Fahrerlaubnisklassen: Alle Führerscheinklassen im Überblick

Der Führerschein hat über die Jahre einige Veränderungen durchlaufen. Bereits Ende der 1990er Jahre lösten die ersten EU-konformen Kartenführerscheine die alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine in Deutschland ab. Seitdem werden die Führerscheine im Rahmen der Führerscheinrichtlinie immer mehr vereinheitlicht und aktualisiert. Wir zeigen einen Überblick über die aktuellen Fahrerlaubnisklassen bzw. Führerscheinklassen laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Inhaltsverzeichnis: Übersicht der Führerscheinklassen

Rechtliche Grundlagen: Fahrerlaubnis-Verordnung

Rechtliche Grundlage der Führerscheinklassen in Deutschland ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Sie ist erstmals Ende der 1990er Jahre als Nachfolge aus Teilen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Zulassung von Personen im Straßenverkehr als nationale Verordnung in Kraft getreten. In den frühen 2000ern erfolgte dann die Angleichung an europäisches Recht. Die seitdem gültige Fassung ist die Richtlinie 2006/126/EG. Neben allgemeinen Regelungen für die Zulassung im Straßenverkehr beinhaltet die Fahrerlaubnis-Verordnung Vorschriften zur Erteilung und Entziehung einer Fahrerlaubnis. Mit welcher Fahrerlaubnisklasse welches Fahrzeug gefahren werden darf, ist in Paragraf 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgelistet. Die darin enthaltenen Führerscheinklassen samt der weiterführenden Klassen A, B, C und D sind EU-weit gültig. Ergänzt werden diese in Deutschland um die Fahrerlaubnisklassen L und T.

Mit den Änderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts ist zusätzlich zum Führerschein auch der Fahrerqualifizierungsnachweis für bestimmte Führerscheinklassen erforderlich. Dieser gibt Auskunft über die Gültigkeit bzw. das Ablaufdatum der Schlüsselzahl 95.

Übersicht der Fahrerlaubnisklassen (nach FeV)

 

Klasse AM

Voraussetzung: mind. 15 Jahre alt*

Führerscheinklasse AM MSeit dem 19. Januar 2013 ist die sog. 3. Führerscheinrichtlinie der EU in Deutschland in Kraft getreten. Darin wurde unter anderem die Fahrzeugklasse AM beschlossen, die nun alle leichten Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge zusammenfasst.

Zweirädrige Kleinkrafträder (ehemals Klasse M): Darunter fallen Räder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h erzielen und mit einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren ausgestattet sind (z.B. Mofa oder Mokick). Gleiches gilt für entsprechende Fahrzeuge mit Beiwagen. In diese Klasse fallen zudem auch alle Fahrräder mit Hilfsmotoren mit den oben genannten Anforderungen. Demnach müssen beispielsweise auch alle E-Biker eine allgemeine Fahrerlaubnis haben oder mindestens die erfolgreiche Mofa-Prüfung nachweisen können.

Auch Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (ehemals Klasse S) gehören zur jetzigen Führerscheinklasse AM. Diese Gruppe zeichnet eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) aus. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind zudem  Fahrzeuge, die eine Leermasse von 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen) nicht überschreiten.

*wurde die Klasse AM mit 15 Jahren erworben, gilt diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland. Das Fahren im Ausland ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestattet. 

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Klasse A1

Voraussetzung: mind. 16 Jahre alt
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM

Führerscheinklasse A1

Hierzu zählen zum einen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und

zum anderen dreirädrige Kraftfahrzeuge (ehemals Klasse B) mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Klasse A2

Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1

Klasse A2 umfasst Krafträder mit und ohne Beiwagen (ehemals Klasse A1 – leistungsbeschränkt), deren Motorleistung nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist, beträgt und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht von mehr als 0,2kW/kg nicht übersteigt.

Klasse A

Führerscheinklasse ADazu gehören alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge (ehemals Klasse B) mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Voraussetzung Krafträder: mind. 24 Jahre alt oder  20 Jahre, wer mindestens seit 2 Jahren Klasse A2 besitzt Voraussetzung dreirädrige Krafträder: mind. 21 Jahre alt
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1, A2

Klasse B

Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und L 


Führerscheinklasse BFührerscheinklasse B umfasst alle Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (letzteres ehemals Klasse BE). In dieser Klasse ist auch das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird, erlaubt.

Besonderheiten:

B17:
Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren handelt es sich um keine eigenständige Führerscheinklasse. Es umfasst jedoch ebenfalls alle unter (Klasse B) aufgeführten Anforderungen. Bei bestandener Führerscheinprüfung erhält man eine Prüfbescheinigung, die gemeinsam mit dem Personalausweis gültig ist. Mit dem 18. Geburtstag ist das Fahren ohne Begleitung erlaubt und die Bescheinigung kann in den EU-Führerschein umgewandelt werden.

B96:
Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), bereits im Besitz der Führerscheinklasse B

Auch bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich um keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine zusätzliche Bemerkung, die in Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen wird. Die Schlüsselzahl kann zusätzlich im Rahmen zur Prüfung der Klasse B erworben werden. Erfolgreiche Absolventen dürfen dann

Zugfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg fahren. Darunter fallen auch die meisten Wohnwagen oder Caravan-Gespanne. Zudem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Übrigens...

alle Führerscheine, welche nach dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, haben auf der Führerscheinrückseite die Fahrerlaubnisklasse B1 eingetragen.
Sie berechtigt zum Führen eines vierrädrigen Kraftfahrzeugs mit max. 15 kW und max. 80 km/h. Begründung: Die Führerscheinklasse B1 wurde in Deutschland nicht eigenständig eingeführt und deshalb ist zur Nutzung/ Führung der entsprechenden Fahrzeuge die Klasse B zu erwerben. Die EU-Reform für einen einheitlichen Führerschein ist für das Entstehen dieser Klasse verantwortlich und findet hauptsächlich in den Ländern Italien und Frankreich ihre Verwendung (Erwerb je nach Land mit 16 oder 18 Jahren).

Klasse BE

Führerscheinklasse BEVoraussetzung: mind. 18 Jahre alt (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“) und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B

Darunter fallen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750kg und nicht mehr als 3.500kg bestehen.

Klasse C1

Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B 

Führerscheinklasse C1Zur Fahrerlaubnisklasse C1 zählen Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse C1E

Führerscheinklasse C1EVoraussetzungen: mind. 18 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse C1
Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.


Bei Fahrerlaubnisklasse C1E dürfen Fahrzeugkombinationen gefahren werden, die aus einem Zugfahrzeug

der Fahrerlaubnisklasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt, oder

der Fahrerlaubnisklasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger (ehemals Klasse BE) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Klasse C

Voraussetzung: mind. 21 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B 

Führerscheinklasse CHierzu zählen Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse CE

Führerscheinklasse CEVoraussetzungen: mind. 21 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse C

Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

In Fahrerlaubnisklasse CE fallen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Klasse D1

Voraussetzung: mind. 21 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse D1Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse D1E

Führerscheinklasse D1EVoraussetzung: mind. 21 Jahre alt und im bereits im Besitz der Führerscheinklasse D1
Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE


Bei Fahrerlaubnisklasse D1E dürfen Fahrzeugkombinationen gefahren werden, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Klasse D

Voraussetzungen: mind. 24 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B
Eingeschlossene Führerscheinklassen: D1

Führerscheinklasse D
Fahrerlaubnisklasse D umfasst Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse DE

Voraussetzung: mind. 24 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse D Führerscheinklasse DEEingeschlossene Führerscheinklassen: BE, D1E

Hierunter fallen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Fahrerqualifizierungsnachweis

Für die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE ist zusätzlich zum Führerschein seit Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsausweis erforderlich. Dieser dient als Nachweis für die Berufskraftfahrerqualifikation und gibt Auskunft über die Gültigkeit und das Ablaufdatum der Schlüsselzahl 95.

Mehr Informationen zum Fahrerqualifizierungsnachweis finden Sie im folgenden Beitrag:

Klasse T

Führerscheinklasse TVoraussetzungen: mind. 16 Jahre alt bei 40 km/h und 18 Jahre alt bei 60 km/h (jeweils bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
Eingeschlossene Führerscheinklassen: L, AM

Fahrerlaubnisklasse T beinhaltet alle Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Klasse L

Voraussetzung: mind. 16 Jahre alt 

Hierunter fallen alle Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Wer noch im Besitz eines alten, grauen oder rosafarbenen Führerscheins ist, wird mit den Buchstaben-Klassen vielleicht noch wenig anfangen können. Daher hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Übersicht erstellt, bei denen alte und neue Fahrerlaubnisklassen miteinander verglichen werden:

Gegenüberstellung der Fahrerlaubnisklassen vor 1999 und ab 2013 - BMVI.png
Quelle: BMVI

Fahrerlaubnisklassenüberwachung mit LapID

Stellen Unternehmen als Fahrzeughalter ihren Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung, muss regelmäßig eine Führerscheinkontrolle erfolgen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Manche Führerscheinklassen, wie CE oder C1E (Lkw-Klassen), verfügen über ein separates Ablaufdatum und müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Es muss also sichergestellt sein, dass ein Mitarbeiter das überlassene Fahrzeug mit den vorhandenen Fahrerlaubnisklassen fahren darf. Dafür bietet LapID ergänzend zur allgemeinen Führerscheinkontrolle die Fahrerlaubnisklassenüberwachung an. Die Erfassung der entsprechenden Führerscheinklasse und der dazu gehörigen Schlüsselnummern erfolgt beim Anlegen des Fahrers im LapID Kundensystem. Hier kann auch definiert werden, ob die Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen überwacht werden sollen. Steht die Aktualisierung der Fahrerlaubnisklasse an, erhält der Mitarbeiter rechtzeitig und automatisch eine Erinnerung. Sollte eine Fahrerlaubnisklasse abgelaufen sein, wird der Eskalationsempfänger, beispielsweise der Vorgesetzte, darüber informiert. Im LapID Kundensystem steht dem Fuhrparkverantwortlichen ein umfangreichen Reporting rund um die Führerscheinkontrolle allgemein sowie der Fahrerlaubnisklassenüberwachung zur Verfügung.

Fahrerqualifizierungsnachweis

Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2018/645 ist eine Anpassung am Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorgenommen worden. Demnach gibt es seit Mai 2021 einen Fahrerqualifizierungsnachweis, welcher Berufskraftfahrern zusätzlich zum Führerschein ausgestellt wird. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt den Hinweis zu Schlüsselnummer 95 im Führerschein. Weitere Infos zum Fahrerqualifizierungsnachweis gibt es in unserem gleichnamigen Beitrag:

Personenbeförderung

Wer gewerblich Personen im Fahrzeug befördern möchte, benötigt neben dem Führerschein bzw. der Führerscheinklasse B einen separaten Nachweis, die so genannten Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Fahrer von Mietwagen, Taxis oder Krankentransporten müssen diese separat beantragen. Dafür werden unter anderem verschiedene Gesundheitsprüfungen benötigt. Mehr Infos zum Personenbeförderungsschein und den Voraussetzungen gibt es im nachstehenden Beitrag:

Führerscheinumtausch ab 2022

Alte Papierführerscheine und Kartenführerscheine vor 2013 sind bald Geschichte. Gemäß einer EU-Richtlinie müssen die alten Führerscheine im Jahr 2033 ausgetauscht werden. Damit sollen die Dokumente in den EU-Ländern weiter angeglichen und sicherer gemacht werden. Der Führerscheinumtausch startet allerdings bereits 2022 – zumindest, wenn es nach der Empfehlung des Bundesrates geht. Dann sollen alle Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, ihren Führerschein ersetzen lassen. Damit soll ein möglicher „Andrang“ im Jahr 2033 verhindert werden. Mehr zum Führerscheinumtausch und eine Übersicht, bis wann welche Führerscheine ausgetauscht werden sollten:

 


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Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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