Tank- und Ladekarten für Elektrofahrzeuge: Anforderungen und Überblick

Die Nutzung von Tankkarten in deutschen Fuhrparks nimmt immer weiter zu. Dies belegen auch die Dataforce Studien aus den Jahren 2014 und 2017. Mit einem Zuwachs von 1,8 Prozent setzten bereits 2017 73 Prozent der befragten Fuhrparks auf die Nutzung von Tankkarten. Doch wie kann die Tankkarte bei Elektrofahrzeugen eingesetzt werden?

Stellt man als Fuhrparkverantwortlicher seine Flotte nach und nach auf Elektrofahrzeuge um, kommt unwiderruflich die Frage nach der Nutzungsmöglichkeit einer Tankkarte auf. Hierfür wird eine sogenannte Ladekarte benötigt. Soweit so gut. Doch die Auswahl aus derzeit über 200 Anbietern ist nicht leicht, denn nicht jede Ladekarte kann an jedem Ladepunkt verwendet werden. Grund hierfür sind die teils unterschiedlichen Bezahlsysteme, die hinter den Ladepunkten stehen.

Worauf ist zu achten?

Bei der Auswahl eines Ladekartenanbieters spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Hierzu zählen:

  • Art des Bezahlsystems
  • Art des Abrechnungsmodells
  • Art des Anbieters
  • Art des Ladetyps

Art des Bezahlsystems

Unterstützt werden Dienstwagennutzer hierbei durch die 2017 erlassene Ladesäulenverordnung. Diese besagt, dass neu errichtete Ladestationen auch ohne Vertrag nutzbar sein müssen. Genauer heißt es hier in Paragraf 4 „Punktuelles Aufladen“:

"Der Betreiber eines Ladepunkts hat den Nutzern von Elektromobilen das punktuelle Aufladen zu ermöglichen. Dies stellt er sicher, indem er an dem jeweiligen Ladepunkt

1. keine Authentifizierung zur Nutzung fordert, und die Leistungserbringung, die die Stromabgabe beinhaltet, anbietet
a) ohne direkte Gegenleistung, oder
b) gegen Zahlung mittels Bargeld in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt, oder

2. die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung und den Zahlungsvorgang mittels eines gängigen kartenbasierten Zahlungssystems beziehungsweise Zahlungsverfahrens in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt oder mittels eines gängigen webbasierten Systems ermöglicht, wobei in der Menüführung mindestens die Sprachen Deutsch und Englisch zu berücksichtigen sind und mindestens eine Variante des Zugangs zum webbasierten Zahlungssystem kostenlos ermöglicht werden muss."

Eine Möglichkeit des kartenbasierten Zahlungssystems ist eine sogenannte Ladekarte. Diese Karte verfügt in der Regel über einen RFID-Chip, der die eindeutige Zuordnung eines Kartenbesitzer ermöglicht. Immer mehr Anbieter setzen auf eine Kombination aus Ladevorgang und digitaler Lösung. Eine Möglichkeit ist die Aktivierung des Stromflusses per Smartphone-App. Hierbei wählt sich der Nutzer bei dem Ladesäulenanbieter ein und schaltet die Ladung frei.

Art der Abrechnung

Bei der Abrechnungsart ist zwischen Karten mit kostenloser Bereitstellung und Karten mit Grundgebühr zu differenzieren. Als Fuhrparkverantwortlicher sollten Sie genau hinschauen: Karten ohne Grundgebühr verlangen in der Regel eine höhere Gebühr für das Laden des Akkus. Verfügt die Karte über eine Grundgebühr, kann zwischen verschiedenen Tarifen gewählt werden.

Bei der Art der Abrechnung wird zwischen folgenden Methoden unterschieden:

  • Pauschale für das Laden des Akkus
  • Abrechnung pro Minute Ladedauer
  • Abrechnung pro kWh
Abrechnung nach Kilowattstunde Abrechnung nach Zeit Abrechnung nach Pauschale

Hausstrom:
Lädt man sein Fahrzeug mit Hausstrom auf, wird die Kilowattstunde mit 30 Cent berechnet. Das Laden eines Akkus mit 30 Kilowattstunden kostet somit ca. 9 Euro.

Stromtankstelle:
An Stromtankstellen wird unterschieden zwischen Tarifen für AC-Ladesäulen und DC-Ladesäulen. Die schneller ladenden DC-Ladesäulen kosten pro Kilowattstunde schon einmal zwischen 30 und 50 Cent. An AC-Ladesäulen liegen die Kosten pro Kilowattstunde zwischen 30 und 40 Cent.

Wird die Abrechnung basierend auf Minuten durchgeführt, werden insbesondere die Fahrzeuge benachteiligt, die nicht die volle Ladeleistung nutzen können.

Die Kosten pro Minute liegen hier je nach Anbieter zwischen 4 und 10 Cent, das entspricht 6 Euro pro Stunde.

Für einen 30 Kilowattstunden-Akku mit einer Ladezeit von 5 Stunden fallen somit zwischen 12 und 30 Euro, je nach Anbieter, an.

Kommt das Laden an der heimischen Steckdose nicht in Frage, bietet sich eine pauschale Abrechnung der Ladekosten an.

Die Kosten für das Laden eines Akkus liegen hierbei zwischen 5 und 10 Euro.

 

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Die Abrechnung nach Kilowattstunde ist weniger weit verbreitet, da hierfür eichkonforme Zähler erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die AC-Ladestationen. Der Einbau eines geeichten Zählers ist allerdings bisher nur an wenigen Ladesäulen problemlos möglich. Für DC-Ladestationen gibt es beispielsweise nach aktuellem Stand noch gar keine geeichten Zähler.

Das Eichgesetz stellt sicher, dass die genaue Menge des bezogenen Stroms in Kilowattstunden einsehbar ist. Die Eichrechtskonformität sorgt für mehr Sicherheit und Transparenz. Gleichzeitig stellt es aber auch Anbieter von Ladeinfrastruktur vor eine große Herausforderung.

AC-Ladestation

Bei einer AC-Ladestation handelt es sich um eine Station, die auf Wechselstrom basiert. Diese ist für das reguläre Laden geeignet. Es handelt sich um ein 3-Phasen-Netzwerk und es ist der Idealanschluss für das Aufladen von elektrischen Fahrzeugen.

Ein 20-kW-Akku ist an diesen Stationen innerhalb von 25 Minuten zu 80 Prozent geladen, sofern das Auto und die Ladestation die 32 A bzw. 22 kW verarbeiten können.

DC-Ladestation

Bei einer DC-Ladestation handelt es sich um eine Station, die auf Gleichstrom basiert. Diese sind für das Schnellladen eines Fahrzeugs geeignet. Hierfür ist allerdings eine Transformatorstation notwendig. Der Strom wird direkt in den Akku weitergegeben, der Lader im Fahrzeug selbst wird nicht benötigt.

Art der Anbieter

Bei den Anbietern ist zwischen zwei Arten zu unterscheiden. Es gibt zum einen die Netzbetreiber. Dabei handelt es sich in der Regel um Stadtwerke oder Stadtverbunde, die die Ladeinfrastruktur bereitstellen. Zum anderen gibt es Roaming-Netzwerke. Das sind Stromtankstellen verschiedener Anbieter. Sie verfügen in der Regel nicht über ein eigenes Ladenetz.

Wichtig ist bei der Art des Anbieters auch die Flächendeckung der Ladestationen. Handelt es sich nur um einen regionalen Anbieter, können auch nur die Ladepunkte in der Region genutzt werden. Roaming-Anbieter hingegen bieten ein breites verteiltes Netz an Ladepunkten. Setzt man auf Partner mit Ladekartenverbund-Netzwerk, kann man von einer großen Flächendeckung profitieren. Hier kommen bis zu 100.000 nutzbare Ladepunkte zusammen. Ebenso bieten auch Automobilhersteller und Supermärkte-Ladeinfrastruktur an.

Eine Übersicht der Anbieter findet sich in der Übersicht des ADAC und in der Übersicht von Energieheld.de.

Art des Ladetyps

Am Ende ist die Entscheidung auch davon abhängig, welcher Ladetyp der Dienstwagenfahrer überhaupt ist. Es wird zwischen drei unterschiedlichen Typen unterschieden:

  • Notfalllader
  • Gelegenheitslader
  • Viellader

Der Notfalllader greift auf seinen eigenen Anschluss zu Hause oder am Firmengelände zurück. Er benötigt die Lademöglichkeit unterwegs nur im Notfall.

Bei einem Gelegenheitslader handelt es sich um einen Fahrer, der viel auf kurzen Strecken unterwegs ist, z. B. in der Stadt. Hier werden nur gelegentlich Lademöglichkeiten benötigt, ansonsten wird auf den heimischen Anschluss zurückgegriffen.

Viellader hingegen sind Fahrer, die oft und lange Strecken mit dem Fahrzeug unterwegs sind und demnach auch oft auf eine Ladestation angewiesen sind.

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Ausblick & Fazit

Ein neuer Ansatz, der weg von der Ladekarte führt, ist das Konzept „Plug & Charge“, welches sich an der ISO 15118 orientiert. Hierbei wird das Fahrzeug selbst zur Geldbörse. Karten und Apps werden langfristig überflüssig. Der Austausch der Daten erfolgt direkt zwischen Fahrzeug und Ladesäule. Das Fahrzeug erkennt z. B. eigenständig, ob das Ladekabel eingesteckt ist oder nicht. Eingesetzt wird dieses Konzept aktuell in den neuen Modellen des smart EQ fortwo und forfour.

Die Nutzung einer Ladekarte ist immer anhängig vom jeweiligen Fahrzeug, der Nutzungsauslastung des Fahrzeugs und den Strecken, die damit zurückgelegt werden müssen. Wird das Fahrzeug beispielsweise nur für Pendelstrecken genutzt, kann sich das Laden am hauseigenen Anschluss oder am Firmenanschluss lohnen. Werden hingegen weitere Strecken zurückgelegt, bei denen auch das Tanken unterwegs erforderlich sein kann, ist aus allen drei Varianten das günstigste auszuwählen. Hier lohnt sich ein detaillierter Vergleich.

Zusammenfassend können diese drei Tipps bei der Auswahl einer Ladekarte hilfreich sein:

Kostenlose Ladekarten

Sammeln Sie verschiedene kostenfreie Ladekarten (ggf. für unterschiedliche Städte). So haben Sie für bestimmte Regionen immer eine passende Ladekarte zur Verfügung.

Nutzen Sie lieber eine kostenlose Karte mehr als zu wenig.

Ladeverbund-Netzwerke Stadtwerke oder Netzbetreiber schließen sich immer öfters zu Verbund-Netzwerken zusammen. Dies ermöglicht eine größere Reichweite und eine größere Ladekarte. Europaweit können so bis zu 100.000 Ladepunkte zusammenkommen.
Anbieter mit Smartphone-App Die Freischaltung der Ladesäule erfolgt einfach per QR-Code über eine App. Eine Ladekarte normalerweise nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt zudem bargeldlos und man profitiert von weiteren Features wie z. B. einem Stromtankstellenfinder.

 

 

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Stefanie Effer

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