Elektromobilität im Unternehmen: Weiterbildung vom Fuhrparkverband

Unternehmer und Fuhrparkverantwortliche stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um die Einführung von Elektromobilität im Unternehmen geht. Gleichzeitig bietet E-Mobilität eine Reihe von Möglichkeiten und Vorteilen. Um den komplexen Aufgaben bei der Einführung von E-Fahrzeugen gerecht zu werden, bietet der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. mit „fleetricity“ eine umfangreiche Weiterbildung an. Wir stellen das Konzept vor und sehen uns die Herausforderungen von E-Mobilität im Unternehmen genauer an. 

Definition „Elektromobilität“: Was versteht man darunter?

Elektromobilität, auch E-Mobilität oder E-Mobility, genannt, dient als Oberbegriff für Fortbewegungsmittel, die ausschließlich oder zum Teil mit Strom betrieben werden. Das schließt auch Transportmittel wie Eisenbahnen, elektrische Sondermaschinen oder E-Fahrräder bzw. Pedelecs ein. Elektromobilität soll unter anderem dazu beitragen, den Straßenverkehr klimafreundlicher und nachhaltiger zu gestalten. Aus diesem Grund wird Elektromobilität vor allem in Verbindung mit elektronischen Antrieben bei Pkw (und Lkw) assoziiert.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit definiert Elektromobilität folgendermaßen:

„Elektromobilität im Sinne der Bundesregierung umfasst all jene Fahrzeuge, die von einem Elektromotor angetrieben werden und ihre Energie überwiegend aus dem Stromnetz beziehen, also extern aufladbar sind. Dazu gehören rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV), eine Kombination von E-Motor und kleinem Verbrennungsmotor (Range Extender, REEV) und am Stromnetz aufladbare Hybridfahrzeuge (PHEV).“

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Elektrofahrzeugen haben wir Ihnen im gleichnamigen Beitrag zusammengefasst.

Herausforderungen von Elektromobilität im Unternehmen

In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Zulassung von E-Fahrzeugen fast verdreifacht. In der ersten Jahreshälfte 2020 sind über 61.000 Pkw mit reinem Elektroantrieb zugelassen worden (vgl. statista.de). Auch wenn die Zulassungen weiter steigen, bleibt der ganz große Durchbruch von Elektromobilität aus. 2019 war der Anteil an zugelassenen E-Autos auf Privatpersonen mit fast 44.000 Fahrzeugen (53 Prozent) auch erstmals höher als Zulassungen bei Unternehmen und Institutionen. Die gewerblichen Zulassungen betrugen knapp 39.000 Fahrzeuge, machten also etwa 47 Prozent der Gesamtzulassungen an E-Autos aus. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Einführung von E-Fahrzeugen für viele Unternehmer und Fuhrparkverantwortliche immer noch eine große Herausforderung bedeutet. Viele Regularien rund um die Elektromobilität sind dabei oft noch unklar. Wir stellen einige dieser „Stolpersteine“ vor und stellen im Anschluss das Angebot des Fuhrparkverbands vor.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Fuhrpark alle gesetzlichen Anforderungen  erfüllt und Sie arbeitsschutzrechtlich im Unternehmen abgesichert sind? Nutzen  Sie die Chance, Ihre Prozesse rechtssicher und digital zu gestalten und  vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.

Lademöglichkeiten & Reichweite

Das zögerliche Verhalten einiger Unternehmen in Sachen E-Mobilität ist vor allem auf die aktuelle Situation rund um Lademöglichkeiten und der begrenzten Reichweite von E-Autos zurückzuführen. Viele Dienstfahrer müssen oft und meist auch weite Strecken am Tag zurücklegen. Zwar gibt es mittlerweile über 20.000 Ladepunkte in Deutschland, ein Schnellaufladen ist aber nur an jeder dritten Ladestation möglich. Ein Elektroauto erreicht im Durchschnitt eine Reichweite von rund 250 bis 300 km. Neben der noch ausbaufähigen Ladesäuleninfrastruktur und der begrenzten Reichweite, schrecken auch die geringe Energieleistung und die hohen Anschaffungskosten ab. Demgegenüber stehen jedoch auch viele Vorteile von E-Mobilität, wie beispielsweise die Subventionierung von E-Autos für Privatnutzer und Unternehmen. In unserem Beitrag haben wir die Vor- und Nachteile von E-Autos gegenübergestellt.

Rechtliche Anforderungen & Abrechnungsfragen

Wenn sich ein Unternehmen zur Einführung von Elektrofahrzeugen entscheidet, gibt es auch (steuer-) rechtliche Aspekte, die geregelt werden müssen. Wie läuft beispielsweise die Aufladung des Fahrzeugs ab? Hat der Mitarbeiter die Möglichkeit sein Fahrzeug zu Hause aufzuladen, wer kommt dann für die Kosten auf? Diese und weitere Fragen rund um das Laden zu Hause beantworten wir in unserem Beitrag. Wie die Stromkosten bei Aufladung und die Montage einer Wallbox abgerechnet werden, sollte in jedem Fall vor der Anschaffung geregelt werden. Ein Spezialfall ist zudem die Einrichtung einer Ladevorrichtung in Wohnungseigentumsanlagen und Mietwohnung. Dazu liegt ein Referentenentwurf vor, den sich unser Gastautor Rechtsanwalt Lutz D. Fischer näher angeschaut hat.

Auch eine Überprüfung und eventuelle Überarbeitung der Car Policy und der Gefährdungsbeurteilung sind vonnöten, wenn E-Fahrzeuge im Unternehmen eingeführt werden. Das Unternehmen muss ermitteln, welche Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter durchgeführt werden müssen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen anders als bei konventionellen Antriebsarten. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung spielen dann wiederum bei der Inhaltserstellung der Fahrerunterweisung nach UVV eine Rolle. Mehr zu dem Thema „Gefährdungsbeurteilung bei E-Fahrzeugen“ fasst Rechtsanwalt Lutz D. Fischer zusammen.

Was kostet ein Elektroauto?

Sobald die Einführung von Elektroautos im Unternehmen geplant werden soll, rücken auch die Anschaffungs- sowie laufenden Kosten eines Elektrofahrzeugs in den Blick. Wie unterscheiden sich die Kosten von denen eines Verbrenners? Unser Partner Vimcar hat einen Kostenrechner gebaut, mit dessen Hilfe Sie die Leasingkosten sowie die daraus resultierenden Gesamtkosten für die jeweiligen Fahrzeuge ermitteln können.

Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen

Neben der gesetzlich verpflichtenden Durchführung der Fahrerunterweisung und Fahrzeugprüfung ist es wichtig, weitere Sicherheitsmaßnahmen auch darüber hinaus zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das gilt für alle Fahrzeuge als Arbeitsmittel – egal ob konventioneller oder Elektro-Antrieb, Pkw, Lkw oder Sondermaschine. Ein Beispiel hierfür ist die Rettungskarte im Fahrzeug. Damit Rettungskräfte im Fall eines Unfalls schnell helfen und reagieren können, ist es wichtig, dass sie die Bauweise des jeweiligen Fahrzeugs kennen. Die Bergung der Batterie kann beim E-Auto zu einem langen Unterfangen werden, wenn die Gegebenheiten des Fahrzeugs nicht klar sind. In unserem Beitrag zur Rettungskarte haben wir die wichtigsten Punkte zusammenfasst.

Bei den angeführten Anforderungen handelt es sich nur um einige wenige, die bei der Umsetzung von Elektromobilität berücksichtigt werden müssen. Damit Sie als Fuhrparkverantwortlicher dabei nicht den Überblick verlieren, bietet der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. ab sofort eine erweiterte Weiterbildung zur E-Mobilität an.

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. bietet Weiterbildung zur E-Mobilität an

Ab Oktober 2020 bietet der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. mit „fleetricity“ ein umfangreiches Weiterbildungsangebot für alle an, die tiefere Einblicke ins Management von Elektromobilität gewinnen möchten.

„Es ist nicht allein damit getan, E-Fahrzeuge im Unternehmensfuhrpark zu nutzen – der Lehrgang bereitet auf die herausfordernde Aufgabe vor, E-Fahrzeuge sinnvoll im Fuhrpark einzusetzen und Verantwortung für die betriebliche E-Mobilität einer Organisation oder eines Unternehmens zu übernehmen sowie Projekte in diesem Bereich fachlich zu leiten“, verdeutlicht Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Fuhrparkmanagement e. V., in einer Pressemeldung.

Der Kurs findet überwiegend online statt und kann jederzeit gestartet werden. Im Rahmen von sieben Lernmodulen erhalten die Teilnehmenden unter anderem Informationen zu Themen, wie den rechtlichen Grundlagen von E-Mobilität im Unternehmen, Fördermittel, Lademöglichkeiten oder Technikwissen von E-Fahrzeugen. Teilnehmende erhalten für sechs Monate Zugang zum Lernportal und haben die Möglichkeit sich untereinander und mit den ReferentInnen auszutauschen. Ergänzend dazu finden monatliche Online-Meetings und ab dem kommenden Jahr auch optionale Präsenzveranstaltungen statt. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmenden vom Bundesverband das Zertifikat „Zertifizierte/r E-Fleet-ManagerIn“. Die Teilnahmegebühr des Kurses liegt bei 990,00 Euro für Nicht-Mitglieder des Verbands und 890,00 Euro für Mitglieder. 

Weitere Infos zum „fleetricity-Kurs“, der Anmeldung, den Kursterminen und -inhalten erhalten Sie auf: www.fleetricity.de

 

Ich möchte mehr Informationen zu LapID

 

 


Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


Lesezeit

Durchschnittliche Lesezeit: 4 min


Mehr Raum für das Wesentliche  Digitalisieren Sie Ihre Complicance-Aufgaben mit dem Marktführer. Dabei stehen  wir Ihnen ab dem ersten Tag mit unserer persönlichen Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns


Im Blog suchen



    Sie haben Themenwünsche?



    Schreiben Sie den ersten Kommentar: