Berufskraftfahrer und Inhaber eines Personenbeförderungsscheins müssen die entsprechende Behörde regelmäßig aufsuchen, um ihre Fahrerlaubnis neu zu beantragen oder verlängern zu lassen. Hier ist es jedoch nicht mit einem Antrag getan, sondern je nach Fahrerlaubnis muss eine Weiterbildung/ Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden.
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Box für Tipps und Tricks class="tipp"
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Dabei spielt die „Mutter-Vorschrift“ der Organisationhaftung nach class="gesetz"Paragraf 130 OWiG eine Rolle:
Wer als Betriebs- oder Unternehmensinhaber vorsätzlich oder fahrlässig Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die zur Verhinderung von Zuwiderhandlungen gegen straf- oder bußgeldbewehrte (Halter-)Pflichten erforderlich sind, handelt ordnungswidrig, wenn die Zuwiderhandlung durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen.
Berufskraftfahrer und Inhaber eines Personenbeförderungsscheins müssen die entsprechende Behörde regelmäßig aufsuchen, um ihre Fahrerlaubnis neu zu beantragen oder verlängern zu lassen. Hier ist es jedoch nicht mit einem Antrag getan, sondern je nach Fahrerlaubnis muss eine Weiterbildung/ Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden.
Auf einen Blick: class="info"
Fahrzeughalter:
Der Fahrzeughalter ist die Person, die regelmäßig, tatsächlich und wirtschaftlich über die Nutzung des Kraftfahrzeugs bestimmen kann. Der Fahrzeughalter (z. B. das Unternehmen) ist nicht immer identisch mit dem Fahrzeugeigentümer (z. B. Leasinggeber).
Fahrzeugführer:
Fahrzeugführer oder Fahrer ist, wer ein Kraftfahrzeug - berechtigt oder nicht - lenkt und die tatsächliche Gewalt über das Steuer hat. Zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt ist, wer geeignet und fahrtüchtig ist.
Fahrzeugeigentümer:
Der Fahrzeugeigentümer hingegen ist die Person, der das Fahrzeug rechtmäßig gehört. Sie hat das Recht das Fahrzeug zu veräußern.
Aktuelle Pkw-Bußgelder bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:
Vergehen | Strafe | Strafe | Strafe | Strafe |
Geschwindigkeitsüberschreitung bis |
10 € | 10 €
|
10 € | 10 € |
… 11 - 15 km/h | 20 € | 20 € | 20 € | 20 € |
… 16 - 20 km/h | 30 € | 30 € | 30 € | 30 € |
… 21 - 25 km/h | 70 €, 1 Punkt | 70 €, 1 Punkt | 70 €, 1 Punkt | 70 €, 1 Punkt |
… 26 - 30 km/h | 80 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* | 80 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* | 80 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* | 80 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* |
… 31 - 40 km/h | 120 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* | 120 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* | 120 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* | 120 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* |
Darüber hinaus | 160 €- 600 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot | 160 €- 600 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot | 160 €- 600 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot | 160 €- 600 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot |
(Stand April 2021)
Vergehen | Vergehen | Vergehen | Vergehen | Vergehen |
160 €- 600 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot | 160 €- 600 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot | 160 €- 600 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot | 160 €- 600 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot | 160 €- 600 €, 2 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot |
120 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* | 120 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* | 120 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* | 120 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* | 120 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot* |
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