Urteil über Diesel-Fahrverbote: Konsequenzen für das Fuhrparkmanagement

Diese Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Innenstädten für zulässig erklärt und somit die Revision der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Was das Urteil für Dienstwagenfahrer und Fuhrparkverantwortliche bedeuten könnte, haben wir in diesem Beitrag aufgeschlüsselt.

Inhaltsverzeichnis:

Das Urteil im Überblick

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann als zukunftsweisend angesehen werden. Das Urteil darüber, dass Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig sind, kann sich nun auf Millionen Dieselfahrer auswirken. Der Kläger war die deutsche Umwelthilfe und forderte bereits in mehreren Verfahren eine kurzfristige Einhaltung der Luftqualitätswerte in deutschen Städten. Allerdings sprach das Gericht die Empfehlung einer Übergangsregelung aus. Demzufolge sollen Kommunen die Fahrverbote auf Dieselautos bis höchstens Euro 4 beschränken. Eine Ausweitung auf Fahrzeuge mit Euro 5-Norm soll dann frühestens ab September 2019 folgen.

Welche Autos betroffen sind

Wenn eine Stickoxid-Umweltzone eingerichtet wird, müssten laut Experten alle Dieselfahrzeuge unter der Euro-6-Norm aus deutschen Städten ausgeschlossen werden. Das sind gut 2/3 aller Dieselfahrzeuge, also ca. zehn Millionen. Hierbei handelt es sich um Autos, die mitunter nicht älter als drei Jahre sind. Diese müssen entweder nachgerüstet werden, um in deutschen Städten weiter Fahren zu dürfen, oder durch umweltfreundlichere Autos ersetzt werden.

Handwerker können noch darauf hoffen, dass es für ihre Fahrzeuge Ausnahmeregelungen geben wird. Ebenso für bestimmte Anwohnergruppen, Fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und von Pflegediensten. Allerdings wurde hierauf nicht konkret durch die leipziger Richter eingegangen.

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Hamburg: Bereits erste Fahrverbote ab April?

Hamburg hat als eine der ersten Städte angekündigt, bereits im Frühjahr Dieselfahrzeuge durch erste Maßnahmen aus der Innenstadt fernzuhalten. So sollen vielbefahrene Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt werden. Dafür möchte der Senat die im Lufteinhalteplan 2017 geplanten Durchfahrtsbeschränkungen umsetzen. Dies könnte bereits Ende April der Fall sein.  Anwohner, Krankenwagen, Müllautos oder Lieferfahrzeuge sollen davon jedoch ausgeschlossen werden.

Weitere Städte - auch München überlegt

Die bayrische Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) lehnt pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ab. Diese seien unverhältnismäßig und könnten Bayern als Wirtschaftsstandort  gefährden. Der münchener Oberbürgermeister Dieter Reiter hingegen sagte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk: „Es geht um die Gesundheit der Münchener, und die ist für mich das oberste Gut. Und wenn es dafür notwendig ist, dass wir Fahrzeuge aussperren, dann werde ich das so weit umsetzen, wie es erforderlich ist.“ Eine Planung dieser Fahrverbote ist für die bayerische Regierung bis Ende Mai erforderlich, andernfalls droht das Verwaltungsgericht mit einem Zwangsgeld. Auch hier ist also zeitnah mit der Aussperrung von Dieselfahrzeugen zu rechnen.

Stuttgart und Düsseldorf werden nach den Klagen der Deutschen Umwelthilfe ebenfalls in die Pflicht genommen. In Düsseldorf wären nur einige Straßenzüge betroffen, in Stuttgart hingegen das komplette Stadtgebiet. Die Modalitäten der Verkehrsbeschränkungen werden in den Luftreinhalteplänen der einzelnen Länder festgehalten. Die Richter in Leipzig haben beispielsweise für Stuttgart eine phasenweise Einführung angeraten, die ab dem 01. September 2019 jüngere Modelle unter den veralteten Dieselfahrzeugen aussperrt. Umfassende Verbote sind allerdings vor 2020 unwahrscheinlich.

Weitere möglich betroffene Städte sind: Köln, Berlin, Dortmund, Essen, Frankfurt, Mainz, Mannheim und Nürnberg.

Reaktionen auf Fahrverbote

Die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) freut sich über das Urteil und fordert nun eine entsprechende Reaktion seitens der Bundesregierung: „Heute ist ein großer Tag für „Saubere Luft“ in Deutschland. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige erteilt. Angela Merkel muss sich endlich aus dem Würgegriff der Autokonzerne befreien und eine Politik für die unter Dieselabgasgift leidenden Menschen und die neun Millionen betrogenen Käufer von Euro 5+6 Diesel-Pkw machen.“, so Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in einer Stellungnahme. Neben der Bundesregierung werden jedoch vor allem auch die Automobilhersteller verantwortlich gemacht.

Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Fuhrparkmanagement, glaubt, dass das Urteil vor allem für Fuhrparks der Kommunen problematisch werden könnte: „Da die Fahrzeuge in den Flotten der betroffenen Fuhrparkbetreiber regelmäßig ausgetauscht werden, sehen wir in den nächsten ein bis zwei Jahren nur noch wenige Unternehmen betroffen. Ein größeres Problem könnten die kommunalen Fuhrparks bekommen, in denen die Fahrzeuge tendenziell längere Zeit genutzt werden“.
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas nimmt die Autoindustrie in der Rheinischen Post in die Pflicht: „Die Autofahrer dürfen nicht die Zeche zahlen, für das Versagen der Autobranche. Die Kosten dürften nicht an den Käufern hängenbleiben. Unabhängig davon ist klar, dass die Automobilindustrie in der Pflicht ist, Schadstoffe zu reduzieren und die Umwelt zu entlasten – und zwar schnell, gesetzestreu, technisch sauber und transparent nachvollziehbar“.  Pauschale Fahrverbote lehnt er grundsätzlich ab, da diese vor allem nur zu Lasten der Autofahrer und Wirtschaft umgesetzt werden könnten.
Die Autoindustrie stellt sich hier allerdings noch quer. Ein Sprecher des Verbandes der Automobilindustrie, der die Interessen der Autohersteller bündelt sagte hierzu: „Aus unserer Sicht würde eine Hardware-Umrüstung – über alle Typen und Modelle hinweg – mindestens zwei bis drei Jahre dauern.“ In dieser Zeit würden ältere Autos sowieso durch modernere Dieselfahrzeuge ersetzt, was das Problem in den kommenden Jahren von selbst lösen würde. Einzelne Autohersteller wollen sich hierzu nicht offiziell äußern. Es herrscht allerdings Ratlosigkeit wie Vertreter der Industrie berichten. Es geht um die Frage, wie die Umrüstung bei so vielen verschiedenen Fahrzeugtypen überhaupt umgesetzt werden könne.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erhöht ebenfalls den Druck auf die Autoindustrie. „Wer seinen Diesel nachrüsten kann und will, der sollte einen Anspruch darauf haben, dass der Hersteller das übernimmt,“ sagte Sie gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erhöht ebenfalls den Druck auf die Autoindustrie. „Wer seinen Diesel nachrüsten kann und will, der sollte einen Anspruch darauf haben, dass der Hersteller das übernimmt,“ sagte Sie gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Die Automobilindustrie setzt dagegen weiter den Schwerpunkt auf schnelle und günstigere Software-Updates. Experten widersprechen hier allerdings, da Nachrüstungen, beispielsweise mit SCR-Kat, effizienter seien und Fahrverbote in vielen Fällen überflüssig machen könnten. Hiervon sind rund sechs Millionen Fahrzeuge mit der Euro-5-Diesel-Kennzeichnung betroffen.

Für Unternehmen könnte es teuer werden

Der BR berichtet, dass nach einer Untersuchung der Industrie- und Handelskammer die Dieselfahrverbote allein in Berlin Unternehmen rund 240 Millionen Euro kosten sollen. Die Kosten ergeben sich vor allem aus notwendigen Nachrüstungen oder alten Fahrzeugen, die ersetzt werden müssen.

Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, erörtert gegenüber dem Handelsblatt die Folgen einer Zwangsumrüstung für viele Unternehmen: „Den meisten Betrieben würde dadurch die Existenzgrundlage entzogen. Die Folgen wären Unternehmensschließungen und Arbeitsplatzverluste.“  In Fuhrparks wird häufig auf Dieselfahrzeuge gesetztund der Großteil dieser Fahrzeuge ist in der Regel maximal drei bis vier Jahre alt.

Laut Konzernsprecher Werner Schui planen die Stadtwerke Bonn hingegen bereits die „Umrüstung der gesamten Flotte auf Elektrobusse.“  Aber auch hier ist die Industrie weiter gefragt um E-Busse auf den Markt zu bringen, die eine höhere Qualität und Verfügbarkeit aufweisen und somit auch den Einsatz auf längeren Strecken ohne „tanken“ ermöglichen. Erst wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können  Dieselbusse 1:1 durch E-Busse auf allen Strecken ersetzt werden.

Ausnahmeregelung für bestimmte Unternehmen?

Vor allem Handwerker und Taxifahrer hoffen darauf, dass für sie eine Ausnahmeregelung rund um die Dieselfahrverbote gefunden wird, denn für diese Unternehmen könnte es teuer werden. Für viele Betriebe ist eine Umrüstung der Flotte finanziell nicht zu verkraften. Gleichzeitig müsste aber auch die Autoindustrie in die Verantwortung genommen werden, gerade bei Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten kostenlose Hardwarelösungen anzubieten.

Die blaue Plakette kommt, oder auch nicht?

Auch die zukünftige Bundesregierung will sich mit dem Thema weiter beschäftigen. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert soll sich die Bundesregierung zügig mit der Möglichkeit einer blauen Plakette für Autos beschäftigen. „Das Thema wird in der neuen Bundesregierung alsbald aufgegriffen werden.“  Der geschäftsführende Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) spricht sich allerdings weiterhin gegen eine solche Kennzeichnung aus. Sie sei „nichts anderes als die kalte Enteignung von Millionen von Diesel-Besitzern.“  Seibert weiter: Die Bundesregierung werde sich „unmittelbar nach Auswertung der Urteilsbegründung“ mit Ländern und Kommunen beraten. Sorgen bzgl. eines Flickenteppichs von Fahrverboten würde man „aufnehmen und prüfen. Wir gehen davon aus, dass der größte Teil der Städte mit moderaten Grenzwertüberschreitungen das Problem ohne jegliche Fahrverbote lösen kann.“

Kein bundesweites Verbot für „dreckige“ Diesel

Laut Focus-Online rechnet auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur mit begrenzten Folgen. „Es geht um einzelne Städte, in denen muss noch mehr gehandelt werden“, sagte sie am Dienstag in Berlin. „Aber es geht wirklich nicht um die gesamte Fläche und alle Autobesitzer in Deutschland.“

Fakt ist, dass das Urteil nicht bedeutet, dass nun automatisch Fahrverbote kommen. Kommunen müssen Fahrbeschränkungen nun erst einmal konkret in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufnehmen. Wie genau die Städte die Umsetzung organisieren und die Einhaltung kontrollieren, ist offen.

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Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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