Zusatzzeichen "bei Nässe": Ab wann gilt es?

Das Zusatzzeichen “bei Nässe” ist auf den ersten Blick eindeutig zu verstehen: Wenn die Straße nass ist, muss sich an die auf dem Verkehrsschild angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten werden. Doch ab wann gilt eine Straße als nass? Schon bei den ersten Regentropfen oder erst bei starkem Dauerregen?

Verkehrszeichen bei „Nässe“

Das Zusatzzeichen 1053-35 ist ein rechteckiges Schild mit einem schwarzen Rand. Darauf ist ein schwarzes Piktogramm eines Autos zu sehen. Darunter sind Wellenlinien abgebildet und über dem Auto ist der Schriftzug „bei Nässe“ zu lesen.

Das Schild gilt nie allein, sondern immer nur im Zusammenhang mit anderen Schildern. Häufig wird es in Kombination mit dem Zeichen 274 eingesetzt, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigt. Das Zeichen gilt in der Regel nur auf kurzen Streckenabschnitten und wird dann angebracht, wenn eine nasse Fahrbahn die Unfallgefahr erhöhen kann. Meist ist das bei besonders kurvigen Straßen der Fall, da das Wasser auf dem dazwischenliegenden, nicht geneigten Teil der Fahrbahn nicht abfließen kann. Dabei kann es leicht zu Aquaplaning kommen.

Daher ist es nicht überraschend, dass zu dem Zeichen häufig auch das Gefahrenzeichen 114 dazukommt, das vor Schleuder- und Rutschgefahr und Schmutz warnt.

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Ab wann gilt eine Straße als „nass“?

Die Straßenverkehrsordnung führt in Ziffer 49.1. der Anlage 2 zu Paragraf 41 Absatz 1 lediglich auf:

„Das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 274 verbietet Fahrzeugführenden, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten.“ (§ 41 Abs. 1 Anlage 2 Ziffer 49.1.)

Die StVO hilft in diesem Fall also nicht weiter. Dafür hat der Bundesgerichtshof schon im Jahr 1977 eine Grundsatzentscheidung hierzugetroffen (BGH, 20.12.1977, AZ: 4 StR 560/77). Die Fahrbahn gilt demnach als nass, wenn:

„[…] sich auf der Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muss insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein.“

Befinden sich auf der Fahrbahn also nur ein paar einzelne Pfützen oder nieselt es, müssen Sie noch nicht unbedingt die Geschwindigkeit reduzieren. Das Gleiche gilt für eine feuchte Fahrbahn, die sich daran erkennen lässt, dass die Oberfläche dunkel verfärbt ist.

Info: Ein gutes Indiz dafür, dass eine Straße nass ist, ist, dass andere Fahrzeuge Wasser aufwirbeln und dadurch eine Sprühfahne erzeugen.

Welches Bußgeld fällt an?

Auch wenn kein explizites Zusatzzeichen aufgestellt ist, muss bei Regen, wenn es die Straßenverhältnisse erforderlich machen, die Geschwindigkeit reduziert werden. Gemäß der StVO müssen Fahrzeugführer den Straßen- und Witterungsbedingungen angepasst fahren.
Dafür gibt es zwar keine konkreten Geschwindigkeitsangaben, dennoch kann es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und es können Bußgelder sowie ein Punkt im Fahreignungsregister fällig werden:

Verstoß Bußgelder Punkte
Bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren 100 Euro 1
... mit Gefährdung 120 Euro 1
... mit Unfallfolge 145 Euro 1

 

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen können je nach Höhe der zu schnell gefahrenen km/h in- und außerorts zwischen 20 und 800 Euro fällig werden sowie bis zu zwei Punkte und ein Fahrverbot. Zusätzlich können Probleme mit der Versicherung, z.B. der Kasko-Versicherung, hinzukommen, wenn Sie ein Verkehrszeichen „bei Nässe“ ignorieren und es in der Folge zu einem Unfall kommt. Diese kann dann Leistungskürzungen vornehmen. Die Haftpflichtversicherung kann außerdem gegenüber dem Unfallverursacher Regressionsansprüche stellen.

Im Zweifelsfall sollten Sie also lieber einmal mehr das Tempo drosseln, wenn schlechtes Wetter herrscht oder Sie sich nicht sicher sind, ob die Fahrbahn von einem Wasserfilm bedeckt ist.

Tempolimit Schneeflocke

Anders sieht es bei einem Tempolimit mit dem Zusatzzeichen „Schneeflocke“ aus. An die Geschwindigkeitsbegrenzung muss sich zu jeder Zeit gehalten werden, egal ob es im Winter tatsächlich schneit oder ob im Sommer bei 30 Grad die Sonne scheint. Das liegt daran, dass die Schneeflocke lediglich eine Begründung für die Begrenzung der Geschwindigkeit darstellt. Nämlich die, dass bei winterlichen Verhältnissen auf der Strecke Gefahren auftauchen können. 

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Sonja Riepe

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