Gefahrstoffverzeichnis: Was steht drin & wer braucht es?

Gefahrstoffverzeichnis: Was steht drin & wer braucht es?
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Gefahrstoffe bergen in Unternehmen ständig potenzielle Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Daher ist das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses nicht nur im Sinne der Mitarbeiter empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich verpflichtend. Ein Überblick über die Inhalte und die FAQs.

Inhaltsverzeichnis:

Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?

Ein Gefahrstoffverzeichnis ist eine systematische Zusammenstellung aller im Betrieb verwendeten chemischen Arbeitsstoffe. Es bietet einen Überblick über die vorhandenen Bestände.

Wann muss ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt werden?

Die Pflicht für das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses ergibt sich aus Paragraf 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Gefahrstoffe mit geringer Gefährdung müssen allerdings nicht zwingend dokumentiert werden. Kriterien nach Paragraf 6 Abs. 10 GefStoffV für eine geringere Gefährdung sind:

  1. Die dem Gefahrstoff zugeordneten gefährlichen Merkmale,
  2. eine geringe verwendete Stoffmenge,
  3. eine nach Höhe und Dauer niedrige Exposition und
  4. die Arbeitsbedingungen.

Für Unternehmen ist die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses also erforderlich, sobald Mitarbeiter mit Gefahrstoffen umgehen, die über eine geringe Gefährdung hinausgehen.

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 macht ebenfalls Vorgaben für die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses. Demnach müssen auch chemische Arbeitsstoffe mit geringer oder keiner Gefährdung aufgeführt werden, wenn:

  • bei der Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden
  • oder durch sie sonstige Gefährdungen entstehen können (z.B. Gase, die zum Ersticken führen können).

Deshalb ist auch die Bezeichnung Arbeitsstoff- und Gefahrstoffverzeichnis (AGV) geläufig.

Wer kein, ein nicht richtiges oder nicht vollständiges Gefahrstoffverzeichnis führt, obwohl es notwendig wäre, begeht nach der Gefahrstoffverordnung eine Ordnungswidrigkeit. Wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit einer anderen Person gefährdet wird, macht derjenige sich nach Paragraf 27 Chemikaliengesetz strafbar.

Was sind die Inhalte eines Gefahrstoffverzeichnisses?

Ein Gefahrstoffverzeichnis kann handschriftlich oder elektronisch erstellt werden. Es müssen laut Paragraf 6 Abs. 12 mindestens folgende Angaben aufgeführt werden:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes 
  • Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
  • Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können
  • Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten

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Welche Kennzeichnungen für ein Gefahrstoffverzeichnis sind relevant?

Gefahrstoffe werden im Gefahrstoffverzeichnis mit roten Piktogrammen, den Signalworten „Gefahr“ oder „Achtung“ sowie mit weiteren Gefahrenhinweisen beschrieben. Die Einstufung der Stoffe in Gefahrenklassen und die Zuordnung der Piktogramme erfolgt nach dem international einheitlichen Global Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS/CLP).

Das sind die geläufigsten Kennzeichnungen:Gefahrenstoffverzeichnis_Grafik

Abb.: Kennzeichnungen Gefahrstoffe, eigene Darstellung

Wofür braucht man ein Gefahrstoffverzeichnis?

Ein Gefahrstoffverzeichnis ist relevant für den Arbeitsschutz und die Sicherheit der Mitarbeiter. Es stellt die Grundlage für weitere Arbeitsschutzmaßnahmen wie die Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoff-Betriebsanweisungen dar. Daraus kann z.B. abgelesen werden, ob für gleiche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche verschiedene Stoffe eingesetzt und ob diese auf einen der genutzten Stoffe beschränkt werden können (Substitution). Außerdem können basierend auf dem Gefahrstoffverzeichnis Entscheidungen über die Menge der Lagerbestände, die Entsorgung von Gefahrstoffen und den Transport getroffen werden.

Sobald Mitarbeiter im Zuge ihrer Tätigkeit mit Gefahrstoffen arbeiten, muss der Arbeitgeber eine Unterweisung veranlassen. LapID bietet für Unternehmen neben vielen anderen Modulen auch eine Unterweisung für Gefahrstoffe an. Die Durchführung erfolgt für jeden Mitarbeiter digital im E-Learning-Format, sodass der Arbeitgeber die gesetzliche Vorgabe im Handumdrehen erfüllt.

Wer ist für die Erstellung verantwortlich?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Verzeichnis aller ermittelten Gefahrstoffe zu führen. Er kann die Aufgabe allerdings auch an eine fachkundige Person delegieren. Im Unternehmen wird daher das Gefahrstoffverzeichnis meist von einem Gefahrstoffbeauftragten erstellt. Welche Aufgaben ein Gefahrstoffbeauftragter noch hat, können Sie in unserem Beitrag nachlesen.

Wer hat Zugang zum Gefahrstoffverzeichnis?

Alle Mitarbeiter, die mit chemischen Stoffen arbeiten, müssen jederzeit Zugriff auf das Gefahrstoffverzeichnis haben. Dasselbe gilt für alle vertretenden Mitarbeiter.

Wie oft muss ein Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert werden?

Ein bestehendes Gefahrstoffverzeichnis muss regelmäßig überprüft werden. Es wird empfohlen mind. einmal im Jahr eine Aktualisierung vorzunehmen. Werden neue Gefahrstoffe angeschafft, muss das Verzeichnis erweitert werden. Auch wenn sich die Zusammensetzung der Stoffe ändert oder Stoffe in anderen Bereichen genutzt werden, ist eine Änderung notwendig. Es bietet sich an, das Verzeichnis über einen längeren Zeitraum aufzubewahren, um bei einer Gefahrensituation den entsprechenden Institutionen (Feuerwehr, Polizei) Informationen darüber geben zu können, mit welchen Gefahrstoffen der Mitarbeiter in Kontakt gekommen ist.

In Ihrem Unternehmen wird mit Gefahrstoffen gearbeitet und Sie möchten Ihre Mitarbeiter bestmöglich schützen? Dann sollten Sie in jedem Fall diese Regeln befolgen:


Sonja Riepe

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