Korruptionsprävention: Bestechlichkeit im Unternehmen

Korruptionsprävention: Bestechlichkeit im Unternehmen
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Korruption ist weltweit strafbar und kann in vielen Bereichen auftreten. Ist ein Mitarbeiter korrupt, fällt dies auf das gesamte Unternehmen zurück. Trotzdem müssen Geschenke und Einladungen nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Hier gilt es klar zu differenzieren. Wie, das verraten wir Ihnen im Beitrag:

Inhaltsverzeichnis

Auf einen Blick:

  • Korruption ist weltweit strafbar, allerdings gibt es keine vorgeschriebenen Grenzen. Korruption ist meistens situationsabhängig.
  • Die Strafen belaufen sich auf Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Allerdings wird dies individuell angepasst.
  • Compliance-Maßnahmen werden dringend empfohlen, um im Unternehmen einen einheitlichen Konsens herzustellen.

Was ist Korruption?

Korruption definiert sich als Missbrauch der eigenen Funktion, um einen Vorteil für sich selbst oder einen Dritten zu erlangen. Allgemein spricht man in Verbindung mit Korruption meistens von Bestechung, allerdings zählen auch betrügerisches Verhalten, Manipulation oder Vetternwirtschaft dazu. Was genau anzuwenden ist, hängt von dem Bereich ab, in dem die Korruption stattfindet. Diese sind nach Strafgesetzbuch wie folgt aufgeteilt:

  • Wähler- oder Abgeordnetenbestechung
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
  • Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
  • Allgemeine Bestechlichkeit/ Vorteilsnahme/ Bestechung und Vorteilsgewährung
  • Ausländische und internationale Bedienstete
  • Sportwettenbetrug
  • Manipulation von berufssportlichen Wettbewerbern

Für Unternehmen ist besonders die „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ wichtig. Diese wird in Paragraf 299 Strafgesetzbuch (StGB) berücksichtigt. Dabei bezieht sich Absatz 1 auf die aktive Korruption. Diese liegt vor, wenn ein Angestellter oder Beauftragter eine Gegenleistung, für eine bestimmte Leistung, in Form eines Geschenks oder Versprechens einfordert und darüber hinaus auch annimmt. Absatz 2 hingegen beschäftigt sich mit der passiven Korruption. Diese tritt dann ein, wenn Angestellte oder Beauftragte einen Vorteil (z.B. Geschenk) durch eine Person erhalten, dies annehmen und im Gegenzug die gewünschte Gegenleistung erbringen.

Anfällige Bereiche für Korruption

In Unternehmen sind verschiedene Abteilungen und Personen Korruptionsversuchen unterschiedlich stark ausgesetzt. Gerade in Führungspositionen, aber auch im Kontakt mit Kunden und Partnern ist die Gefährdung höher als in anderen Bereichen. Dies liegt u. a. daran, dass hier eine Zusammenarbeit entsteht, von der beide Parteien profitieren sollen.

Mögliche Bereiche können sein:

  • Geschäftsführung
  • Vertrieb
  • Einkauf
  • Finanzabteilung
  • Bereiche, die mit Behörden und Partnern in Verbindung stehen

Die Vergehen reichen hier von Bestechung mit Geschenken, Vetternwirtschaft bis hin zu Bevorteilung durch die Herausgabe firmeninterner Informationen und Manipulation.

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Korruption im Unternehmen feststellen

Gibt es im Unternehmen den Verdacht der Korruption, kann dieser gemeldet werden. Wie die Abläufe hier gestaltet sind, entscheiden die Firmen meist selbst, bevor andere Behörden eingeschaltet werden. Gibt es einen begründeten Verdacht im Unternehmen oder bei einem Partnerunternehmen, kann eine Korruptionsermittlung eingeleitet werden. Diese wird durch unabhängige befugte Personen durchgeführt.

Sollte sich der Verdacht erhärten, wird dieser ans Bundeskriminalamt zur weiteren Bearbeitung und Feststellung weitergeleitet. Sie sind es auch, die alle weiteren Vorgänge einleiten.

Strafen und Folgen bei Korruption im Unternehmen

Die Strafen und Folgen sowohl für einzelne Personen als auch für das ganze Unternehmen können vielfältig ausfallen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Geld- oder Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Dabei ist die Höhe abhängig von der Schwere der Tat. Es gibt keinen Unterschied zwischen struktureller Korruption, die von langer Hand geplant wird, oder situativer, also einer spontanen korrupten Handlung.

Auch wenn das Ausmaß einer festgestellten Korruption immer individuelle Konsequenzen zur Folge hat, muss u. a. mit folgenden Schäden für Mitarbeiter und das Unternehmen gerechnet werden:

  • Personenschaden
  • Finanzielle Schäden bzw. Einbußen
  • Verlust von Vertrauen und Ansehen bei Kunden und Geschäftspartnern
  • Jobverlust oder Firmenschließung
  • Folgestrafen in anderen Ländern, sollte die Korruption über die Landesgrenzen hinaus stattgefunden haben

1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens

  1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder
  2. ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.

(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens

  1. einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder
  2. ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.
    (Paragraf 299 Strafgesetzbuch (StGB)

Korruptionsprävention durch Compliance

Nicht jedes Geschenk oder jede Einladung sind ein Resultat einer korrupten Handlung. Doch der Unterschied ist nicht immer ganz so leicht zu erkennen. Um Korruption vorzubeugen, sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter durch Compliance aufklären, Grenzen definieren und so ein einheitliches Verständnis für Überschreitungen schaffen. Gerade Geschenke und Einladungen kommen im Arbeitsalltag, ob mit Kunden, Geschäftspartnern oder zu besonderen Anlässen häufiger vor. Das Gesetz erkennt zwar Bestechung oder andere Vergehen, definiert aber keine Obergrenze für Geschenke oder Geldbeträge. Die Verhältnismäßigkeit und die Umstände sind hier zur Feststellung ausschlaggebend.

Daher sollten Unternehmen Grenzen für Geschenke und Einladungen eigenständig definieren und diese an die Mitarbeiter kommunizieren. Relevante Inhalte, die diese Unterweisungen abdecken sollten, sind:

  • Kostengrenzen für Geschenke und Einladungen
  • Was ist ein angemessenes Geschenk?
  • Welche Situation/Anlass ist dem Geschenk vorausgegangen/ In welcher Situation befindet sich der Mitarbeiter?
  • Welche Möglichkeiten für korruptes Verhalten gibt es im Unternehmen?
  • Wie meldet man Korruption im Unternehmen?
  • Welche Folgen kann Korruption für den Einzelnen und das Unternehmen haben?

Die so definierten Vorschriften sollten von allen im Unternehmen eingehalten werden. Die Geschäftsführung hat hier eine Vorbildfunktion und sollte die Regeln daher selbst ohne Ausnahme umsetzen und vertreten.

Die Durchführung von Compliance-Maßnahmen ist keine Vorschrift. Allerdings rät das BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) dazu, die Mitarbeiter mit E-Learning zu unterweisen und zu sensibilisieren. Damit sind sie in der Lage, potenziell korrupte Handlungen sicher zu erkennen, abzulehnen und so sich und das Unternehmen zu schützen. 

Unterweisungen im Unternehmen  Im Rahmen von Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist der  Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheit  und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dies umfasst  beispielsweise Unterweisungen wie Erste Hilfe, Brandschutz oder  Bildschirmarbeit. Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und dokumentiert  werden.   Mit LapID können Sie Arbeitssicherheitsunterweisungen einfach via E-Learning  durchführen und so Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig unterweisen.Mehr  Informationen zu Unterweisungen erhalten.


Sarah Brüdigam

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