Bundes-, Kreis- und Landstraßen: Definition & Regelungen

Laut BMVI umfasst das deutsche Straßennetz im Jahr 2021 rund 830.000 Kilometer. Anders als man vielleicht denkt, nimmt tatsächlich die Autobahn den kleinsten Teil davon ein. Stattdessen gibt es in Deutschland vor allem Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen. Doch welche Regelungen gelten auf den unterschiedlichen Straßentypen und wie unterscheiden sie sich voneinander?

In Deutschland beträgt die Länge der Bundesstraßen rund 38.000 Kilometer. Hinzukommen nochmal knapp 87.000 Kilometer Landstraßen und circa 92.000 Kilometer Kreisstraßen (BMVI - Längenstatistik der Straßen des überörtlichen Verkehrs, Stand: 1. Januar 2021, Ausgabe Oktober 2021). Somit nehmen diese Straßentypen den größten Teil des Verkehrsnetzes in Deutschland ein.

Gesetzliche Grundlage von Straßentypen in Deutschland

Im Wesentlichen werden die unterschiedlichen Straßentypen in Deutschland durch zwei Gesetze bzw. Gesetzesebenen geregelt:

Im Bundesfernstraßengesetz werden gleichnamige Bundesfernstraßen geregelt, die die Oberkategorie für Bundesstraßen und Bundesautobahnen bilden. Gemäß Paragraf 5 FStrG ist der Bund der Träger der Straßenbaulast für Bundesfernstraßen. Die anderen Straßenarten werden durch die Straßen- und Wegegesetze der einzelnen Bundesländer definiert.

Die Straßengesetze regeln die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Straßentypen und somit die Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Gehwege sowie die Bestandteile von Straßen.

Grundsätzlich gilt für das Verhalten im Straßenverkehr und somit auf allen Straßentypen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Je nach Art der Straße gibt es jedoch beispielsweise Unterschiede bei der Geschwindigkeitsbegrenzung. Darauf wird im Folgenden noch eingegangen.

Was ist eine Bundesstraße?

Bundesstraßen in Deutschland dienen dem überregionalen sowie weiträumigen Verkehr. Umgangssprachlich werden Bundes- und Landstraße häufig synonym verwendet, dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Straßentypen. Anders als bei der Landstraße obliegt die Zuständigkeit bei Bundesstraßen, wie der Name schon andeutet, beim Bund. Eine Ausnahme besteht „nur für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen“, dann geht die Zuständigkeit an die Gemeinden über (§ 5 FStrG, Abs. 2). Bundesstraßen in Deutschland werden mit dem Kürzel „B“ gekennzeichnet.

Die Bundesstraße zeichnet sich zudem dadurch aus, dass sie mehrere Fahrspuren beinhalten kann, ähnlicher einer Autobahn. Eine Landstraße hat hingegen nur eine Fahrspur pro Richtung. Ein Beispiel für eine mehrspurige Bundesstraße ist die Rheinbrücke Maxau im Zuge der B 10 zwischen Wörth am Rhein und Karlsruhe. Sie umfasst insgesamt sechs Spuren. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird die Bundesstraße auch als autobahnähnliche Straße bezeichnet.

Bundesstraßen werden mittels eines nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegten Verkehrszeichen gekennzeichnet. Das Zeichen für Bundesstraßen ist gelb und enthält eine zwei- bis dreistellige Ziffer, die schwarz umrahmt ist. Festgehalten ist das Verkehrszeichen 401 (Bundesstraße) im Abschnitt „Wegweiser“ in Anlage 3 zu Paragraf 42 Absatz 2 StVO „Richtzeichen“. Wegen des gelben Verkehrszeichens werden mehrspurige, autoähnliche Bundesstraßen umgangssprachlich auch „gelbe Autobahnen“ genannt.

Richtzeichen_B35_Bundestraße

Bild: Verkehrszeichen 401 „Bundesstraße“ I Quelle: Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 „Richtzeichen“, Abschnitt 10 „Wegweiser“

Was ist eine Landstraße?

Die Landstraße, oder auch in den Freistaaten Bayern und Sachsen Staatsstraße genannt, dient als Verkehrsweg zwischen einzelnen Ortschaften oder Städten, also außerhalb geschlossener Ortschaften. Aus diesem Grund werden Landstraßen auch als Außerortsstraßen bezeichnet. Landstraßen haben in der Regel nur einen Fahrstreifen pro Richtung und werden häufig durch eine durchgezogene Linie getrennt. Gemeinsam mit anderen Landstraßen sowie Bundesfernstraßen sollen sie ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden.

Zuständig für die Landstraßen in Deutschland ist das jeweilige Bundesland, durch welches sie verlaufen. In einigen Bundesländern befinden sich entlang der Landstraße Kennzeichnungstafeln bzw. Stationszeichen, die zum einen den Großbuchstaben „L“ sowie eine fortlaufende, bis zu vierstellige Nummer enthalten. In Sachsen wird die Land- bzw. Staatsstraße entsprechend mit „S“ und in Bayern mit „St“ abgekürzt. Anfang und Beginn der Landstraßen werden als Netzknoten nummeriert. So ist eine leichtere Lokalisierung bei Unfällen möglich. Die Landstraße ist der Bundesstraße untergeordnet, steht aber über der Kreisstraße.

Kennzeichnung_Landstraße_Bsp

Bild: Stationszeichen einer Landstraße I Quelle: Wikipedia.de/ Lantus

 

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Was ist eine Kreisstraße?

Eine Kreisstraße steht in der Rangordnung unter der Landstraße und dient dem Verkehr in einem Landkreis, zwischen benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten. Zuständig für Kreisstraßen ist in der Regel der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Unter ihr steht noch die Gemeindestraße, die wiederum von der jeweiligen Gemeinde verwaltet wird. Kreisstraßen müssen mindestens einen Anschluss an eine Landstraße, eine Bundesfernstraße oder eine weitere Kreisstraße haben.

Kreisstraßen werden nummeriert und in Abschnitte unterteilt. Dafür werden entlang der Kreisstraße meist grüne, weiße oder blaue Stationierungs- und Klassifizierungstafeln an den Leitpfosten befestigt. Die darauf stehende Bezeichnung besteht aus dem Großbuchstaben „K“ plus einer Zahlenkombination von bis zu vier Ziffern. Die Klassifizierungstafel kennzeichnet den Baulastträger, die Straßenklasse und die Straßennummer der jeweiligen Kreisstraße. Die Stationierungstafel hingegen enthält die Abschnittsnummer und Leitpfostenstation.

In den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg und dem Saarland gibt es keine Kreisstraßen.

Kennzeichnung_Kreisstraße_Bsp

Bild: Stationierungstafel einer Kreisstraße I Quelle: Wikipedia.de/ Bubo

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

 

Bundesstraße

Landstraße (Staatsstraße)

Kreisstraße

Zuständigkeit

Bund

Bundesland

Kreis

Kennzeichnung

B +
gelbes Verkehrszeichen gem. StVO

L/S/St + Stationszeichen

K +
Kennzeichentafel und Stationierungstafel

Verkehrszweck

Nationale Verbindung von Städten bzw. Städteregionen

(überregionale) Verbindung im Bundesland

Verbindung innerhalb eines Kreises bzw. zwischen Ortschaften und kreisfreien Städten

Geschwindigkeitsbegrenzung
(sofern nichts anderes vorgegeben)

außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h

innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h

auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung): keine, aber Mindestgeschwindigkeit 60 km/h und Richtgeschwindigkeit von 130 km/h

Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h

(60 km/h für Kfz über 7,5 t, über 3,5 t mit Anhänger)

(80 km/h für Kfz von 3,5 bis 7,5 t – ausgenommen Pkw – Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger)

Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h

Weitere Besonderheiten

Seit dem 01. Juli 2018 gilt die Lkw-Maut auch auf allen Bundesstraßen.

   

 

Dürfen Radfahrer auf einer Bundesstraße fahren?

Bundesstraßen dienen dem überregionalen Verkehr. Solange es sich dabei nicht um eine autobahnähnliche Kraftstraße/ Schnellstraße handelt, dürfen Bundesstraßen von Fahrradfahrern genutzt werden.

Bußgelder bei Verstößen auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen

Gemäß Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog gelten bei Verstößen auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen unter anderem folgende Bußgelder:

Geschwin­digkeits­überschrei­tung außerorts (Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen)

Strafe

bis 10 km/h

20 €

11 bis 15 km/h

40 €

16 bis 20 km/h

60 €

21 bis 25 km/h

100 € und einen Punkt

26 bis 30 km/h

150 €, ein Punkt und ggf. einen Monat Fahrverbot (bei zwei Überschreitungen in einem Jahr bei mehr als 26 km/h)

31 bis 40 km/h

200 €, einen Punkt und ggf. einen Monat Fahrverbot (bei zwei Überschreitungen in einem Jahr bei mehr als 26 km/h)

41 bis 50 km/h

320 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot

51 bis 60 km/h

480 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot

61 bis 70 km/h

600 €, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot

über 70 km/h

700 €, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot

Sonstiges:

 

Mit dem Fahrrad auf einer Bundesstraße, die als Kraftfahrtstraße ausgeschildert ist

10 €

Beim Überholen

 

… Seitenabstand nicht eingehalten

30 €

… Geschwindigkeit erhöht

30 €

... den nachfolgenden Verkehr gefährdet

80 € und einen Punkt

… außerorts, auf der rechten Spur

100 € und einen Punkt

… außerorts, mit Sachbeschädigung

145 € und einen Punk

 

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Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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