Alles rund um die Versicherungen für E-Bikes

Während in den meisten Fuhrparks überwiegend Kraftfahrzeuge als Dienst- oder Poolfahrzeuge eingesetzt werden, bieten Firmen auch immer häufiger E-Bikes im Rahmen von Leasingverträgen als Alternative zum Dienstwagen an. Wie klassische Dienstfahrzeuge, müssen auch die elektronisch betriebenen Fahrräder versichert werden. Dies hängt in der Regel von dem jeweils gewählten Modell ab. Erfahren Sie, was bei der Versicherung von Diensträdern zu beachten ist. 

Inhaltsverzeichnis:

1. Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abhängig vom Typ

Alle elektronisch betriebenen Fahrräder werden umgangssprachlich als E-Bikes bezeichnet. Allerdings gibt es unterschiedliche Arten von E-Fahrrädern. Entsprechend benötigen diese auch unterschiedliche Versicherungen.

Das Pedelec 25 beispielsweise hat lediglich einen kleinen Motor eingebaut, der Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h ermöglicht. Der Fahrer muss jedoch weiter in das Pedal treten, damit das Fahrrad funktioniert. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist hier ebenso notwendig wie der Besitz einer Fahrerlaubnis.

Anders sieht es bei S-Pedelecs und E-Bikes aus: Je nach Geschwindigkeit werden diese bereits als Kleinkraftfahrzeug (ähnlich wie ein Mofa) eingestuft. Sie benötigen daher nicht nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern auch ein Verkehrskennzeichen, um auf Straßen zugelassen zu werden. Außerdem besteht bei dieser Art von elektronischen Fahrrädern Helmpflicht (Ausnahme E-Bike bis 20 km/h).

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2. Die private Haftpflichtversicherung: Selbstverschuldete Schäden

Die gesetzliche Haftpflichtversicherung, wie sie bei S-Pedelecs und E-Bikes Pflicht ist, deckt Schäden, die selbst verursacht wurden, in der Regeln nicht ab. Die meisten E-Bike Fahrer sind Anfänger und haben selten jahrelange Erfahrung. Die unbekannte Fahrweise kann somit leicht zu Unachtsamkeit und wiederum zu Unfällen oder Schäden führen. Um sich auch in diesem Fall abzusichern, empfiehlt es sich daher zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auch bei Pedelecs, bei denen gesetzlich keine Versicherung vorgeschrieben ist, kann diese sinnvoll sein.

3. Hausratversicherung: Schutz gegen Diebstahl

E-Fahrräder erweisen sich nicht nur als äußerst nützlich für Fahrer, sondern scheinen auch ein beliebtes Diebesgut zu sein, was nicht zuletzt an dem recht hohen Anschaffungspreis der Fahrräder liegt. Abhilfe kann hier die Hausratversicherung schaffen. Meist ist der Diebstahl von elektronisch betriebenen Fahrrädern bereits durch die normale Hausratversicherung abgedeckt. In manchen Fällen verlangen die Versicherer jedoch eine Zusatzpolice, die gezielt vor Fahrraddiebstahl absichert. Dies kann unter Umständen vom Fahrradtyp abhängen. Auch die Höhe der Versicherungsprämie hängt häufig vom zu versichernden Fahrradtyp ab.

Die E-Bike Versicherung: Viele Anbieter am Markt

Gerade im gewerblichen Bereich bieten viele Versicherer ein „Rundum-Sorglos-Paket“ an. Darin sind üblicherweise die bereits genannten Versicherungen enthalten, plus optionale Versicherungen. Vorteil dieser E-Bike-Versicherungen ist insbesondere, dass man alle Versicherungen an ein und derselben Stelle vereint. Ihnen steht als Versicherungsnehmer somit im Normalfall ein Ansprechpartner zur Verfügung, was Ihnen vor allem Zeit spart. Im Falle des E-Bike-Leasings ist die Leasinggesellschaft Ihr direkter Ansprechpartner. Die Versicherungsleistungen sind dabei in der Regel im Rahmen des Leasingvertrags abgedeckt und geregelt.

Die Höhe der E-Bike-Versicherung richtet sich meist nach dem Kaufpreis des E-Bikes. Eine günstige Variante mit einer Basisabdeckung (meist Diebstahlschutz, Unfallschaden, Pannenschaden etc.) ist beispielsweise bereits für knapp 70,00 € im Jahr zu haben. Alternativ wird auch ein bestimmter prozentualer Anteil (z. B. 3,5 %) des Kaufpreises als Grundlage für eine Fahrrad-Vollkasko-Versicherung angesetzt. Je teurer das Fahrrad und je umfangreicher der Versicherungsschutz, desto teurer der Versicherungsbeitrag. Umfangreichere Pakete enthalten dann z. B. auch Versicherungsschutz bei Material- oder Produktionsfehlern sowie Verschleiß. Ergänzend dazu können die Versicherungspakete noch durch Reparatur- oder Wartungspakete ergänzt werden. Die Laufzeit aller Vertragstypen liegt meist zwischen 12 und 36 Monaten.

Wie bei Versicherungspaketen für „klassische Fahrzeuge“ gilt auch für die private Anschaffung eines E-Bikes, dass sich ein Vergleich lohnt. Als Fuhrparkmanager ist es sinnvoll, das Versicherungsangebot der Leasinggesellschaften zu sichten und zu vergleichen.

 
Pedelec 25
S-Pedelec
E-Bike

Gesetzliche Haftpflicht

Pflicht Pflicht

Private Haftpflicht

empfohlen empfohlen empfohlen

Hausratversicherung (Diebstahlschutz?)

i. d. R. abgedeckt ggf. Zusatzpolice notwendig ggf. Zusatzpolice notwendig

Diensträder: Jährliche UVV-Prüfung

Unabhängig davon, für welche Versicherungsleistungen Sie sich entscheiden, sollten Sie immer bedenken, dass bei Dienstfahrrädern noch eine entscheidende Besonderheit besteht: Anders als rein privat genutzte elektronische Fahrräder, gelten Diensträder als Arbeitsmittel und unterliegen unter Umständen den Unfallverhütungsvorschriften. Nach DGUV Vorschrift 70 gelten Fahrzeuge als solche, wenn sie maschinell, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge angetrieben sind. Da der Fahrer beim Pedelec 25 immer noch aktiv treten muss, fehlt es an der Voraussetzung für DGUV Vorschrift 70. Bei den anderen Fahrradtypen hingegen gilt diese Vorschrift, weshalb die genannten Fahrräder auch der jährlichen Fahrzeugprüfung nach UVV (oder auch Sachkundigenprüfung) unterzogen werden müssen. Die meisten Leasinggeber bieten jedoch im Rahmen ihres Vertrags an, diese Untersuchung für Sie mit abzuwickeln.  


Anna Lena Otto

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