Haftung bei Straßenschäden und Schlaglöchern

Straßenschäden durch Risse im Asphalt sowie Schlaglöcher sind auf deutschen Straßen keine Seltenheit. Es fällt vermutlich niemandem von uns schwer, egal ob Radfahrer, Fußgänger oder Autofahrer sofort eine oder mehrere Straßen aufzuzählen, die in einem schlechten Zustand und voll mit Schlaglöchern sind. Im Beitrag beleuchten wir unter anderem, wie Schlaglöcher entstehen, wie es um die Versicherung steht und wer bei einem Schaden haftet.

Wie entstehen Schlaglöcher?

Schlaglöcher entstehen hauptsächlich im Winter als Folge von Frostausbrüchen. Daher sprechen Fachleute nicht von Schlaglöchern, sondern von Ausbrüchen. Bei Straßen ist es wie bei Brücken: Sie kommen nicht gut mit Temperaturschwankungen zurecht und schon gar nicht mit Kälte. Auf Brücken findet man sogenannte Dehnungsfugen, um die Auswirkungen des Klimas abzufangen. Straßen hingegen sind auf sich allein gestellt. Die Höhenlage der Straße, das lokale Klima und der Zustand der Straße spielen eine Rolle bei der Entstehung von Schlaglöchern. Der Straßenbelag wird stark beansprucht, wenn Fahrzeuge auf ihm fahren. Hinzu kommt, dass die Straße Frost- und Tauwetter schutzlos ausgesetzt ist.

Kälte, viele und schwere Fahrzeuge lassen im Straßenbelag kleine Risse entstehen. Dringt Wasser in die Risse ein, passiert das Unvermeidliche: Es dehnt sich bei Kälte aus und gefriert. Dadurch hebt es den Asphalt an. Wird es wärmer beziehungsweise taut das Eis unter dem Asphalt, bleiben Wasserlachen zurück. Weiterhin fahren Autos, Lkw und andere Vehikel über die Straße – der Straßenbelag zerbröselt mit der Zeit immer weiter und der Sog der Reifen, insbesondere bei Schwerlastverkehr, reißt Teile des bröckeligen Straßenbelags heraus. Schließlich ist es fertig: das Schlagloch. Der Einsatz von Streusalz beschleunigt den Prozess überdies, da es korrosiv wirkt.

Doch auch hohe Temperaturen können sich auf den Straßenbelag auswirken. Bei Betonfahrbahnen kann es zu Verformungen, Spurrinnen und sogenannten Blow-ups kommen. Letzteres bedeutet, dass der Beton aufplatzt. Auf asphaltierten Straßen können durch Hitze sogenannte Asphaltblasen entstehen. Fachpersonal muss diese anbohren, damit die darin gesammelte heiße Luft entweichen kann.


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Wie soll ich auf einer Straße mit Schlaglöchern fahren?

Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, wenn man über eine beschädigte Straße fährt, kann man lediglich seine Geschwindigkeit beziehungsweise Fahrweise anpassen. Im Prinzip steht das bereits in der Straßenverkehrsordnung in Paragraf 1: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“  Und in Paragraf 3 Absatz 1 der StVO steht, dass man die Geschwindigkeit mitunter an die Straßenverhältnisse anpassen muss. Wenn es aufgrund von Straßenschäden nicht anders möglich ist, heißt das gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit.

Wer haftet bei Straßenschäden?

Städte und Gemeinden tragen Sorge dafür, dass sich die Straßen und Verkehrswege in einem genügenden Zustand befinden. Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht. Demzufolge ist derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, für diese verantwortlich. Kommen Städte und Gemeinden dieser Pflicht nicht nach, kann Schadenersatzanspruch nach Paragraf 823 ff. BGB gestellt werden. Aus diesem Grund haben Behörden die Pflicht, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen. Dazu wird häufig ein Warnschild vor den Schäden am Fahrbahnrand oder Bürgersteig aufgestellt. Auch Tempolimits sind ein Mittel, Dritte indirekt vor den auf der Fahrbahn lauernden Gefahren zu warnen beziehungsweise um sich Haftungsansprüchen zu entziehen.

Gefahrenquelle: Wie groß darf ein Schlagloch sein?
Die Gerichte sind sich überwiegend einig, dass Schlaglöcher auf verkehrswichtigen Straßen erst ab einer Tiefe von 15 cm und auf Autobahnen ab einer Tiefe von 10 cm als sogenannte abhilfebedürftige Gefahrenquelle gelten. Bei Radfahrern sieht es anders aus. Schlaglöcher, die tiefer sind als 4 cm– wobei dies auch vom Einzelfall abhängig ist - stellen eine Gefahrenquelle dar, die von der zuständigen Behörde beseitigt, im Fachjargon abgestellt, werden muss (OLG Koblenz, Urteil vom 16.07.2001 – 12 U 124/00).

Im Umkehrschluss bedeutet dies hingegen nicht, dass ein Mangel an Warnschildern Haftungsansprüche gewährleistet. Kommt es zu einem Schaden, muss der Geschädigte nachweisen, dass keine Warnung gegeben war und der Schaden durch den Straßenschaden verursacht wurde. Die Gerichte argumentieren häufig, dass der Fahrer zu schnell war oder dass man bei allgemein schlechten Straßen mit Straßenschäden und Hindernissen rechnen muss. Nicht nur die Rechtsprechung, auch die Straßenverkehrs-Ordnung sagt, dass man vorsichtig und vorausschauend fahren muss.

Folgende Urteile zeigen, dass ein Anspruch auf Schadenersatz nicht einfach durchzusetzen ist:

  • Landgericht Heidelberg, Az. 5 O 269/10 – Schlagloch sei gut sichtbar gewesen, keine Entschädigung
  • Landgericht Osnabrück, Az. 5 O 793/07 – schlechter Straßenzustand sei erkennbar gewesen, keine Entschädigung
  • Landgericht Rostock, Az. 10 O 656/11 – Fahrweise hätte Witterungsbedingungen angepasst werden müssen, mit Schlaglöchern hätte gerechnet werden müssen, nur 50 Prozent Entschädigung


Doch diese Urteile zeigen, dass es auch Happy Endings gibt:

  • Landgericht Magdeburg, Az. 10 O 1675/13 – Straße in geschlossener Ortschaft muss gefahrlos mit Schrittgeschwindigkeit befahrbar sein, ohne dass das Fahrzeug beschädigt wird
  • Oberlandesgericht Hamm, Az. 11 U 52/12 – das Land NRW hat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, die Schadenstelle sei praktisch nicht erkennbar gewesen, daher keine Mitschuld des Geschädigten
Unser Tipp:
Da die Beweislast beim Geschädigten liegt, ist es immens wichtig, den Schlaglochschaden umfangreich zu dokumentieren. Das bedeutet: Schlagloch sowie Schaden am Fahrzeug fotografieren, das Schlagloch ausmessen oder Gegenstände, die als Referenz dienen, mit abfotografieren. Geldscheine, Verbandkasten – alles, was eine genormte Größe hat, seien Sie kreativ. Idealerweise informieren Sie die Polizei, dass diese den Schaden aufnehmen kann. Wenn Sie auf einer Autobahn oder Bundesstraße durch ein Schlagloch fahren, ist die Dokumentation vor Ort zu gefährlich. In diesem Fall dokumentieren Sie den Schaden zeitnah und lassen ihn am besten von jemandem bezeugen. Sollten keine Warnschilder existieren und der Schaden an ihrem Fahrzeug schwer sein, ist es generell ratsam, die Polizei einzuschalten und sie über das Schlagloch zu informieren.

Den Fuhrpark gegen Straßenschäden absichern?

Behebt die zuständige Behörde eine benannte, schwere Gefahr nicht umgehend, ist es im Bereich des Möglichen, sie zu 100 Prozent haftbar zu machen: Der Grad des behördlichen Verschuldens ist mitentscheidend für die Haftungsfrage. Wie anhand der oben angesprochenen Beispiele deutlich wird, ist es sehr schwer, der Stadt oder Gemeinde nachzuweisen, dass sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist und somit für den Schaden einstehen muss. Teilentschädigungen sind nicht selten, wenn es überhaupt eine Entschädigung gibt. Dienstwagenfahrern und Poolfahrzeugnutzern sollte daher bewusst sein, dass sie ihre Fahrweise und Geschwindigkeit entsprechend den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung anpassen müssen. Worauf Fahrer achten müssen, um sich und Dritte nicht im Straßenverkehr zu gefährden, ist Inhalt der Fahrerunterweisung.

Straßenschäden: Wann zahlt die Versicherung?

Die Vollkasko-Versicherung übernimmt Schlagloch-Schäden unter anderem an Achsen, Felgen, nicht jedoch an Reifen. Grund dafür ist, dass Reifen Verschleißteile sind. Eine Haftpflicht- und/ oder Teilkasko-Versicherung hingegen übernimmt nicht bei einem Schlagloch-Schaden. Prüfen Sie die Vollkasko-Versicherung, ob diese einen Rabattschutz beinhaltet. Dadurch können Sie nach einem Schaden weiterhin von niedrigen Tarifen profitieren.

Entschädigung über die Firmenversicherung?

Angenommen, es ist ein Schaden an einem Dienstfahrzeug entstanden und der Dienstwagenfahrer kann während der Reparatur nicht mit dem Wagen fahren. Das Unternehmen kann hierfür Schadenersatz fordern. Nimmt das Unternehmen die Vollkasko-Versicherung in Anspruch, steigen die Schadenfreiheitsklassen und somit die Beiträge. Die neuen Beiträge sollten mit der Höhe des Schadens und den daraus resultierenden Folgeverlusten abgewogen werden, denn eventuell lohnt sich dann eher die Reparatur auf eigene Kosten.

 

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Kathrin Mikalay

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