De Minimis-Beihilfen: Förderungsmöglichkeiten im Fuhrparkmanagement

De Minimis-Förderungen sind staatliche Beihilfen, die für Unternehmen in der EU zur Verfügung stehen. In diesem Beitrag klären wir die allgemeinen Rahmenbedingungen des De Minimis-Begriffs und gehen genauer auf die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten in Deutschland für das Transportgewerbe und im Rahmen der DAWI-Beihilfen ein.

De Minimis-Beihilfen

Generell bedürfen Beihilfen und Subventionen eines EU-Mitgliedsstaats gegenüber Unternehmen der Genehmigung der Europäischen Kommission. Insbesondere dann, wenn sich diese wettbewerbsverzerrend auswirken können. Anders ist es bei De Minimis-Beihilfen. Aufgrund des geringfügigen Betrags der Beihilfe sind diese nicht durch die EU-Kommission genehmigungspflichtig.

Weitere Informationen zum rechtlichen Rahmen, dem Förderumfang und den allgemeinen Voraussetzungen für die Förderung haben wir für Sie in folgendem Dokument zusammengefasst:

Darüber hinaus finden Sie Informationen zur De Minimis Förderung an folgenden Stellen:

Förderung im Transportgewerbe in Deutschland

Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit mindestens einem schweren Nutzfahrzeug über 7,5 Tonnen können von der De Minimis-Förderung profitieren. Diese beläuft sich auf maximal 100.000 € über drei Steuerjahre. Bei der De Minimis-Förderung für Lkw steht ein Betrag von bis zu 2.000 € je schwerem Nutzfahrzeug zur Verfügung. Gefördert werden höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Förderfähige Kategorien

Im Rahmen des De Minimis-Förderprogramms für Unternehmen des Güterkraftverkehrs können folgende Maßnahmenkategorien bezuschusst werden:

Eine beispielhafte Übersicht möglicher förderungsfähiger Maßnahmen ist in der Positivliste des BALM enthalten: Positivliste

Antragstellung

Die Antragstellung für eine De Minimis-Beihilfe erfolgt über die Portalseite eService-Portal https://antrag-gbbmvi.bund.de/.

Ebenso finden Sie auf den Seiten des BALM die Antragsunterlagen für die Förderperiode 2023. Neben den Erstanträgen für Einzelunternehmen und verbundene Unternehmen sind hier auch Folgeanträge verfügbar. Für Erst- und Folgeanträge stellt das BALM ebenfalls Ausfüllhilfen zur Verfügung.

Folgende Informationen sind für den Erstantrag bei Einzelunternehmen erforderlich:

  • Angaben zur antragstellenden Person
  • Informationen zur Antragsstellung
  • Informationen zur Ansprechperson
  • Bevollmächtigung
  • Angaben zur Zuwendungsberechtigung
  • Nachweis über die Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz
  • Angaben zu den schweren Nutzfahrzeugen
  • Angaben zum Zuwendungsbetrag
  • Erklärung zu bereits gewährten oder beantragten De Minimis-Beihilfen

Die Anträge und Ausfüllhilfen finden Sie hier: Antragsunterlagen und Ausfüllhilfen

Damit die Antragsstellung reibungslos erfolgen kann, sind die Anträge zunächst zu speichern und anschließend mit einem entsprechenden Programm auszufüllen. Neben den eigentlichen Antragsunterlagen ist zusätzlich auch das Kontrollformular auszufüllen und zu unterschreiben. Dieses muss der Antragsstellung hinzugefügt werden.

Für die Verwendungsnachweise finden sich auf den Seiten des BALM (siehe Verlinkung weiter oben) ebenfalls entsprechende Nachweisdokumente.

Für das Jahr 2023 sind folgende Termine und Fristen zu berücksichtigen:

Antragsverfahren

Stichtag für den Fahrzeugnachweis

Anträge müssen in der Zeit vom 09. Januar bis zum 02. Oktober 2023 eingereicht werden.

Der Stichtag für den Fahrzeugnachweis nach De-minimis-Richtlinie (Nr. 6.2.1.) ist der 01. Dezember 2022.

 

Weitere Informationen zur Förderung insgesamt sowie zur Antragstellung hat das BALM in einer FAQ-Übersicht zusammengestellt: Zu den FAQ

Wie die Antragsstellung für verbundene Unternehmen erfolgen kann, erfahren Sie im Schaubild des BALM: Zum Schaubild für die Antragsstellung bei verbundenen Unternehmen

Voraussetzungen für die Förderung im Transportgewerbe in Deutschland

Neben den allgemeinen Voraussetzungen für den Erhalt der De Minimis-Förderung sind für das Transportgewerbe weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung Eigentümer oder Halter eines mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugs sein.
  • Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.

Förderpotenziale nach De Minimis bei LapID

Elektronische Führerscheinkontrolle

Potenziell förderungsfähig nach: Nr. 3.2. Positivliste

Die elektronische Führerscheinkontrolle von LapID unterstützt Fuhrparkverantwortliche dabei, die notwendige Führerscheinkontrolle im Fuhrpark digital und rechtssicher durchzuführen. Mit drei miteinander kombinierbaren Kontrollmethoden kann dabei jede Fuhrparksituation abgebildet werden. Die LapID Driver App ermöglicht die selbstständige Kontrolle durch den Fahrer über das Smartphone. Dabei werden die Hologramme des EU-Kartenführerscheins mittels eines KI-Prozesses sowie über einen nachgelagerten mehrstufigen Kontrollprozess geprüft. Zusätzlich kann die LapID Driver App auch als mobile Prüfstation für Nutzer mit einem LapID Siegel (NFC-Fähigkeit vorausgesetzt) genutzt werden. Das LapID Siegel kann dabei auf jedem beliebigen Führerschein angebracht werden, so auch auf Papierführerscheinen. Die Kontrolle erfolgt ebenfalls selbstständig durch den Fahrer an einer der über 1.200 öffentlich zugänglichen Prüfstationen. Als dritte Möglichkeit bietet sich die LapID Manager App an. Hierbei wird die Kontrolle vor Ort durch eine autorisierte Person app-gestützt durchgeführt.

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Fahrerlaubnisklassenüberwachung und Fahrerqualifizierungsnachweise

Potenziell förderungsfähig nach: Nr. 3.2. Positivliste

Nicht nur der Führerschein selbst sollte regelmäßig kontrolliert werden, auch ein Blick auf die eingetragenen Fahrerlaubnisklassen ist sinnvoll. Erhält der Mitarbeiter Zugriff auf ein Fahrzeug muss er auch die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, um das Fahrzeug führen zu dürfen. Spannend wird dies, insbesondere dann, wenn das Unternehmen andere Fahrzeuge als handelsübliche Pkw zur Verfügung stellt.

LapID ermöglicht die Erfassung von Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen direkt im LapID Kundensystem oder im Rahmen der Erstkontrolle über die LapID Driver App. Sind bestimmte Fahrerlaubnisklassen im Fuhrpark erforderlich, können diese als Pflicht zum jeweiligen Mitarbeiter hinterlegt werden. Die Überwachung von Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen ist ebenfalls möglich, denn je nach Klasse kann diese bspw. auch mit einem Ablaufdatum versehen sein.

Insbesondere für Berufskraftfahrer ist auch die Erfassung und Überwachung der Schlüsselzahl 95, die seit Mai 2021 im Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen wird, erforderlich. Dies betrifft die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 sowie D1E. Die Erfassung erfolgt dabei entweder über die LapID Manager App oder direkt im LapID Kundensystem.

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Unterweisungen

Potenziell förderungsfähig nach: Nr. 3.1. Positivliste

Unterweisungen dienen dem Schutz und der Sicherstellung der Gesundheit der eigenen Mitarbeiter. Sie unterstützen dabei, Gefahren und Risiken zu erkennen und Gefährdungen, die daraus entstehen können, zu minimieren. Auch im Fuhrparkmanagement sind Unterweisungen zum Arbeitsschutz in diversen Bereichen erforderlich. Hierunter fallen die Fahrerunterweisungen nach UVV für Pkw-, Transporter- und Lkw-Nutzer sowie spezifische Unterweisungen zu Themen rund um die Ladungssicherung und den Umgang mit Gefahrgütern.

LapID bietet hierzu E-Learning-Unterweisungen an, mit denen Mitarbeiter interaktiv und digital zu den oben genannten Themen unterwiesen werden können. Weitere Unterweisungen, die Arbeitssicherheit betreffend, wie z.B. Erste Hilfe oder Brandschutz sind ebenfalls im Unterweisungsportfolio enthalten.

Neben den digitalen Unterweisungen können individuelle Inhalte im Rahmen von PDF-Dokumenten zu den Unterweisungen hinzugefügt werden. So können auch unternehmensspezifische Inhalte einfach und digital unterwiesen werden.

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Förderung im Rahmen der DAWI-De Minimis-Beihilfen

DAWI-Beihilfen können von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die Dienstleistungen von Allgemeinem Wirtschaftlichen Interesse erbringen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt hier bei bis zu 500.000 € im Laufe von drei Steuerjahren. Hierbei handelt es sich ebenso wie bei De Minimis um staatliche Finanzhilfen, die auf dem De Minimis-Beihilferecht beruhen.

Förderfähige Kategorien

Im Rahmen der DAWI-Beihilfe können verschiedene Bereiche gefördert werden. Im Fokus steht hierbei die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. So können Investitionen bspw. in folgenden Bereichen getätigt werden:

  • Investitionen in Arbeitsausrüstung, Maschinen und technische Anlagen
  • Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen
  • Verbesserung bestehender Prozesse (z.B. Produktionsprozesse)
  • Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
  • Einführung von Umwelt- und Qualitätsmanagement-Systemen
  • Erweiterung des Geschäfts in neue Märkte und Absatzkanäle
  • Investitionen in Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von DAWI-Beihilfen

Um DAWI-Beihilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen verschiedene Bedingungen erfüllen. Zuallererst müssen die Voraussetzungen des De Minimis-Begriffs entsprechen, nach denen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre der Beihilfe-Betrag von 200.000 € nicht überschritten werden darf.

  • Grundsätzlich stehen DAWI-Beihilfen allen Unternehmen jeder Größe und Branche zur Verfügung, sofern sie die De Minimis Grenze von 200.000 € einhalten.
  • Die Förderung muss für ein bestimmtes Investitions- oder Innovationsprojekt eingesetzt werden und die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens fördern.
  • Die nationalen und europäischen Vorschriften zur staatlichen Beihilfe müssen eingehalten werden.
  • Das Unternehmen muss einen Nachweis über die Verwendung der Förderung vorlegen.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Förderdatenbanken der jeweiligen Bundesländer. 


Stefanie Effer

Stefanie Effer


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