschleunigte) Grundqualifikation. Darunter fallen Fahrschulen, die CE und/ oder DE ausbilden dürfen sowie bestimmte Ausbildungsbetriebe und Ausbildungsstätten. Der Ausbildungs- und Prüfungsort der Weiterbildung kann entweder im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem der Fahrer beschäftigt ist, liegen, oder auch in der Schweiz, sofern der Fahrer dort beschäftigt ist (§ 6 BKrFQG).
Inhalt der Weiterbildung für die Eintragung der Schlüsselnummer 95 sind fünf Module:
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
- Modul 5: Ladungssicherung
Berufskraftfahrer erhalten nach erfolgreich bestandenem Abschluss der Prüfung den Fahrerqualifizierungsnachweis auf Antrag bei der für sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Anträge auf Weiterbildungen per E-Learning sind bis zum 30.09.2021 positiv zu bescheiden, so der Erlass des Verkehrsministeriums NRW an die Bezirksregierungen und nachgeordneten Behörden vom 22.02.2021.
Schlüsselzahl 95 fehlt: Diese Bußgelder drohen bei Verstoß
Ohne die gültige Schlüsselzahl 95 darf man seinen Lkw nicht gewerblich fahren. Paragraf 9 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz besagt, dass Fahrer der oben genannten Fahrzeugklassen, die bei einer Kontrolle ihre gültige Berufskraftfahrerqualifikation, sprich die Schlüsselnummer 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis, nicht vorzeigen können, mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das Unternehmen wird mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro bestraft, denn wer seine Fahrer ohne die Weiterbildung fahren lässt, handelt gesetzeswidrig. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Fahrer regelmäßig auf vorhandene und gültige Führerscheine sowie die gegebenenfalls nötigen Qualifikationen zu überprüfen. Die Kontrolle des Fahrerqualifikationsnachweises ist dabei im Gegensatz zur Führerscheinkontrolle nur zum Ablauf des Nachweises erforderlich. Eine regelmäßige Kontrolle, während der fünfjährigen Gültigkeit des Nachweises ist nicht notwendig, es sei denn, es liegen entsprechende Verdachtsmomente vor, die eine Kontrolle erfordern. Weshalb eine Führerscheinkontrolle im Fuhrpark erfolgen muss und auf welchen gesetzlichen Grundlagen diese Pflicht beruht, können Sie in unserem Beitrag „Warum muss eine Führerscheinkontrolle im Fuhrpark erfolgen?“ nachlesen. Mehr über die strafrechtliche Haftung für eine unzureichende Führerscheinkontrolle können Sie im Beitrag „Strafrechtliche Haftung für unzureichende Führerscheinkontrolle“ nachlesen.
Schlüsselzahl Ausnahmen: 95 ohne Weiterbildung
Keine Grundqualifikation oder Weiterbildung müssen Fahrer von Kraftfahrzeugen nach Paragraf 1 BKrFQG nachweisen,
- deren Kraftfahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren nicht überschreitet,
- die Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, Polizei, des Zolldienstes, der Feuerwehr oder sonstiger Rettungsdienste führen,
- die ein Kraftfahrzeug zu Reparatur- oder Wartungszwecken bewegen,
- die ein Fahrzeug zwecks technischer Untersuchung oder Prüfung bewegen,
- auf die die Handwerkerregelung zutrifft.
Verlängerung der Schlüsselzahl 95 in Corona-Zeiten
Aufgrund der Pandemie können viele Veranstaltungen, darunter auch die für die Grundqualifikation Ausbildung für Berufskraftfahrer, seit dem letzten Jahr nicht wie gewohnt oder gar nicht stattfinden. Damit jedoch, so das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Medizin-Gütern und so weiter aufrecht erhalten bleibt, wurde bis einschließlich 17. April 2020 das Fahren ohne gültige Schlüsselzahl 95 (bis Mai 2021 noch auf der Führerschein-Rückseite eingetragen) nicht beanstandet. Da sich die Lage seit dem vergangenen Jahr nicht wesentlich geändert hat, wurden diverse Fristen erneut angepasst.
Das Bundesamt für Güterverkehr zu den “Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19“, Stand: 08.04.2021 bezogen auf die Eintragung der Schlüsselzahl 95:
“Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Eintragung der Schlüsselzahl 95, die entweder auf dem Führerschein oder auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2003/59/EG eintragen ist und die gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2020/698 andernfalls zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, um sechs Monate oder bis zum 1. Juli 2021, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. (…) Darüber hinaus wird darum gebeten, sich bei Fragen zu bestehenden Einzelregelungen der jeweiligen Bundesländer unmittelbar an diese zu wenden.”