Förderungsmöglichkeiten im Fuhrpark

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verwaltet als zentrale Behörde für Aufgaben im Bereich Logistik, Mobilität und Verkehrssicherheit eine Vielzahl verschiedener Förderprogramme. Ein Überblick über die aktuellen Förderprogramme und deren Bedeutung für das Fuhrparkmanagement.

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Förderungsmöglichkeiten im Fuhrpark © Pixabay.com | ulleo
Stefanie Effer
 

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verwaltet als zentrale Behörde für Aufgaben im Bereich Logistik, Mobilität und Verkehrssicherheit eine Vielzahl verschiedener Förderprogramme. Ein Überblick über die aktuellen Förderprogramme und deren Bedeutung für das Fuhrparkmanagement.

Inhaltsverzeichnis:

Das BALM im Überblick

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat ein breites Spektrum an Zuständigkeiten. Hierunter fallen u.a.:

  • Kontrollen: Durchführung von Straßen- und Mautkontrolldiensten, Betriebskontrollen und Bußgeldverfahren für Ordnungswidrigkeiten im Maut- und Betriebsbereich.
  • Verkehrswirtschaft: Marktbeobachtung, Verkehrsprognosen und Forschung im Bereich Luftverkehr.
  • Verkehrsdatenmanagement: Erfassung und Bereitstellung von Befahrungsstärken auf deutschen Autobahnen und umfangreichen Mautstatistiken.
  • Lkw-Maut: Verwaltung des Mautsystems, Festlegung der Mauttabelle, Mauterstattung und Implementierung des European Electronic Toll Service.
  • Rechtsentwicklung und Rechtsvorschriften: Mitarbeit an und Bereitstellung von Rechtsvorschriften in Bereichen wie Abfallrecht, Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, Fahrpersonalrecht, Gefahrgutrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Sozialvorschriften, Lkw-Maut und Straßenverkehrsrecht (Ladungssicherung, Lkw-Fahrverbote).
  • Mobilitätsförderung: Administration und Umsetzung verschiedener Förderprogramme.

Welche Rolle spielt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Rahmen von Förderprogrammen?

Das BALM agiert im Rahmen verschiedener Förderprogramm, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) initiiert werden, als Bewilligungsbehörde.

Für die Administration dieser Programme ist das BALM zuständig - von der Veröffentlichung bis zur Bereitstellung der Informationen zum Antragsverfahren und der Beantwortung von Fragen. Es entscheidet über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Welche Arten von Förderprogrammen bietet das Bundesamt für Logistik und Mobilität an?

Die aktuellen Förderprogramme mit Relevanz für das Fuhrparkmanagement im Überblick (Stand August 2025):

  • Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS)
  • Förderprogramm Ausbildung (A)
  • Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)
  • Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US)
  • Förderprogramm Weiterbildung (W)

Die einzelnen Förderprogramme im Detail

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Beschreibung des Förderumfangs: Das Programm unterstützt sowohl innovative Konzepte als auch die Verbreitung bewährter Ansätze zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen. Ziel ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten. Dies umfasst die Vermeidung von Autofahrten zur Arbeit, die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, die Umstellung der Dienstwagenflotte auf emissionsarme Fahrzeuge und die nachhaltige Optimierung des Fuhrparkmanagements.

Es gibt drei Schwerpunkte:

  • Modul 1 (Breitenförderung): Förderung effektiver Standardmaßnahmen in innovativen Konzepten.
  • Modul 2 (Initialförderung): Förderung standortspezifischer BMM-Konzepte durch qualifizierte Berater.
  • Modul 3 (Innovationsförderung – Antragstellung bereits abgelaufen): Förderung innovativer Konzepte zur Weiterentwicklung des konventionellen BMM.

Bedeutung für das Fuhrparkmanagement: Das Programm ermöglicht die Transformation des Fuhrparks zu einer nachhaltigeren, umweltfreundlicheren und effizienteren Flotte. Es trägt direkt zur Erreichung von Klimaschutzzielen bei und kann die Attraktivität des Unternehmens für Mitarbeiter erhöhen, indem vielfältige Mobilitätsoptionen gefördert werden.

Praktische Beispiele im Fuhrpark:

  • Umstellung der Dienstwagenflotte auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge sowie der Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände.
  • Einführung von Poolfahrzeugen oder firmeneigenen Car-Sharing-Modellen, um die Anzahl der privat genutzten Pkw für Arbeitswege zu reduzieren.
  • Förderung des Jobrads oder von Tickets für den öffentlichen Nahverkehr für Mitarbeiter, um umweltfreundliche Alternativen zum Auto zu fördern.
  • Beratungsleistungen zur Optimierung der Routenplanung und Logistikprozesse, um Emissionen zu senken.

Weitere Informationen:

Start der Antragsstellung:

Breitenförderung: Antragstellung bis 31.12.2026 möglich

Initialförderung: Antragstellung bis 31.12.2026 möglich

Abbiegeassistenzsysteme

Beschreibung des Förderumfangs: Das Programm unterstützt finanziell die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen, um schwere Unfälle mit Fußgängern sowie Radfahrern zu vermeiden. Ziel ist die deutliche Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit und die stärkere Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs als Alternative zum motorisierten Verkehr. Gefördert wird die freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen.

Bedeutung für das Fuhrparkmanagement: Die Förderung erhöht die Verkehrssicherheit des Fuhrparks erheblich, insbesondere im innerstädtischen Bereich, wo das Risiko von Abbiegeunfällen hoch ist. Dies schützt gefährdete Verkehrsteilnehmer und reduziert gleichzeitig potenzielle Unfallkosten und Imageschäden für das Unternehmen.

Praktische Beispiele im Fuhrpark:

  • Nachrüstung der gesamten Lkw- und Busflotte mit Abbiegeassistenzsystemen, um die Sicherheit bei Rechtsabbiegevorgängen zu gewährleisten.
  • Beim Kauf neuer Nutzfahrzeuge und Busse die Anschaffung von Modellen, die bereits mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet sind, subventionieren zu lassen.

Weitere Informationen:

Start der Antragsstellung: 11.08.2025

Förderprogramm Güterkraftverkehr

Bereich: Ausbildung

Beschreibung des Förderumfangs: Das Programm fördert Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die betrieblich Berufskraftfahrer ausbilden. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel im Straßengüterverkehr entgegenzuwirken und die branchenbezogene Qualifizierung von Beschäftigten zu fördern.

Bedeutung für das Fuhrparkmanagement: Dieses Programm ist entscheidend, um die langfristige Verfügbarkeit von qualifiziertem Fahrpersonal zu sichern. Es hilft Unternehmen, eigene Nachwuchskräfte auszubilden und somit dem Fachkräftemangel in der Branche aktiv entgegenzuwirken.

Praktische Beispiele im Fuhrpark:

  • Subventionierung der Ausbildungskosten für angehende Berufskraftfahrer innerhalb des Unternehmens.
  • Deckung von Kosten für Lehrmaterialien, Prüfungsgebühren und möglicherweise Gehälter der Ausbilder, die im Rahmen der betrieblichen Fahrerausbildung anfallen.

Weitere Informationen:

Start der Antragsstellung: 08.07.2025 – endet am 01.09.2025

Bereich: Umweltschutz und Sicherheit (US) (vormals De-minimis)

Beschreibung des Förderumfangs: Ziel ist es, die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs auf die Umwelt zu reduzieren und die Sicherheit im Straßengüterverkehr dauerhaft zu erhöhen. Gefördert werden:

  • Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen.
  • Sonstige Maßnahmen im Bereich Umweltschutz und Sicherheit.
  • Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.

Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder zur Serienausstattung gehören.

Bedeutung für das Fuhrparkmanagement: Das Programm bietet eine umfassende finanzielle Unterstützung zur Verbesserung der ökologischen und sicherheitstechnischen Standards des Fuhrparks. Es ermöglicht Investitionen in Technologien und Beratungen, die die Betriebskosten senken, die Unfallgefahr reduzieren und die Nachhaltigkeit des Unternehmens fördern.

Praktische Beispiele im Fuhrpark:

  • Installation von Telematiksystemen zur Optimierung der Fahrweise, Routenführung und Überwachung des Kraftstoffverbrauchs (Umweltschutz).
  • Anschaffung von Sicherheitssystemen wie Rückfahrkameras, Spurhalteassistenten, Notbremsassistenten oder Müdigkeitserkennung, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen (Sicherheit).
  • Beratungen zur Implementierung eines Umwelt- oder Sicherheitsmanagementsystems (z.B. nach ISO-Normen) im Fuhrpark.
  • Erwerb von energieeffizienten Reifen oder Additiven, die den Kraftstoffverbrauch und damit die Emissionen reduzieren.

Weitere Informationen:

Start der Antragsstellung: 04.08.2025 – endet am 01.09.2025

Bereich: Weiterbildung

Beschreibung des Förderumfangs: Fördert Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten durchführen. Ziel ist die branchenbezogene Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.

Bedeutung für das Fuhrparkmanagement: Dieses Programm ist essenziell für die Professionalisierung und Kompetenzentwicklung des Fahrpersonals. Gut ausgebildete Fahrer tragen maßgeblich zur Verkehrssicherheit, Kraftstoffeffizienz und zur Reduzierung von Schäden bei, was sich positiv auf die Betriebskosten und das Image des Fuhrparks auswirkt.

Praktische Beispiele im Fuhrpark:

  • Finanzierung von Modulen zur Berufskraftfahrer-Qualifikation (Module nach BKrFQG) zur regelmäßigen Fortbildung des Fahrpersonals.
  • Schulungen zu spezifischen Themen wie Ladungssicherung, Gefahrguttransport, Eco-Driving (spritsparende Fahrweise) oder den Umgang mit neuen Fahrzeugtechnologien (z.B. digitale Tachographen, Assistenzsysteme).
  • Kurse zur Verbesserung der Sozialkompetenzen und des Kundenservices für Fahrer, um die Qualität der Dienstleistung zu erhöhen.

Weitere Informationen:

Start der Antragsstellung: 11.08.2025 – endet am 01.09.2025

Förderpotenziale bei den LapID Lösungen

Die Förderlandschaft für Unternehmen ist vielfältig, und es ist entscheidend zu verstehen, welche Maßnahmen unter die verschiedenen Richtlinien fallen. Basierend auf den vorliegenden Förderrichtlinien des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) haben wir die potenziellen Förderchancen für spezifische LapID-Produkte analysiert:

Elektronische Führerscheinkontrolle

  • Da die Förderprogramme eine Förderung für Maßnahmen darstellen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben werden, ist die elektronische Führerscheinkontrolle höchstwahrscheinlich nicht förderfähig, da es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt.
Digitale Fahrerunterweisungen via E-Learning für verschiedene Fahrzeugtypen
  • Potenziell förderfähig nach Förderrichtlinie Weiterbildung
  • Potenziell förderfähig nach Förderrichtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement, sie können unter die Breitenförderung fallen.
  • Potenziell förderfähig nach Förderrichtlinie Umweltschutz und Sicherheit, ausgenommen sind ausschließlich gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen.
Digitale Fahrzeugverwaltung
  • Potenziell förderfähig als digitales Verwaltungswerkzeug nach Förderrichtlinie Weiterbildung.
  • Potenziell förderfähig nach Förderrichtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement, wenn die Verwaltung zur nachhaltigen Optimierung des Fuhrparks beiträgt.
  • Potenziell förderfähig nach Förderrichtlinie Umweltschutz und Sicherheit, wenn dadurch nachweislich Verbesserungen des Umweltschutzes oder der Sicherheit erzeugt werden können.

 

Wichtiger Hinweis: Die endgültige Entscheidung über die Förderfähigkeit liegt immer bei der Bewilligungsbehörde (BALM) und hängt von den detaillierten Antragsunterlagen, den spezifischen Zielen der Maßnahme und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Für eine verbindliche Aussage sollten Sie sich stets direkt an das BALM wenden.