CO2-Grenzwerte: Bedeutung für das Fuhrparkmanagement

Um die Klimaziele zu erreichen, hat die EU der Automobilindustrie vorgeschrieben, wie hoch die maximalen CO2-Emissionen bei Neuwagen sein dürfen. Werden die CO2-Grenzwerte nicht eingehalten, drohen empfindliche Strafzahlungen. Im Beitrag betrachten wir, wie der aktuelle Status bei den Herstellern aussieht und wie sich dieser auf den Fuhrpark auswirkt.
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Sonja Riepe
 

Inhaltsverzeichnis:

Was bedeuten die CO2-Grenzwerte in der Automobilindustrie?

Die EU hat 2015 erstmals gesetzlich verbindlliche CO2-Grenzwerte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen eingeführt. Die Grenzwerte gelten für den Durchschnitt aller in der EU neu zugelassenen Pkw eines Herstellers, sie sind also sog. Flottengrenzwerte. Elektroautos gehen mit 0g CO2/km in die Berechnung ein. Hersteller schwerer Fahrzeuge, wie z. B. SUVs dürfen mehr CO2 ausstoßen, müssen dies aber durch sparsame Autos ausgleichen.

Die EU CO2-Grenzwerte im Detail

Aktuelle und zukünftige Vorgaben

Das Ziel ist es, die Emissionen im Vergleich zu 2021 um 100 Prozent zu reduzieren, um die Klimaziele der EU einzuhalten. Ein ursprünglicher Beschluss von 2023 hatte die Vorgabe, ab 2035 keine neuen Verbrenner mehr zuzulassen. Dieses hat die EU-Komission im Dezember 2025 jedoch gelockert, statt die CO2-Emission ab 2035 um 100 Prozent zu reduzieren, liegt der neue Richtwert nun nur bei 90 Prozent. Ein Überblick über die aktuellen und zukünftigen Grenzwerte für Pkws:

Jahr

2021

2024

2025-2027

2030

2035

CO2 Grenzwert in g CO2/km (nach WLTP-Verfahren)

116

116

93,6

49,5

Ca. 11,6

Veränderung zu 2021 in %

-

-

-19,3

-57,3

-90,0

Der Zielwert für 2021-2024 lag ursprünglich bei 95 g CO2/km. Das alte NEFZ-Messverfahren wurde jedoch 2024 durch das realisitischere WLTP-Verfahren ersetzt und die Werte nachträglich angehoben.

Für leichte Nutzfahrzeuge liegt der Wert für die Jahre 2025-2027 bei 154 g CO/km.

Flexibilitätsregelung

Für die Jahre von 2025 bis 2027 hat die EU-Komission eine Flexibilisierung der CO2-Vorgaben eingeführt. Das bedeutet, die Hersteller müssen die Grenzwerte nicht jährlich einhalten, sondern können diese im genannten Zeitraum bilanzieren. So können Hersteller ein Verfehlen der Grenzwerte durch Übererfüllung in den Folgejahren ausgleichen. Außerdem müssen Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Ziele erst ab 2027 erfolgen.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Überschreitung der CO2-Grenzwerte kann für Automobilhersteller seit 2021 zu teuren Geldstrafen führen. Diese liegen bei 95 Euro pro g CO2/km Grenzwertüberschreitung pro zugelassenem Fahrzeug. Für große Konzerne kann das zu Strafen im Bereich von mehreren Hundert Millionen Euro oder sogar in Milliardensumme führen.

Automobilhersteller: Wer erreicht die Ziele?

Bisher hat noch kein Hersteller Strafen zahlen müssen. Auswertungen von Dataforce von Januar bis Juni 2024 zeigen jedoch, dass von den Herstellern mit Verbrenneranteil derzeit nur zwei Gruppen – Geely (Volvo, Polestar etc.) und SAIC (MG) – tatsächlich unter diesem Schwellenwert liegen. Die meisten großen Volumenhersteller lagen noch deutlich darüber: Ford bei 125 g/km, Volkswagen bei rund 123 g/kmund Stellantis (u. a. Opel, Peugeot) bei etwa 113 g/km.

Fallbeispiele: Mercedes, VW und Ford

Ein Blick auf einzelne Hersteller verdeutlicht die Spannweite der Herausforderungen. Laut einer Analyse von Transport & Environment wird Mercedes-Benz als einziger großer EU-Autohersteller die CO2-Flottengrenzwerte für 2025-2027 verfehlen und muss daher voraussichtlich deutlich nachsteuern, etwa indem das Unternehmen Volvo und Polestar Emissionszertifikate im Rahmen eines sog. Pooling-Zusammenschlusses bezahlt.

Demgegenüber werden BMW, Renault und Stellantis ihre Zielwerte für 2025–2027 voraussichtlich übertreffen und damit einen gewissen Spielraum aufbauen. Bei Volkswagen und Ford bleibt die Situation weiterhin angespannt: Beide liegen nach Dataforce-Daten aktuell noch deutlich über dem 93,6‑g-Grenzwert und gelten deshalb als besonders risikobehaftet, was Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe angeht, falls die Elektrifizierungsziele verfehlt werden.

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                                                              Übersicht der CO2 Emissionen der OEM-Gruppen, Jan-Juni 2024, Quelle: Dataforce

Bedeutung für das Fuhrparkmanagement

Auswirkungen auf Neuzulassungen

Die verschärften CO2-Flottengrenzwerte richten sich zwar formal an die Hersteller, verändern aber auch das verfügbare Fahrzeugangebot für Fuhrparks. Dabei verschiebt sich das Angebot spürbar in Richtung effizientere Antriebe und Elektromobilität. Fuhrparkverantwortliche müssen ihre Beschaffungsstrategie daher stärker auf emissionsarme Modelle ausrichten, um auch künftig passende Dienst- und Poolfahrzeuge beziehen zu können.

Kosten und Risiken für Fuhrparks

Mit der Umstellung auf emissionsärmere Antriebe ändern sich auch die Kostenstrukturen im Fuhrpark: Anschaffungspreise können steigen, gleichzeitig sinken häufig Betriebs- und Energiekosten über den Lebenszyklus der Fahrzeuge. Fuhrparkmanager stehen vor der Aufgabe, Total Cost of Ownership (TCO), Dienstwagenattraktivität und betriebliche Mobilitätsbedürfnisse mit CO2- und ESG-Zielen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Wer Flottenplanung und Car-Policy frühzeitig an den neuen Rahmen anpasst, reduziert langfristig finanzielle Risiken und verbessert die Planbarkeit.

Chancen durch strategische Flottenausrichtung

Wer die verschärften CO2-Grenzwerte nicht nur als Pflicht, sondern als strategischen Hebel versteht, kann deutliche Vorteile realisieren: steuerliche Begünstigungen für bestimmte Antriebe, geringere Energie- und Wartungskosten sowie ein messbar besseres Nachhaltigkeitsprofil des Unternehmens. Eine konsequent ausgerichtete Flottenstrategie – etwa mit höherem Anteil elektrifizierter Fahrzeuge und transparenter CO2-Berichterstattung – unterstützt Klimaziele, stärkt das Arbeitgeber- und Markenimage. So positioniert sich der Fuhrpark als aktiver Treiber der Unternehmensstrategie statt als reinen Kostenblock.