Gelblichtverstoß: Bei Gelb auf das nächste Zeichen warten

In manchen Fällen ist es verboten über die gelbe Ampel zu fahren. Das ist Ihnen neu? Klar, bei Rot ist es definitiv verboten, aber bei Gelb? Diesen kurzen Moment, bevor die Ampel auf Rot schaltet – ihn nutzen viele Verkehrsteilnehmer, um nicht die nächste Grünphase abwarten zu müssen. Wie steht es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und welche Bußgelder drohen bei Regelverletzung?

Die Ampel – Das Maß der Dinge

Ist es dem Verkehrsteilnehmer möglich, sein Fahrzeug vor Beginn der Rotphase beim Wechsel der Ampel von Grün auf Gelb mit einer normalen Betriebsbremsung vor der Ampel zum Halten zu bringen, so ist er verpflichtet, dies zu tun, um keinen Gelblichtverstoß, oder schlimmer noch, einen Unfall zu verschulden. Dabei kann das Fahrzeug auch jenseits der Haltelinie zum Stehen kommen:

Gelblichtverstoß

Bedeutet das nun, dass man bei Gelb und Rot nicht fahren darf? Kennen Sie die folgende Eselsbrücke auch aus Ihrer Kindheit? „Bei Rot bleibst du stehen, bei Grün darfst du gehen.“ Das war vor dem Fahrschulunterricht, wo die Ampelphasen näher unter die Lupe genommen wurden.

Normale Betriebsbremsung ist nicht gleich Vollbremsung

Eine Betriebsbremsung ist ein beabsichtigtes Abbremsen durch den Fahrer außerhalb einer Gefahrensituation. Eine Vollbremsung hingegen, auch Gefahrenbremsung genannt, ist eine mit der größtmöglichen Bremskraft erfolgende Bremsung, um beispielsweise einen Unfall zu mildern oder bestenfalls zu vermeiden.

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Die vier Ampelphasen

Grün

… bedeutet, dass der Verkehr freigegeben ist, jedoch nicht, dass man direkt losfahren darf. Laut StVO Paragraf 11 (1) darf man erst dann losfahren, wenn der Verkehr auf der Kreuzung oder Einmündung nicht stockt und man dort nicht warten muss. Es kann nämlich durchaus vorkommen, dass der Querverkehr die Kreuzung noch nicht passiert hat – dann gilt: warten, auch wenn die Ampel Grün zeigt. In der Regel haben der Gegenverkehr sowie Radfahrer und Fußgänger, die parallel zu Ihnen verkehren, gleichzeitig mit Ihnen Grün. Auf diese gilt es ebenfalls zu achten. Des Weiteren dürfen Sie beim Linksabbiegen keine Schienenfahrzeuge, wie z.B. Straßenbahnen, behindern.

Gelb

…bedeutet: „Warten Sie vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen.“ Bei diesem Lichtzeichen sollten Sie sich für das Anhalten entscheiden, sofern Sie Ihr Fahrzeug (wie oben beschrieben) mit einer normalen Betriebsbremsung vor der Ampel und ohne Gefährdung Nachfolgender zum Stehen bringen können. Vertraut man darauf, dass der Vordermann bei Gelb weiterfährt und fährt diesem auf, da er doch gebremst hat, haftet man in der Regel voll. Die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes ist Sache eines jeden Verkehrsteilnehmers – gerade an Kreuzungen, wo leider noch genug Menschen über die gelbe Ampel fahren.

Ampelphasen

Schon gewusst?

Beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, dauert die Gelbphase 3 Sekunden. Bei 60 km/h sind es 4 und bei 70 km/h 5 Sekunden.

Rot-Gelb

…bedeutet, dass Sie sich auf die Weiterfahrt vorbereiten können. Haben Sie im Leerlauf an der Ampel gewartet, können Sie schon mal den ersten Gang einlegen und sich abfahrbereit machen. Doch Achtung: Erst losfahren, wenn die Ampel auf Grün geschaltet hat und Sie nicht auf der Kreuzung oder Einmündung warten müssten.

Rot

… bedeutet, dass man anhalten und an der Ampel warten muss. Die rote Ampel hat Vorrang vor den anderen Verkehrszeichen. Sie darf nur passiert werden, sofern ein Verkehrsposten eine andere Anweisung erteilt. An manchen Ampeln gibt es eine Grünpfeilschild. Dort darf bei Rot rechts abgebogen werden, doch unter der Bedingung, dass man vorher anhält. Zudem muss bei Rot an der Haltelinie gehalten werden. Ein Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn nicht an der Haltelinie gehalten wird.

Seit dem 28. April 2020 gibt es ein Grünpfeilschild für Radfahrer, hier gilt ebenfalls: "Anhalten, schauen und erst dann rechts abbiegen."

Verwarnungs- und Bußgelder

Liegt eine Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht vor, kostet dies 15 Euro. Es kann jedoch auch teurer werden, wenn erheblich mehr als eine Ordnungswidrigkeit angezeigt wird, wie ein Urteil von 2016 zeigt: In diesem Fall ist ein Lkw-Fahrer bei Gelb über eine Kreuzung gefahren, woraufhin der ihm entgegenkommende Verkehrsteilnehmer eine Vollbremsung eingeleitet hat und dennoch mit dem Lkw kollidiert ist. Der Lkw-Fahrer hätte mit einer normalen Betriebsbremsung vor der Ampel zum Stehen kommen können. Somit lag ein Gelblichtverstoß vor.

Fahren Sie über eine rote Ampel, gefährden dabei jedoch niemanden, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Gefährden Sie hingegen jemanden, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, erhöht sich der Betrag auf 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt ein einmonatiges Fahrverbot. Dauert die missachtete Rotlichtphase länger als eine Sekunde, fallen ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg an, dazu kommt ein Monat Fahrverbot. Sollten Sie über die rote Ampel fahren, wenn die Rotphase bereits länger als eine Sekunde dauert und andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährden, kostet dies 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Im Bußgeldkatalog können Sie sich über weitere Verstöße und deren Konsequenzen informieren.

Fazit

Beobachten Sie die Ampel am besten schon aus der Entfernung, damit Sie nicht unangenehm überrascht werden und einen Gelblichtverstoß begehen. Halten Sie einen entsprechenden Sicherheitsabstand ein: Dieser beträgt innerorts eine Sekunde zum Vordermann, also bei 50 km/h 15 Meter (3 Fahrzeuglängen). Bei Überlandfahrten sind es 2 Sekunden, welche etwa dem halben Tachowert entsprechen. In Zahlen ausgedrückt: Bei 100 km/h sollten Sie mindestens 50 Meter Abstand zu Ihrem Vordermann einhalten. Fahren Sie hingegen einen Lkw (über 3,5 t) gilt ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h. Da sich Ihr Bremsweg je nach Geschwindigkeit verlängert, halten Sie lieber etwas mehr Abstand als zu wenig – und achten Sie auf die Ampel vor Ihnen, um einen Gelblichtverstoß zu vermeiden.

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Kathrin Mikalay

Kathrin Mikalay


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