Inhaltsverzeichnis:
- Welche Verkehrsregeln gelten im Parkhaus?
- Gibt es Bußgelder fürs „unerlaubte“ Parken im Parkhaus?
- Wie verhält man sich bei Unfällen im Parkhaus?
- Was muss man beachten? Parkticket, Bezahlung und Abrechnung
- Welche Probleme gibt’s im Parkhaus?
- Darf man Carsharing-Autos im Parkhaus abstellen?
- Tipps fürs Parken im Parkhaus mit dem Dienstwagen
Welche Verkehrsregeln gelten im Parkhaus?
StVO: Parkhäuser als nicht öffentlicher Raum
Parkhäuser gehören, anders als öffentliche Parkplätze,nicht zu den öffentlichen Verkehrsräumen. Als nicht öffentliche gelten Räume, bei denen der Zugang durch bspw. ein Tor oder eine Schranke verschlossen ist. Der Eigentümer eines Parkhauses hat demnach das Hausrecht und kannGeschwindigkeitsbegrenzungen, Frauenparkplätze oder andere Verhaltensregeln frei definieren.
In den meistne Fällen findet sich bei der Einfahrt eines Parkhauses jedoch der Hinweis „Hier gilt die StVO!“.
Besonders relevant für das Parken im Parkhaus ist dann Paragraf 1 StVO:
„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer [sic!] geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (§ 1 „Grundregeln“ StVO)
Diese Grundregel ist zwar allgemeingültig für den Straßenverkehr, aber im Zusammenhang mit dem Parkhaus ist sie nochmal besonders bedeutsam.
Geschwindigkeit:
Parkhäuser, Parkplätze und Haltezonen sind Teil des ruhenden Verkehrs. Das bedeutet, dass Fahrzeuge nicht oder nur ganz langsam in Bewegung sein dürfen (Rücksichtnahmegebot). Fahrer müssen auf Parkplätzen und in Parkhäusern immer damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer ausparken oder rückwärtsfahren wollen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten und man muss stets bremsbereit sein, so das LG Saarbrücken (Az. 13 S 122/12). In Parkhäusern gilt daher eine Geschwindigkeit von maximal 10 km/h als angemessen.
Vorfahrtsregeln:
Die Vorfahrtsregeln im Parkhaus sind nicht immer eindeutig geregelt. Die Grundregel „Rechts vor Links“ gilt nur auf Spuren mit „straßenähnlichem Charakter“. Das gilt bspw. bei den Wegen zur Ein- und Ausfahrt. Wer sich nicht daran hält, haftet im Schadenfall. Das bestätigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin mit Verweis auf die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) (Az.: 25 U 159/17).
Gegenseitige Rücksichtnahme:
Die Flächen vor den Parkplätzen im Parkhaus dienen dem sog. Suchverkehr. Dort gilt die gegenseitige Rücksichtnahme nach Paragraf 1 StVO. Kommt es in diesen Bereichen zu einem Unfall, werden die Kosten meist unter den Beteiligten aufgeteilt.
Reservieren von Parkplätzen:
Das Reservieren von Parkplätzen anhand von Gegenständen oder wartenden Personen ist im Parkhaus nicht erlaubt. Wer einen Parkplatz zuerst erreicht, hat Vorrecht – auch wenn der Fahrer für das Einparken zurücksetzen muss.
Befahren mit Sonderfahrzeugen:
In der Regel nicht erlaubt, ist das Einfahren in ein Parkhaus für Sonderfahrzeuge wie Pkw mit Anhängern oder Kleinstfahrzeuge wie E-Roller. Insbesondere für Letztere ist die Unfallgefahr zu hoch.
Gibt es Bußgelder fürs „unerlaubte“ Parken im Parkhaus?
Trotz eingezeichneter Parkflächen, kann ein Fahrzeug auch im Parkhaus falsch parken. Neben speziell ausgewiesenen oder reservierten Parkplätzen kann auch das belegen mehrerer Parkplätze geahndet werden.
Parken auf ausgewiesenen Sonderparkflächen (Familien-, Mutter-Kind- oder Frauenparkplätze):
Ist ein Parkhaus nahezu voll belegt, werden häufig ausgewiesene noch freien Familien-, Mutter-Kind- oder Frauenparkplatz belegt, obwohl weder ein Kind dabei ist oder der Fahrer eine Frau ist.
Aber ist das erlaubt? Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Im Parkhaus gilt die StVO: Rein rechtlich gesehen kennt die StVO diese Art der spezifischen Parkplätze nicht. Das „unerlaubte“ Parken dort wird also nicht zwangsläufig mit einem Bußgeld geahndet.
Im Parkhaus gelten eigene AGB: Betreiber können von ihrem Hausrecht gebrauch machen und eigene Nutzungsbedingungen etablieren. In diesem Fall kann auch ein unberechtigtes Parken auf einer gekennzeichneten Fläche geahndet werden. Die AGB finden sich häufig online und bei Einfahrt in das Parkhaus.
Im Sinne der Rücksichtnahme sollten diese Parkplätze jedoch den genannten Personengruppen vorbehalten bleiben.
Parken auf Parkplätzen für eingeschränkte Personen:
Anders ist das bei Parkplätzen für eingeschränkte Personen, auch bekannt als Behinderten-Parkplätze. Diese sind mit speziellen Schildern ausgewiesen, weshalb ein widerrechtliches Parken dort nach StVO Paragraf 42 zu einer Ordnungswiedrigkeit führt.
Parken auf reservierten Parkplätzen:
Parken Fahrzeuge auf einem nicht für sie reservierten Parkplatz, kann auch dies durch den Betreiber des Parhauses geahndet werden. Reservierte Parkplätze sind in den meisten Fällen Kennzeichen oder Firmen gebunden und werden demnach deutlich gekennzeichnet.
Blockieren mehrerer Parkplätze:
Weitere Gebühren können anfallen, wenn ein Fahrzeug zwei oder mehr Parkplätze belegt oder blockiert. Auch mit zwei Parkscheinen darf ein Fahrer nicht mehr als einen Platz nutzen. Denn der Parkschein berechtigt alleine zum Parken des Fahrzeugs (Berechtigung zum Abstellen des Pkw) und ist nicht als Parkplatzmiete (wird pro Parkplatz entrichtet) zu sehen. Daher darf das Auto nur so viel Platz in Anspruch nehmen, wie es benötigt, also maximal einen Parkplatz.
Gilt im Parkhaus die StVO, ist dieses Verhalten sogar durch Paragraf 12 Abs. 6 rechtlich unzulässig:
„Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten."
Erhebt der Parkhausbesitzer ein Bußgeld für „unerlaubtes“ oder „falsches“ Parken ist das eine Vertragsstrafe nach den AGB des Parkhauses. Diese Kosten übernimmt bzw. erstattet der Arbeitgeber i. d. R. nicht. Dieses Kosten sind vom Verfahren im Fuhrpark mit einem Knöllchen für falsches Parken im öffentlichen Raum vergleichbar. Die Kosten trägt daher der Fahrer.
Wie verhält man sich bei Unfällen im Parkhaus?
Im Parkhaus kann es aufgrund der Enge schnell passieren, dass versehentlich eine Wand touchiert wird, Kratzer beim Öffnen der Türen entstehen oder sogar ein anderes Auto angefahren wird. Im Prinzip gelten die gleichen Verhaltensregeln wie bei Autounfällen außerhalb von Parkhäusern.
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Schaden |
Folgen |
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Ein parkendes Fahrzeug wurde beschädigt. |
Der Verursacher kann bis zu einer Stunde auf den Besitzer warten, danach muss die Polizei informiert werden. Ein Entfernen vom Unfallort gilt als Fahrerflucht. |
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Es kommt zu einem Zusammenstoß zwei fahrender Pkw. |
Wird geregelt wie ein normaler Unfall. Die Polizei kann dazu geholt werden, um die Schuldfrage zu klären. Schadenübernahme erfolgt i. d. R. durch die Versicherung. |
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Ein Fahrzeug beschädigt Säulen, Wände, Schranken-Anlagen o. ä. |
Dabei handelt es sich um Sachbeschädigung und muss dem Parkhausbetreiber gemeldet werden. |
Worauf muss man im Parkhaus achten? Parkticket, Bezahlung und Abrechnung
Bei Einfahrt in ein Parkhaus erhalten der Fahrer i. d. R. ein Parkticket. Mittlerweile gibt es aber auch kameraüberwachte Einfahrten. Hier wird das Kennzeichein zu Beginn gescannt. Bezahlt wir hinterher an einem Automaten, entweder mit dem Ticket oder es muss das Kennzeichen eingegeben werden. Die Kosten variieren und stehen häufig auf einem Schild bei der Einfahrt.
Für die Bezahlung bzw. Abrechnung durch Unternehmen und Fuhrparks gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Dauerparkkarten: Mitarbeiter können feste Stellplätze für Dauerparker direkt beim Parkhausbetreiber anmieten. Je nach Absprache, geht der Arbeitnehmer hier in Vorkasse und der Arbeitgeber erstattet nach dem Einreichen der Belege die Kosten. Alternativ kann der Arbeitgeber auch eine Ausgleichzahlung mit dem Gehalt vornehmen.
Kurzparktickets: Bei einmaliger oder kurzer Nutzung können Mitarbeiter die Parkgebühren per Spesenabrechnung einreichen. Alternativ können diese auch mit einer Firmen-Kreditkarte beglichen werden.
Corporate Accounts: Das Unternehmen nutzt Anbieter wie z. B. Contipark. Mit einer Mitgliedschaft zahlt das Unternehmen eine Gebühr pro Fahrer im Monat oder Jahr. Damit können Mitarbeiter deutschlandweit in den teilnehmenden Vertrags-Parkhäusern kostenfrei parken. Dies ist besonders für Mitarbeiter im Außendienst sinnvoll, da sie bereits bei der Routenplanung das passende Parkhaus raussuchen können. Gerade, wenn Mitarbeiter viel in größeren Städten unterwegs sind, kann ein Parkhaus-Abo viel Zeit und Kosten sparen. .
Bei dem Model erhält das Unternehmen eine monatliche oder jährliche Sammelrechnung. Das spart dem Fuhrparkmanagement oder der Buchhhaltung administrativen Aufwand.
Ein möglicher benefit für die Mitarbeiter: Darf das Fahrzeug auch privat genutzt werden, kann die Park-Karte auch für private Ausflüge, ähnlich wie eine Tankkarte genutzt werden.
Mobilitätsbudget: Integration von Parkkosten in ein flexibles Mobilitätsbudget für Mitarbeiter.
Achtung:
Steuerliche Aspekte: Übernimmt der Arbeitgeber die Parkkosten für den privaten Pkw des Mitarbeiters am Arbeitsplatz, kann dies ein geldwerter Vorteil sein. Bei reinen Dienstwagen ist dies in der Regel als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Wie viel Zeit hat der Fahrer um das Parkhaus zu verlassen?
Wie lange Sie Zeit haben, um nach Entwertung des Parktickets das Parkhaus zu verlassen, ist unterschiedlich. Diese Karenzzeit ist in den Geschäftsbedingungen bzw. der Hausordnung des jeweiligen Parkhauses festgeschrieben. Meist beträgt diese 15 Minuten.
Die benötigte Dauer zwischen Parkticketentwertung und Ausfahrt muss in jedem Fall angemessen sein. Im Streitfall ist davon auszugehen, dass Gerichte eher zugunsten des Parkplatznutzers entscheiden. Wichtig ist, dass man für den Fall die Quittung des Parkhausaufenthaltes aufbewahrt. Das gilt insbesondere für Dienstwagenfahrer, die die Kosten im Rahmen der Reisekostenabrechnung bei Dienstfahrten geltend machen möchten.
Welche Probleme gibt’s im Parkhaus?
Kaputter Ticket-Automat im Parkhaus
Bei einem kaputten Ticketautomaten gibt es die Möglichkeit, über Ruftasten an der Ausfahrtschranke oder am Automaten nachzufragen. Häufig kann anhand der Ticketnummer eingesehen werden, seit wann sich das Auto im Parkhaus befindet und wie hoch die Gebühren für das Parken ausfallen. Man sollte außerdem vorsichtig damit sein, das Ticket in der Nähe eines Magneten aufzubewahren, denn dann kann es sein, dass der Magnetstreifen des Parktickets nicht mehr funktioniert.
Parkticket verloren
Ist das Parktickt weg, kann der Fahrer sich entweder an einem Automaten über den Ruf-Knopf verbinden lassen oder sich an den Parkhauswart wenden. Meistens gibt es einen Tageshöchstsatz oder Pauschalbetrag der in diesen Fällen komplett entrichtet werden muss.
Ob das Unternehmen die Kosten komplett oder nur anteilmäßig übernimmt ist individuell und muss im Einzelfall geprüft werden.
Parkhaus geschlossen, Auto noch drin
Für den Fall, dass das Parkhaus nach Einfahrt mit dem Fahrzeug schließt, hängen in der Regel Notrufnummern aus oder ein Nachtwart ist vor Ort. Alternativ haben alle Kassenautomaten einen Notknopf, über den zuständige Personen kontaktiert werden können. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Auto über Nacht im Parkhaus. Die Mehrkosten müssen zusätzlich am nächsten Tag gezahlt werden. Ob das Unternehmen diese Kosten übernimmt, muss individuell betrachtet werden und ist Situationsabhängig.
Darf man Carsharing-Autos im Parkhaus abstellen?
Die Buchung eines Carsharing-Autos im Parkhaus zu beenden, ist nur dann erlaubt, wenn dort Parkplätze des jeweiligen Anbieters zur Verfügung stehen oder es ein Partner-Parkhaus des Unternehmens ist. Da man ohne ein gültiges Parkticket das Parkhaus nicht verlassen kann, erlauben viele Carsharing-Anbieter das Beenden der Miete im Parkhaus nicht. Durch Geofencing können Parkhäuser vom Anbieter auch ausgeklammert werden. Die Buchung wird in diesen Fällen dann nicht beendet. Ein Verstoß wird mit einer Strafe durch den Anbieter geahndet.
Tipps fürs Parken im Parkhaus mit dem Dienstwagen
Tipp 1: Fahrzeugabmessungen vs. Parkhaushöhe beachten
Für Fahrer: Achten Sie vor der Einfahrt zwingend auf die Höhen- und Breitenbegrenzung. Besonders bei Dienst-Kombis,-SUVs, Vans oder Fahrzeugen mit Dachaufbauten (Antennen) wird es oft ab 1,90 Metern kritisch.
Fürs Fuhrparkmanagement: Prüfen Sie bereits bei der Fahrzeugbeschaffung (Car Policy), ob die gewählten Fahrzeugklassen überhaupt in die Firmenparkhäuser passen, um teure Schäden oder Alternativen zu vermeiden.
Tipp 2: Parkschäden sofort und korrekt melden
Für Fahrer: Parkhäuser sind der Hotspot für Kratzer und Dellen. Touchieren Sie ein fremdes Auto fahren Sie niemals einfach weg. Das ist Fahrerflucht! Informieren Sie auf jeden Fall die Polizei.
Außerdem: Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos und melden Sie den Schaden Ihrem Fuhrparkmanagement.
Fürs Fuhrparkmanagement: Stellen Sie Ihren Fahreren einen simplen, digitalen Meldeprozess (z. B. Schadenmanagement)zur Verfügung, damit Schäden unkompliziert melden können, bevor das Fahrzeug am Leasingende teure Nachforderungen verursacht.
Tipp 3: Rückwärts einparken und Assistenzsysteme nutzen
Für Fahrer: Parken Sie in engen Parkhäusern grundsätzlich rückwärts in die Lücke ein. Das erleichtert später das Ausparken enorm und reduziert das Unfallrisiko durch die fehlende Übersicht nach hinten. Nutzen Sie Rückfahrkameras und Piepser.
Fürs Fuhrparkmanagement: Sparen Sie bei der Konfiguration der Dienstwagen nicht am falschen Ende: 360-Grad-Kameras und Parkassistenten sollten zur Standardausstattung gehören. Sie vermeiden Bagatellschäden.
Tipp 4: Zentrale Abrechnungswege nutzen (Doppelkosten vermeiden)
Für Fahrer: Wenn das Unternehmen Dauerparkkarten, RFID-Chips oder eine Park-App bereitstellt, müssen Sie diese zwingend nutzen. Papiertickets, die Sie später per Spesenabrechnung einreichen, sind keine Alternative.
Fürs Fuhrparkmanagement: Entscheiden Sie sich bewusst und je nach Fuhrparkgröße für ein passendes Model zur Abrechnung der Parkkosten. Das erspart Zeit und Rechnungschaos.
Bei modernen Parkhäusern mit Kennzeichenerkennung müssen Sie bei einem Fahrzeugwechsel (neuer Dienstwagen, Tausch eines Poolfahrzeugs) sofort das neue Kennzeichen im Portal des Betreibers aktualisieren, da sonst die Schranke geschlossen bleibt, Sie aber weiter bezahlen.
Definieren Sie außerdem (Car Policy), wie mit zusätzlichen Mehrkosten (Ticket Verlust, Parkhaus geschlossen) umgehen.
Tipp 5: Lade-Etikette für E-Dienstwagen einhalten
Für Fahrer: Wenn Sie einen vollelektrischen Dienstwagen oder Plug-in-Hybrid fahren, nutzt Sie die Ladesäulen im Parkhaus. Nach Abschluss des Ladevorgangs muss das Fahrzeug jedoch zügig auf einen normalen Stellplatz umgeparkt werden, um teure Blockiergebühren zu vermeiden.
Fürs Fuhrparkmanagement: Definieren Sie klare Richtlinien in der Car Policy, wer eventuell anfallende Blockiergebühren an öffentlichen Ladesäulen im firmeneigenen Parkhaus trägt (z. B. Weiterbelastung an den Fahrer bei grober Fahrlässigkeit).
Tipp 6: Keine Wertsachen im Fahrzeug lassen (Diebstahlschutz)
Für Fahrer: Das Parkhaus ist ein öffentlicher Raum. Lassen Sie Firmenlaptop, Handy oder vertrauliche Dokumente niemals sichtbar im Innenraum liegen.
Fürs Fuhrparkmanagement: Klären Sie Ihre Mitarbeiter aktiv darüber auf, dass die Kfz-(Inhalts)Versicherung bei grober Fahrlässigkeit (sichtbarer Laptop auf dem Beifahrersitz) oft nicht zahlt und der Verlust sensibler Firmendaten ein großes Sicherheitsrisiko darstellt.
Tipp 7: Vorgaben der Car Policy bei Dienstreisen befolgen
Für Fahrer: Fahren Sie am Flughafen oder Bahnhof nicht blind in das teuerste Premium-Parkhaus direkt am Terminal, sondern prüfen Sie im Vorfeld, welche Tarife laut Firmenrichtlinie erstattet werden.
Fürs Fuhrparkmanagement: Verankern Sie Preisobergrenzen pro Tag in der Reisekostenrichtlinie oder kommunizieren Sie direkte Kooperationen mit Parkanbietern (z.B. P+R Anlagen mit Shuttle-Service), wenn diese vorhanden sind. Damit Ihre Mitarbeiter diese direkt anfragen.
Tipp 8: Übergabe bei Pool- und Carsharing-Fahrzeugen
Für Fahrer: Wenn Sie ein Poolfahrzeug zurück ins Parkhausbringen, muss es zwingend auf dem dafür vorgesehenen (oft markierten) Unternehmensstellplatz abgestellt werden. Zusätzlich müssen Dauerparkkarten immer im Fahrzeug verbleiben.
Fürs Fuhrparkmanagement: Mieten Sie für Poolfahrzeuge idealerweise Stellplätze im Erdgeschoss oder nahe der Ausfahrt an, um das Touchieren von und durch andere Fahrer zu minimieren. Organisieren Sie für Ihre Fahrer Schlüsseltresore im Parkhaus oder App-basierte Zugänge.
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