Den Hund im Auto mitnehmen: Wie sichert man tierische Begleiter?

Nicht nur auf kurzen Strecken, beispielsweise zum Tierarzt oder zur Arbeit ins Büro, sondern auch, wenn es in den Urlaub geht, nehmen wir gerne den besten Freund des (Fuhrpark-) Menschen, sprich Hunde, im Auto mit. Damit ihnen und uns nichts passiert, ist es wichtig, die Tiere verkehrssicher im Fahrzeug unterzubringen. Im Beitrag klären wir, wie man sein Tier verkehrssicher im Auto transportiert und welche Strafen drohen, wenn man sich nicht an die Regeln hält.

Unterwegs mit Hund und Katz: Transportsysteme für das Auto

Nimmt man ein Tier im Auto mit, beispielsweise einen Hund oder eine Katze, gelten diese aus verkehrsrechtlicher Perspektive als Ladung. Diese ist, laut Paragraf 23 Abs. 1 StVO, entsprechend zu sichern:

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“

Wie gestaltet man nun den Transport eines Hundes oder eines anderen Tieres im Pkw verkehrssicher, um den eben zitierten Paragrafen nicht zu verletzen? Abhängig von der Größe des Tieres ist es entweder besser in einer Transportbox aufgehoben oder kann mittels speziellem Geschirr und dem Sicherheitsgurt auf dem Rück- oder Beifahrersitz gesichert werden. Ein Schäferhund beispielsweise sollte in einer ausreichend geräumigen Transportbox im Kofferraum untergebracht werden, während man eine Katze in einer portablen Transportbox mithilfe des Sicherheitsgurts auf dem Rücksitz unterbringen kann. Man könnte also fast von einer Anschnallpflicht für Hunde und Co. sprechen, obwohl diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei den kofferraumgeeigneten Transportboxen gibt es Modelle, die am Kofferraumboden verschraubt werden. Doch das geht natürlich nur, wenn das Fahrzeug groß genug für das Transportsystem ist – im Fall der zu verschraubenden Modelle muss das Fahrzeug mindestens ein Kombi sein, sonst wird es eng. Eine Alternative zu den Transportboxen und für „zu kleine“ Fahrzeuge sind Schutz- beziehungsweise Trenngitter oder Netze, die hinter den Rücksitzen oder über der Rücksitzbank angebracht werden können. Generell kann man sagen, dass der Aufwand für einen verkehrssicheren Transport mit der Größe des Tieres steigt.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Fuhrpark alle gesetzlichen Anforderungen  erfüllt und Sie arbeitsschutzrechtlich im Unternehmen abgesichert sind? Nutzen  Sie die Chance, Ihre Prozesse rechtssicher und digital zu gestalten und  vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.

Tipp: Sitzauflagen und Verhaltensregeln während der Fahrt

Neben Haltegeschirr, Transportboxen und Schutzgittern kann man den Kofferraum und die Sitzflächen mit einer Decke auslegen, um diese vor Krallen, Haaren, Speichel etc. zu schützen. Vor allem, wenn das Tier noch nicht ans Autofahren gewöhnt ist und Angst bekommt oder gar aggressiv wird, ist ein zusätzlicher Schutz nicht verkehrt. Gewöhnen Sie Ihr Tier also besser im Vorfeld ans Autofahren bzw. das Transportsystem Ihrer Wahl, damit es zu keinen unschönen Zwischenfällen während der Fahrt kommt. Gerade bei Hunden kann es zudem sinnvoll sein, wenn Sie Regeln festlegen und üben, also bspw., dass die Transportbox an einem festen Ort im Fahrzeug steht, dass der Hund als erster durch die der Transportbox am nächsten Türe einsteigt usw. Außerdem sollten auf längeren Strecken ausreichend Pausen eingelegt werden. Diese sind nicht nur für Fahrer und Beifahrer wichtig, sondern auch für die tierischen Begleiter. Pausen halten unter anderem den Stresspegel bei Mensch und Tier niedrig und durch frische Luft und Bewegung auf dem Rastplatz beugen Sie beispielsweise Sekundenschlaf vor.

Bitte lassen Sie Ihr Tier nicht unbedacht im geschlossenen Fahrzeug zurück. Vor allem im Sommer kann dies schwerwiegende Folgen für dessen Gesundheit oder gar Leben haben, denn bereits ab einer Außentemperatur von 20 Grad Celsius steigt die Innentemperatur nach einer Stunde auf das Dreifache an.

Grob fahrlässiges Verhalten: Bußgelder und Verlust des Versicherungsschutzes

Der verkehrssichere Unterbringung im Fahrzeug gilt nicht nur für uns Menschen, sondern auch für den Transport von Hunden, Katzen und anderen Haustieren. Zwar besteht keine gesetzliche Anschnallpflicht für Vierbeiner, doch werden diese nicht ordnungsgemäß im Auto gesichert, drohen Bußgelder von 30 bis 75 Euro und sogar Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg. Ist der Hund im Auto nicht angemessen gesichert und geht dies mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher, macht das 60 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister.

Neben einem Bußgeld muss mit Problemen oder gar dem Verlust des Versicherungsschutzes gerechnet werden: Bei einem Unfall kann die nicht ordnungsgemäße oder mangelnde Sicherung der Ladung als grob fahrlässig betrachtet werden. Es existieren Tarife bei Hundehaftpflichtversicherungen, die grobe Fahrlässigkeit abdecken. Dies sollte aber kein Grund dafür sein, den Vierbeiner nicht zu sichern.

Ist eine Transportbox für den Hund die beste Lösung?

Was Sie in jedem Fall bei der Sicherung und dem Transport eines Hundes oder anderen Tieres im Fahrzeug bedenken sollten: Je nachdem, für welches Transportsystem Sie sich entscheiden, geht damit ein Platzverlust einher. Bei einer Transportbox für den Kofferraum ist dieser Verlust enorm, insbesondere wenn die Box verschraubt wird, kann man sie nicht mal eben wieder deinstallieren, sondern muss sich ein paar Minuten Zeit dafür nehmen. Portable Transportboxen haben den Vorteil, dass man sie mühelos mitnehmen kann und sie dennoch nicht weniger Sicherheit bieten als die Boxen, die man fest verschraubt. Jedoch sind die portablen Transportboxen nur dann sicher, wenn sie entsprechend mit Gurten auf dem Sitz fixiert werden. Sie unbedacht zwischen Rücksitz und Vordersitzlehne zu stopfen, ist keine gute Idee, denn hier kann das Tier bei einem Unfall im schlimmsten Fall zerquetscht werden oder fliegt samt Box durch das Auto.

Bei einem Frontalunfall mit 72 km/h und einem Hundegewicht von 23 kg entsteht eine Beschleunigungsmasse von bis zu 1.800 kg.
Trenngitter oder Trennnetze sind ebenfalls relativ einfach in der Handhabung, da man sie, wie die portablen Transportboxen, recht einfach befestigen und wieder ab- bzw. herausnehmen kann. Jedoch ist – wie bei allen Transportsystemen – auf die Qualität zu achten. Ein zu dünnes Trennnetz wird seinen Zweck nicht (lange) erfüllen. Haltegeschirr sowie entsprechende Gurte für den Transport sind, so der ADAC, nicht besonders sicher, obwohl ebenfalls einfach in der Handhabung. Wird das Tier nicht ordentlich mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt, hat es einen zu großen Bewegungsfreiraum. Dieser kann bei einem Unfall eine sogenannte Spitzenbelastung auf den Körper bewirken. Außerdem kann das Tier bei einem zu großen Bewegungsfreiraum den Fahrer stören, wenn es durch den Innenraum klettert.
 

Transportsysteme: Worauf sollte man beim Kauf achten?

Bisher existieren keine Prüfsiegel für Transportsysteme für Hunde und Co. Als Haustierbesitzer kann man jedoch beim Kauf auf Crashtests und DIN-Prüfungen (DIN75410-2 oder ECE R 126) achten. Des Weiteren existieren in vielen neuen Fahrzeugmodellen Verankerungen für Isofix-Kindersitze. Diese Kindersitze sind nach der Norm ISO 13216 standardisiert (daher der Name) und bieten mittels der im Fahrzeug befindlichen Verankerung eine starre Verbindung zwischen dem Kindersitz und der Karosserie. Entsprechend können die Verankerungen auch für den Hundetransport genutzt werden.

Laut dem ADAC Crashtest ist die verkehrssicherste Transportmöglichkeit des tierischen Begleiters, diesen in einer Transportbox im Fußraum hinter den Vordersitzen oder im Kofferraum in Kombination mit einem Trenngitter- oder Netz, im Auto zu befördern.

Mit dem Hund im Auto in den Urlaub fahren: Einreisebestimmungen beachten

Wenn Sie Ihren Hund im Auto mit ins Ausland nehmen wollen, informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen. In Europa hat jedes Land individuelle Einreisebestimmungen, so sind beispielsweise bestimmte Hunderassen nicht in jedem Land erlaubt. Dazu zählen in der Regel die sogenannten Kampfhunderassen, wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier. Auch Kreuzungen dieser Rassen können verboten sein. Der sogenannte Heimtierausweis ist in der EU gesetzlich vorgeschrieben. Dazu können, je nach Bestimmung des EU-Landes, eine Mikrochip-Kennzeichnung sowie eine gültige Tollwutimpfung nachweispflichtig sein. Einreisebestimmungen sind unter anderem deswegen so streng, um dem illegalen Handel mit Tieren entgegenzuwirken. So ist beispielsweise in Deutschland die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen verboten.

Wenn Sie sich unsicher sind bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder Sie nicht sicher sind oder nicht wissen, ob Sie die erforderlichen Dokumente für Ihr Tier besitzen, ist ein Besuch bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt ratsam – einige Wochen oder gar Monate, bevor Sie Ihre Reise antreten.

 

Ich möchte mehr Informationen zu LapID

 


Kathrin Mikalay

Mehr Raum für das Wesentliche  Digitalisieren Sie Ihre Complicance-Aufgaben mit dem Marktführer. Dabei stehen  wir Ihnen ab dem ersten Tag mit unserer persönlichen Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns






    Schreiben Sie den ersten Kommentar: