Lkw-Abbiegeassistenten im Überblick

Lkw-Abbiegeassistenten im Überblick
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Da es immer wieder zu schweren bis tödlichen Verkehrsunfällen kommt, haben sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten auf eine verpflichtende Installation von Fahrassistenzsystemen in Neuwagen geeinigt. Abbiegeassistenten für Busse und Lkw, auch Totwinkel-Erkennungssysteme genannt, waren jahrelang als verpflichtende Installation geplant, da abbiegende Lkw aufgrund des sogenannten toten Winkels zu häufig andere Verkehrsteilnehmer übersehen. Seit dem 01. Juli 2020 sind Abbiegeassistenten bereits für bestimmte Lkw EU-weit Pflicht, weitere Fahrzeugtypen müssen die Ausrüstungspflicht erst später erfüllen. Wir verschaffen einen Überblick über Abbiegeassistenzsysteme und die aktuell geltenden Regelungen.

Wie funktionieren Abbiegeassistenzsysteme?

Auf dem Markt gibt es diverse Abbiegeassistenzsysteme für Lkw und Busse. Sie sollen Radfahrer und Fußgänger erkennen und den Fahrer akustisch, optisch, durch Abbremsen oder sonstige Maßnahmen warnen, damit dieser angemessen reagieren kann und niemand zu Schaden kommt. Die Systeme funktionieren beispielsweise mittels Radar und Sensoren (sensoroptische Systeme).

Radarbasierte Abbiegeassistenten

Der Bereich rechts neben dem Lkw oder Bus wird permanent mittels Radar überwacht, sodass Fußgänger und Radfahrer erkannt werden. Bewegt sich jemand im Radarfeld, bekommt der Fahrer ein optisches Signal. Sofern die Person in einem Gefahrenbereich ist und es zu einer Kollision kommen kann, gibt es einen zusätzlichen Warnton und die Farbe des optischen Signals wechselt zu Rot. Daimler-Benz-Fahrzeuge sollen in Zukunft sogar darüber hinaus automatisch abbremsen.

Sensoroptische Systeme

Mit Hilfe einer Weitwinkelkamera, die am Fahrzeug vorne rechts installiert ist, kann der tote Winkel auf der rechten Seite eingesehen werden. Im Fahrerhaus werden mittels einer LED-Anzeige Hindernisse, die sich rechts hinter der A-Säule des Fahrzeugs und in den ersten sechs Metern des Fahrzeugs in einem Abstand von 2,5 m befinden (siehe Grafik), angezeigt. Die genannten Bereiche werden mit Sensoren überwacht. Wenn ein Hindernis erkannt wird, folgen ein akustisches und ein visuelles Signal.

Softwarebasierte Abbiegeassistenten

Mittels einer Kamera, die auf dem Dach des Fahrzeugs installiert ist, und einem Steuergerät (Electronic Control Unit, ECU) beziehungsweise Algorithmus werden Gefahrenpotenziale im toten Winkel erkannt. Der Algorithmus kann zwischen bewegten und statischen Objekten unterscheiden und analysiert in Echtzeit die Farbveränderungen im Kamerabild – so erkennt er, ob sich beispielsweise ein Radfahrer nähert oder ein Mast beim Abbiegevorgang im Weg ist. Eine LED-Leuchte warnt den Fahrer in diesen Fällen. Sollte er dennoch den Abbiegevorgang einleiten, ertönt ein akustisches Signal.

toter Winkel_Grafik

Quelle: LSK Logistic Software e. K.

Abbiegeassistent soll Pflicht werden

Laut der Tagesschau wird in der EU seit 2012 über eine Pflicht für Abbiegeassistenten diskutiert. Radfahrer und Fußgänger werden zu häufig von abbiegenden Lkw oder Bussen übersehen, wenn sie sich während des Abbiegevorgangs im sogenannten toten Winkel befinden. In der offiziellen Verkehrsunfallstatistik werden diese oft tödlich endenden Unfälle nicht eigens erfasst, doch steigt die Zahl der Todesfälle mit jedem Jahr, laut der ZEIT. So gab es im Jahr 2013 28 Abbiegeunfälle mit Todesfolge und 2017 38 tödliche Unfälle, die mit technischer Unterstützung wahrscheinlich hätten verhindert werden können.

Der „tote Winkel“ bezeichnet einen Raum, welcher trotz Hilfsmittel, wie einem Spiegel, einer Kamera oder von Personen, die den Raum beobachten wollen, nicht eingesehen werden kann. Sitzt man in einem Fahrzeug, kann es trotz Rück- und Seitenspiegel tote Winkel geben.

Seit dem 01. Juli 2020 sind Abbiegeassistenten für neue Lang-Lkw (Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m) EU-weit Pflicht. Außerdem müssen sie mit blinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein. Alle Lang-Lkw, auch die Bestandfahrzeuge, müssen die Ausrüstungspflicht ab dem 01.07.2022 erfüllen: Nach derzeitigem Stand (Juli 2020) soll ein schrittweise verpflichtender Einbau von Abbiegeassistenten in der EU für neue Fahrzeugtypen ab Juli 2022 und für neue Fahrzeuge ab Juli 2024 gelten (siehe Pressemitteilung des BMVI vom 23.01.2020). Die gesetzlichen Voraussetzungen werden international geregelt und so kann Deutschland nicht allein eine entsprechende Pflicht durchsetzen. Deutschland muss sich an das EU-Typengenehmigungsrecht halten.

Da bis 2022 noch viel passieren kann und bis dahin viele Unfälle vermieden werden können, hat Bundesminister Andreas Scheuer im Juli 2018 die „Aktion Abbiegeassistent“ gestartet. Ziel ist es, deutschlandweit Anreize für eine freiwillige Selbstverpflichtung zu schaffen und mittels Fördergelder die Aus- und Nachrüstung von betroffenen Fahrzeugen schneller voranzubringen. Involviert in die Vorbereitung der Aktion waren unter anderem diverse Unternehmen, Hersteller von Abbiegeassistenzsystemen, Vertreter der Polizei und auch Auto- und Radfahrerclubs.

Scheuer ist das Anliegen sehr wichtig. So verkündete er 2018, dass das Bundesministerium für Verkehr und mobile Infrastruktur (BMVI) mit gutem Beispiel vorangehen und bis 2019 die Nutzfahrzeuge ab 3,5 t dessen nachgeordneter Behörden mit Abbiegeassistenten ausrüsten würde. Laut BMVI sind bereits über 70 Fahrzeuge der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit Abbiegeassistenten ausgerüstet worden.

Offizielle und namhafte Sicherheitspartner der BMVI-Aktion haben ihre Flotten bereits mit den lebensrettenden Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet. Die Ausrüstung soll noch vor dem von der EU geplanten Datum abgeschlossen sein. Die Sicherheitspartner, welche keine eigenen Lkw besitzen, haben sich darüber hinaus dazu verpflichtet, ausschließlich Fahrzeuge mit Abbiegeassistent anzuschaffen oder solche zu nutzen.

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Um sichtbar zu machen, dass ein Lkw mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet ist, gibt es ein Abzeichen mit dem Hashtag #IchhabDenAssi, welches man auf den Lkw kleben kann.

Trucker-Abzeichen Ich hab den AssiQuelle: BMVI

Förderung für Abbiegeassistenzsysteme durch das BMVI

Das BMVI sieht vor, ab beziehungsweise seit Januar 2019 für fünf Jahre, jährlich fünf Millionen Euro Fördergeld bereitzustellen, um Unternehmen, die Abbiegeassistenten nachrüsten wollen zu unterstützen. Förderfähig sind alle Abbiegeassistenzsysteme, die die am 15.10.2018 im Verkehrsblatt veröffentlichten Kriterien erfüllen. So fördert das BMVI Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes. Dazu kommt, dass die Fahrzeuge für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten im Inland angeschafft und betrieben werden. Anträge für die Förderung können seit dem 21.01.2019 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden.

Da zu Jahresbeginn kein Hersteller die nötige Betriebserlaubnis beantragt hatte, bekamen zwar viele Unternehmen Geld aus dem Fördertopf, konnten es jedoch (noch) nicht einsetzen. Die Nachfrage nach Abbiegeassistenzsystemen war jedoch so hoch, dass die Fördergelder schon innerhalb weniger Tage, am 25.01.2019, erschöpft waren. Daher gab es noch einmal fünf Millionen Euro dazu, welche ab dem 19.06.2019 beantragt werden konnten, jedoch auch bereits innerhalb weniger Stunden erschöpft waren. Welche Hersteller vom Kraftfahrtbundesamt die allgemeine Betriebserlaubnis für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen und Kraftomnibussen haben, können sie auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes einsehen.

Es besteht die Möglichkeit, ein Gutachten erstellen zu lassen und dadurch nachzuweisen, dass die in Ihrer Flotte bereits gebräuchlichen Abbiegeassistenzsysteme die BMVI-Kriterien erfüllen.

Abbiegeassistenten nachrüsten lassen

Die Nachrüstung von Abbiegeassistenten ist eine wichtige, jedoch auch teure Investition, die sich nicht jedes Unternehmen für alle Fahrzeuge leisten kann. Laut Experten könnten 60 bis 80 Prozent der Unfälle aufgrund toter Winkel verhindert werden. So würde der Abbiegeassistent mittels Warntönen oder Lichtsignalen und automatischem Abbremsen die Bus- und Lkw-Fahrer unterstützen. Die Nachrüstung des Abbiegeassistenten kostet zwischen 1.000 und 2.000 Euro, hinzu kommen die Kosten für das System selbst, die anbieterabhängig sind. Die durch den BMVI ermöglichte Förderung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Darüber hinaus sind pro Jahr maximal 10 Einzelmaßnahmen förderfähig. Laut dem BMVI werden seit Beginn der „Aktion Abbiegeassistent“ bereits ca. 6.600 Abbiegeassistenzsysteme gefördert.

Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Abbiegeunfällen

Neben Abbiegeassistenzsystemen gibt es weitere Maßnahmen, um Abbiegeunfälle zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem ein neues Warnsystem, welches im niedersächsischen Garbsen Ende 2018 in den Pilotbetrieb ging. Der sogenannte festinstallierte Bike-Flash überwacht den für Lkw toten Winkel mittels Wärmesensorik. Diese reicht bis zu 40 Meter. Befinden sich Radfahrer oder Fußgänger im Bereich des Bike-Flash, werden Leuchtbügel auf unterschiedlichen Höhen aktiviert, welche der Lkw-Fahrer (aber auch Pkw-Fahrer) während des kompletten Abbiegevorgangs sehen kann.

Wie steht es um Sie beziehungsweise um Ihren Fuhrpark? Haben Sie bereits einen Antrag auf Fördergelder gestellt oder bereits Fahrzeuge mit Abbiegeassistent in der Flotte?

 

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Kathrin Mikalay

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