Klimaziele der EU-Kommission betreffen vor allem PKW und Lieferwagen

Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche weitere Zielvorgaben beschlossen, um die Klimaziele gemäß des Pariser Übereinkommen bis 2030 zu erreichen. Diese beziehen sich auf PKW und Lieferwagen, die ab 2025 bzw. 2030 gelten sollen.

Spätestens bis 2030 müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen bei PKW und Lieferwagen 30 Prozent unter den Werten des Jahres 2021 liegen. Dieses Ziel hat die EU-Kommission kürzlich festgelegt. Betroffen sind vor allem Autobauer, denen mittels Bonuspunkten Anreize geschaffen werden sollen, das gesetzte Ziel zu erreichen. Dies sichere Marktanteile und bringe den Übergang zu emissionsarmen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen voran, heißt es in einer Veröffentlichung der EU-Kommission. Die EU müsse die Chance wahrnehmen, eine „weltweite Führungsrolle“ einzunehmen.

Das Pariser Abkommen

Mit dem Inkrafttreten des Pariser Abkommens im Jahr 2016 hat sich die internationale Gemeinschaft zu einer CO2-armen Wirtschaft verpflichtet. Gemeinsame Ziele sind den weltweiten Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf 2 Grad Celsius zu begrenzen und Bemühungen zu intensivieren, den Anstieg sogar auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dafür treffen sich die Vereinten Nationen derzeit auch auf der Klimakonferenz in Bonn.

Kürzlich hatten Syrien und Nicaragua als letzte fehlende Länder ihre Beitrittsabsichten zum Pariser Abkommen bekanntgegeben. Somit ist die USA der weltweit einzige Staat, der sich gegen das Abkommen ausspricht: Die im vergangenen Jahr neugewählte Regierung unter Donald Trump hat sich kürzlich gegen die Einhaltung des Abkommens entschieden. Der Austritt der USA aus dem Pariser Abkommen wird damit im Jahr 2020 wirksam.

Maßnahmenpaket „Clean Mobility Package“

Neben den Zielvorgaben wurde auch ein Maßnahmen-Paket festgelegt, welches „Anreize für innovative Technologien und Geschäftsmodelle sowie eine effizientere Nutzung aller Güterverkehrsträger“ beinhaltet. Das „Clean Mobility Package“ soll unter anderem folgende Punkte enthalten:

  • Neue CO2-Standards, die den Herstellern helfen sollen Innovationen und emissionsarme Fahrzeuge auf den Markt zu bringen
  • Eine Richtlinie über saubere Fahrzeuge zur Förderung umweltfreundlicher Mobilitätslösungen bei öffentlichen Ausschreibungen und damit einen soliden Schub für die Nachfrage und den weiteren Einsatz sauberer Mobilitätslösungen
  • Einen Aktionsplan und Investitionslösungen für den transeuropäischen Einsatz von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe
  • Weiterentwicklung der Batterieinitiative in der EU: Erfindung und Herstellung von Komponenten für Fahrzeuge und andere Mobilitätslösungen von morgen sollen in der EU entwickelt werden

Quelle: EU-Kommission

Aus Sicht des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. gehen diese Maßnahmen zwar in die richtige Richtung, aber immer noch nicht weit genug um effektiven Klimaschutz zu betreiben und die Klimaziele tatsächlich bis 2030 zu erreichen. 

 

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Anna Lena Otto

Anna Lena Otto


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