So stellen Sie Außen- und Innenspiegel am Fahrzeug richtig ein

Als Teilnehmer im Straßenverkehr muss man wachsam sein, um niemanden zu übersehen oder zu überhören. So ist es beim Abbiegen mit dem Auto immens wichtig sich zu vergewissern, dass kein Radfahrer oder Fußgänger geschnitten wird oder gar Gefahr läuft überfahren zu werden. Was Sie vor jeder Fahrt tun sollten, damit Sie im Verkehr den Überblick behalten, ist mitunter, die Spiegel für Sie passend einzustellen. Wie sie die Spiegel Ihres Fahrzeugs richtig einstellen und worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie im Beitrag.

Indirekte Sicht Dank Innen- und Außenspiegel: Das sagt die StVZO

Bereits in der Fahrschule lernt man, wie man Innen- und Außenspiegel eines Fahrzeugs richtig einstellt. Doch steht das auch in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung? Eine rechtliche Grundlage existiert: Paragraf 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht. Darin wird genau beschrieben, für welche Fahrzeuge Spiegel oder sogenannte andere Einrichtungen für indirekte Sicht erforderlich sind und für welche nicht. Sind Spiegel erforderlich, so müssen diese „(…) so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.“ (§ 56 StVZO)

Für diese Fahrzeuge sind Spiegel oder andere Einrichtungen Pflicht (nach (§ 56 StVZO):

  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
    • Personenkraftwagen
    • Lastkraftwagen
    • Zugmaschinen
    • Sattelzugmaschinen
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
    • Lastkraftwagen
    • Zugmaschinen
    • Sattelzugmaschinen
    • Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Buchstabe A Nummer 5.6 und 5.7 der Richtlinie 70/156/EWG
    • Kraftomnibusse
  • „(…) Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen, selbstfahrende[…] Arbeitsmaschinen, die den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Fahrgestells entsprechen, und Fahrzeuge[…] mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Buchstabe A Nummer 5.7 und 5.8 der Richtlinie 2007/46/EG mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die ab dem 1. Januar 2000 bis zum 25. Januar 2007 erstmals in den Verkehr gekommen sind[…]“ (§ 56 StVZO Abs. 2 Nr. 3)
  • „[…] land- oder forstwirtschaftliche[…] Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (…)“ (§ 56 StVZO Abs. 2 Nr. 4)
  • „[…] Kraftfahrzeuge[…] nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG (…)“ (§ 56 StVZO Abs. 2 Nr. 5)
  • „Bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h sowie bei Arbeitsmaschinen und Staplern ist § 56 Absatz 2 in der am 29. März 2005 geltenden Fassung anzuwenden.“ (§ 56 StVZO Abs. 2a)

So wird es gemacht: Die Spiegel im und am Auto richtig einstellen

Ausgehend von einem Pkw erklären wir, wie der Rückspiegel, oder auch Innenspiegel genannt, und die Außenspiegel am Fahrzeug richtig eingestellt werden. Nur wenn die Spiegel richtig eingestellt sind, wird eine optimale Sicht auf den Straßenverkehr gewährleistet und so die Unfallgefahr verringert.

Außenspiegel richtig einstellen

Bei elektrischen Spiegeln ist es ratsam, den linken Spiegel zuerst einzustellen. Um die Einstellung vorzunehmen, muss die Zündung angemacht werden, sonst fließt kein Strom zu den Spiegeln. Außerdem sollte die Fahrposition eingenommen werden – am besten auch schon anschnallen, damit Sie durch den leichten Widerstand des Gurtes mit dem Rücken in der Sitzlehne sind und bleiben. Auch wenn Sie Rechtshänder sind: Nehmen Sie die linke Hand zum Einstellen der Spiegel, um weiterhin in der Fahrposition zu bleiben. Nur wenn die Spiegel wie in Fahrposition eingestellt werden, sind sie hilfreich.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Fuhrpark alle gesetzlichen Anforderungen  erfüllt und Sie arbeitsschutzrechtlich im Unternehmen abgesichert sind? Nutzen  Sie die Chance, Ihre Prozesse rechtssicher und digital zu gestalten und  vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.

Je nach Fahrzeugmodell befindet sich an der Fahrertürinnenseite ein Drehknopf mit den Buchstaben L für links, R für rechts und der Ziffer Null. Links steht für den linken, Rechts für den rechten Außenspiegel und bei Null können keine Einstellungen vorgenommen werden. Bei anderen Fahrzeugen ist kein Drehknopf vorhanden, sondern ein Pad an der Frontscheibe, wo mittels vier Pfeilen (nach oben, unten, rechts, links weisend) der jeweilige Spiegel eingestellt werden kann. Stellen Sie auch in diesem Fall den linken Spiegel zuerst ein. Die eingestellten Werte werden meist automatisch an den rechten Spiegel angepasst. Prüfen Sie dennoch, ob die Einstellung für Sie passt. Falls nicht, justieren Sie entsprechend nach, bis es passt.

Drehen Sie den Knopf an der Fahrertür auf L, um den linken Außenspiegel einstellen zu können. Nun können Sie den Knopf wie einen Joystick kippen und den Spiegel in jede Richtung (oben, unten, rechts, links) verstellen. Als Anhaltspunkt nehmen Sie den Türgriff der Fahrertür. Versuchen Sie den Griff unten rechts in die Ecke des Spiegels zu stellen. Wenn dies nach ein bisschen Ausprobieren geschafft ist, ist der rechte Außenspiegel dran – sofern er noch nicht automatisch richtig eingestellt ist. Drehen Sie den Knopf auf R und nehmen Sie als Anhaltspunkt ebenfalls den Türgriff, diesmal den der Beifahrertür. Der Griff muss nun jedoch in die untere linke gestellt werden.

Spiegel-einstellen_Türgriffe_1000px

Abbildung: Eigene Darstellung

Es ist wichtig, dass man noch einen Teil des Fahrzeugs sehen kann, um die Umrisse des Wagens im Blick zu haben. Der Rest des Blickfelds im Spiegel ist für den seitlichen und hinteren Verkehr gedacht, um diesen beobachten zu können. Dennoch gibt es tote Winkel, die die Außenspiegel nicht abdecken und Sie somit nicht einsehen können. Hier hilft der Schulterblick – zumindest bei kleineren Fahrzeugen wie Pkws. Bei Lkws und Bussen braucht es mehr Unterstützung, sogenannte Abbiegeassistenten.

Spieglein, Spieglein: Die richtige Reihenfolge beim Abbiegen

1. Innenspiegel

2. Außenspiegel (rechts, wenn ich nach rechts abbiegen will, links, wenn ich nach links abbiegen will)

3. Blinker entsprechend setzen

4. Schulterblick (toten Winkel abdecken)

5. Lenken (Abbiegen)

Innenspiegel richtig einstellen

Hier gilt manuell einstellen. Packen Sie den Spiegel – bleiben Sie in Fahrposition – und stellen ihn so ein, dass die Abstände nach oben und unten sowie nach hinten zur Heckscheibe annähernd gleich sind. Wenn Sie keine Mitfahrer auf der Rückbank haben, können Sie, falls die Kopfstützen zu weit herausgezogen sind, diese für bessere Sicht nach hinten herunterstellen.

Abblendfunktion beim Rückspiegel

Ist Ihnen der kleine Hebel an der unteren Seite des Rückspiegels aufgefallen? Damit können Sie abblenden. Indem Sie den Spiegel mit Hilfe des Hebels kippen, nutzen Sie die Abblendfunktion. Dadurch, dass Sie den Winkel des Spiegels ändern, werden Sie zum Beispiel nicht mehr durch das Fernlicht eines hinter Ihnen fahrenden Fahrzeugs geblendet – das Licht wird nämlich durch den veränderten Winkel gebrochen, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihr Sichtfeld hat. Insbesondere, wenn Sie nachts fahren, eine hilfreiche Einstellung, die zudem zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt.

Manche Fahrzeuge haben bereits automatisch abblendende Rückspiegel. Lichtsensoren messen die in den Spiegel einfallende Helligkeit und verdunkeln automatisch, damit der Fahrer nicht beeinträchtigt wird.

Ist der Schulterblick Pflicht?

Der Schulterblick ist mit keinem Innen- oder Außenspiegel zu ersetzen. Er ist notwendig, denn vor allem bei Abbiegevorgängen und Spurwechseln können leicht andere Verkehrsteilnehmer, die sich im toten Winkel befinden, übersehen und gefährdet werden. Pflicht ist er jedoch nicht explizit: Im Bußgeldkatalog beispielweise findet sich kein Eintrag, welche monetäre Konsequenz droht, wenn man den Schulterblick nicht macht.

Dennoch fällt der Schulterblick unter die Sorgfaltspflicht, der jeder Verkehrsteilnehmende, egal ob mit dem Rad, zu Fuß oder im Auto nachkommen muss. In Paragraf 7 Absatz 5 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung steht: „In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“  Dies bestätigt sich mitunter in einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom Mai 2014 (Az.: 32 C 4/15). Ein Autofahrer hat bei einem Fahrspurwechsel einen Verkehrsunfall verursacht, da er keinen Schulterblick gemacht hat. Der Fahrer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, weil er den Unfall allein verschuldet hat, so das Gerichtsurteil.

Der Blick über die Schulter ist überdies auch Bestandteil der praktischen Prüfung zur Erlangung des Führerscheins.

Beim Parken die Außenspiegel einklappen

Je nach Parksituation, kann es für die Außenspiegel gefährlich sein. Stehen Sie an einer Straße, sollten Sie die Außenspiegel einklappen, damit diese nicht von anderen Verkehrsteilnehmern touchiert werden, wenn diese zu dicht vorbeifahren. In vielen Fällen macht es dem Spiegel nichts aus, er klappt wieder zurück. Doch wird das Glas beschädigt, insbesondere wenn es sich um einen beheizten Außenspiegel handelt, kann es teuer werden. Deswegen: Klappen Sie die Außenspiegel ein, wenn möglich – je nach Fahrzeugmodell – die komplette Halterung samt Spiegel vorsichtig zur Seitenscheibe hin. Aber bedenken Sie: Wenn Sie weiterfahren wollen, die Spiegel wieder ausklappen und prüfen, ob sie richtig ausgerichtet sind.

Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass die Innen- und/ oder Außenspiegel defekt oder nicht vorhanden sind, kann die Polizei ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erheben.

 

Ich möchte mehr Informationen zu LapID

 


Kathrin Mikalay

Mehr Raum für das Wesentliche  Digitalisieren Sie Ihre Complicance-Aufgaben mit dem Marktführer. Dabei stehen  wir Ihnen ab dem ersten Tag mit unserer persönlichen Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns






    Schreiben Sie den ersten Kommentar: